Neuenrade. Notwehr oder Mord? Falsche Frage – Richtige Frage: Wer wen?

NotwehrWordle2016042929. April 2016. In der Nacht zum Dienstag, den 26.4., ist im sauerländischen Neuenrade ein Einbrecher auf frischer Tat vom Hausbesitzer ertappt und erschossen worden. Der Westdeutschen Allgemeinen (WAZ) und den anderen Zeitungen der Funke-Mediengruppe ist zu entnehmen, dass „die jetzt vorliegenden Obduktionsergebnisse die Darstellung des Hausherrn zu bestätigen (scheinen)“.

(Ein Gastbeitrag von Dr. Werner Jurga)

Denn, so das Online-Portal „der Westen“ und die Printausgaben am 28.4., „es war kein aufgesetzter Schuss“, wie der zuständige Hagener Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli mitteilte.  Es ist also als erwiesen zu betrachten, dass der 63-jährige Rentner dem 18-jährigen Albaner nicht die Pistole direkt an den Kopf gehalten, sondern ihn aus einer gewissen, wenngleich geringen, Entfernung abgeknallt hat. Damit ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden offenbar die Voraussetzung erfüllt, eine Situation gebotener Notwehr zum Zwecke der Selbstverteidigung zu unterstellen.

„Die Ermittler haben bisher keine Zweifel an der Notwehr-Version des 63-Jährigen“ heißt es im von Joachim Kappa signierten WAZ-Artikel. Das Konkurrenzblatt „Westfälischer Anzeiger“ zitiert Pauli mit der Aussage, die Schussdistanz und der Einschuss ließen darauf schließen, dass der Mann aus Notwehr geschossen hatte. Und wörtlich aus einer Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis: „Das Obduktionsergebnis deckt sich mit der geschilderten Notwehrsituation.“ Pressedezernent Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli sozusagen als ideeller Nachfolger von Inspector Columbo: „die Schussdistanz und der Einschuss“. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis! Sollten Sie gegenwärtig den Wunsch hegen, ihren Ehepartner oder Lebensgefährten, ihren Nebenbuhler oder sonst irgendjemanden, der nach ihrem Eigentum trachtet, ins Jenseits zu befördern, kann ich nur dringend davon abraten, die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamm ihren Mordplänen zugrunde zu legen.

Normalerweise kommen Sie nämlich nicht damit durch, wenn Sie anführen, dass Sie die Knarre schließlich nicht direkt an den Kopf gehalten, sondern ganz brav einen Meter Abstand gehalten, also in Notwehr hätten. Das mag im Märkischen Kreis funktionieren; ein Patentrezept für den perfekten Mord ist es aber nicht. Es stimmt zwar: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ So steht es im Strafgesetzbuch (StGB), und zwar in § 32 – im ersten Absatz. Allerdings steht im zweiten auch, was genau man unter Notwehr zu verstehen hat – nämlich: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Nun gut, wir wissen, dass der Hausbesitzer den besagten Kopfschuss nicht „aufgesetzt“ hatte. Was aber genau in der Nacht auf Dienstag um zwanzig nach zwei passiert ist… – wir müssen glauben, was der Todesschütze erzählt. Die Ehefrau ist im Schlafzimmer geblieben, den Toten können wir nicht fragen, und sonst war niemand dabei.

Der Rentner, dessen Name aus guten Gründen nicht öffentlich ist, hat seine Version der ermittelnden Staatsanwältin Beatriz Föhring erzählt. Sie hat dazu gleich am Dienstag, also am Tag des Geschehens, eine Pressekonferenz gegeben, über die Peter van der Beck („Westfälischen Anzeiger“) und Joachim Kappa (Westfälische Rundschau) berichten. Beide Artikel benutzen das Wort „Jäger“ in der Überschrift; denn der Hausbesitzer war einer. Insofern war der Waffenbesitz legal, auch der einer Pistole. Die braucht der Jäger, um angeschossenes Wild von seinen Qualen mit einem Fangschuss erlösen zu können. Allerdings verlangt das Gesetz, auch den Revolver im Waffenschrank aufzubewahren – und nicht im Nachttisch, wie in diesem Fall. Nun gut, nur dort kann die Knarre allerdings von Nutzen sein, wenn mal ein Einbrecher zuschlägt. Und Einbrecher sollen den braven Ort Neuenrade in letzter Zeit häufiger heimgesucht haben. Und das Haus liegt ziemlich abgelegen – direkt am Waldrand…

Das Ehepaar habe geschlafen, „Tiefschlaf“, als es um 2:20 Uhr durch Geräusche geweckt worden sei. „Dem Paar ist sofort klar: Es muss sich um einen Einbrecher handeln“ (WR). Der Ehemann habe daraufhin, eigenen Angaben zufolge, die Waffe in die Hand genommen, das Zimmer verlassen und sei den Geräuschen gefolgt, die aus einem Zimmer auf der gleichen Etage kamen. Die Tür geöffnet, jungen Mann mit Messer in der Hand gesehen, Todesangst bekommen, nicht lange überlegt, sofort geschossen… Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamm wegen Totschlag. Das Ergebnis der Obduktion, wie gesagt, entlastet den Rentner: er hatte die Waffe „nicht aufgesetzt“, sondern „aus Zimmerdistanz“ geschossen. Der junge Mann – mit dem Messer in der Hand“ – habe „vor ihm“ gestanden. Der Artikel in der WR ist überschrieben mit „Obduktion stützt Notwehr-Aussage des überfallenen Jägers“. Es ist nicht sicher, dass der Autor Kappa diese Überschrift zu verantworten hat. Sicher ist nur, dass sie total blödsinnig und grob irreführend ist.

Die Eheleute sind nämlich nicht „überfallen“ worden; deshalb kann auch von „Notwehr“ beim besten Willen keine Rede sein. Der Auslöser des Ereignisses in der Nacht auf Dienstag in Neuenrade war ein Einbruch, nicht etwa ein Überfall. Das ist etwas anderes. Zum Beispiel auch deshalb, weil man im Zusammenhang mit einem Überfall von Notwehr sprechen könnte. Bei einem Einbruch, der eben kein Raubüberfall ist, von Notwehr zu sprechen, ist von vornherein absurd. Dass es die Staatsanwaltschaft dennoch tut, und zwar sowohl Oberstaatsanwalt Pauli als auch Staatsanwältin Föhring, ist hanebüchen und besorgniserregend. Es mag sein, dass die Strafverfolgungsbehörde, die tatsächlich wegen Totschlag ermittelt, mit diesem Notwehr-Gerede „nur“ die Bevölkerung besänftigen möchte. Selbst wenn dem so sein sollte – richtig wäre es nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch tatsächlich in dem nicht aufgesetzten Revolver den Beleg für eine gebotene Notwehr erkennen, wäre dies ein Skandal.

Nein, es kann nicht darum gehen, es geht mir jedenfalls nicht darum, einen älteren Herrn jahrelang in ein Gefängnis wegzusperren. Es geht mir nicht darum, dass der Staat seinen Strafanspruch geltend macht. Mir geht es darum, dass die Justiz, dass die Behörden ein klares Zeichen setzen für den Wert einen Menschenlebens. Prinzipiell schon mal und auch umständehalber. Joachim Kappa beschreibt in seinem – bereits erwähnten – WR-Artikel die Stimmung in der ortsansässigen Bevölkerung. Ich zitiere die entsprechende Passage ausführlich: „Die juristischen Feinheiten interessieren die Menschen in dem 1166-Seelen-Ort im Märkischen Kreis nicht… Gleichwohl, der Einbruch und seine tödlichen Folgen sind in aller Munde. Namentlich aber tritt niemand in Erscheinung und sagt etwas zu dem Vorfall. Das überrascht nicht. Wer will öffentlich in die Rolle des Richters schlüpfen und sein Urteil fällen?“ Diese rhetorische Frage jedoch verrät mehr über die Restskrupel des Lokaljournalisten als über die Gemütslage der Neuenrader.

Denn freilich weiß Kappa, dass sein Unbehagen, in die Rolle des Richters zu schlüpfen, keineswegs das Denken der Dörfler widerspiegelt. Man will nur nicht „öffentlich“. d.h. gegenüber einem Mann von der Zeitung, Dinge sagen, von denen man schon ahnt, dass sie sich irgendwie nicht gehören. Der Märkische Kreis ist nicht der Erzgebirgskreis, Neuenrade ist nicht Freital. Doch der Unterschied ist eher graduell als prinzipiell. „Verständnis für die Opfer“, heißt die Zwischenüberschrift – und „Opfer“, dreimal dürfen sie raten, sind freilich der Jäger mit Gattin und nicht etwa der Totgeschossene, der Einbrecher aus der Unterkunft. Es folgt der Text: „Die Stimmung allerdings ist an diesem Tag eindeutig. Das Verständnis für das Verhalten des überfallenen Opfers überwiegt…“ – nochmal: niemand ist überfallen worden, und es ist zumindest ungewöhnlich, jemanden, der aus der Nähe jemanden in den Kopf schießt, als Opfer zu bezeichnen. Weshalb Kappa den Konzessivnebensatz dranhängt „…auch wenn der Tod des 18-Jährigen betroffen macht.“

Weiter im Text: „`Und hoffentlich merken sich andere Einbrecher dieses Ende´, sagt eine 48-Jährige.“ – Meine liebe 48-jährige Mitbürgerin aus Neuenrade! Haben Sie sich wirklich ganz genau überlegt, was Sie dem Herrn von der Westfälischen Rundschau da gesagt haben?! Haben Sie sich überlegt, was die „anderen Einbrecher“ wohl machen werden, wenn sie sich „dieses Ende“ merken sollten? Wenn die nicht ihren Beruf aufgeben und umschulen, sondern auch weiterhin einbrechen, aber trotzdem einfach keinen Bock darauf haben, sich von durchgeknallten Wohlstandsbürgern die Birne wegballern zu lassen? Wenn die sich, sozusagen umständehalber, einfach mal die einfache Frage stellen: „Wer wen?“ Gnä´ Frau, Sie können doch nicht allen Ernstes wollen, dass die im Märkischen Kreis tätigen Einbrecher sich wirklich merken! Und dann stellen Sie sich nur einmal vor, bei denen würden sogar auch Rachemotive, die Ihnen selbstverständlich völlig fremd sind, mit hineinspielen…

Warum hat der Hauseigentümer, als er die Geräusche gehört hatte, nicht einfach die Schlafzimmertür abgeschlossen und die Polizei angerufen? Selbst wenn es in der Walachei etwas länger dauern sollte, bis die Streife da ist… – im verriegelten Schlafzimmer wären seine Frau und er doch sicher gewesen. Mit der Knarre in der Hand. Warum ist er zu dem Einbrecher hingegangen? Was wollte er von ihm? Was hat er wohl gedacht, was passieren würde? Er hatte die Pistole mitgenommen, die er für diesen Fall und zu diesem Zweck, und zwar nur zu diesem Zweck, im Nachttisch aufbewahrt hatte. Hätte der Einbrecher irgendetwas tun können, was ihm nicht das Leben gekostet hätte? Der albanische Bursche hatte, sagt der Jäger, ein Messer in der Hand. Stört so ein Messer nicht, wenn man in möglichst kurzer Zeit möglichst wertvolle und gut zu transportierende Dinge finden will? Ich denke, die Polizei dürfte längst wissen, ob der 18-jährige Albaner das Messer wirklich in der Hand hatte.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Niemandem steht es an, auch mir nicht, öffentlich in die Rolle des Richters schlüpfen. Ich darf aber meine Meinung über das äußern, was ich gelesen habe. Was eine relativ breite Öffentlichkeit findet, weil er nicht nur die beiden lokalen Zeitungsgruppen über diesen Vorgang berichten. Ich will mich dazu äußern, weil ich finde, dass hier in bedenklicher Weise Maßstäbe ins Rutschen geraten. Nochmal: es geht mir nicht darum, einen alten Knacker im Knast schmoren zu sehen. Es geht mir um Respekt vor dem menschlichen Leben. Ich will keine amerikanischen Verhältnisse, wo Leute irgendwelche Killer, die arme schwarze Ganoven abgeknallt haben, als Helden verehren und deren Konterfei auf ihre T-Shirts drucken. Ich kann ein entmenschlichtes Geschwätz wie etwa das der 48-jährigen Nachbarin nicht ertragen! Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem die todesstrafende Selbstjustiz salonfähig wird. In dem an sich wohlmeinende Lokalredakteure in erschreckender Weise Täter und Opfer verwechseln.

Das, was in der Nacht von Montag auf Dienstag im sauerländischen Neuenrade passiert ist, war keine Notwehr. Der Täter hat sich (und seine Frau) nicht im sicheren Schlafzimmer geschützt, sondern sich vorbereitet und geplant auf dem Weg gemacht. Er wusste genau, wo er sein Opfer vorfinden wird. Der albanische Junge war völlig überrascht. Der Hausbesitzer hat heimtückisch gehandelt. Er hat nicht gewarnt, er hat nicht „Hände hoch oder ich schieße!“ befohlen, er hat ohne Vorwarnung und – eigenen Angaben zufolge – ohne nachzudenken, also ohne jeden Skrupel, geschossen. Er hat, obgleich ihm dies als geübter Schütze zweifellos möglich gewesen wäre, nicht in die Beine, sondern in den Kopf geschossen. Er hat in klarer Tötungsabsicht gehandelt. Wenn neben dem zweifellos gegebenem objektiven Mordmerkmal der Heimtücke auch noch starke Indizien für ein subjektives Mordmerkmal, etwa „Habgier“ oder „sonstige niedrige Beweggründe“, gäbe, müsste die Staatsanwaltschaft Hamm wegen Mord ermitteln.

Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft dies erst gar nicht in Erwägung zieht. Der Bundesjustizminister hat gute Gründe für sein Vorhaben, den Mordparagraphen grundlegend reformieren zu wollen. Ganz abgesehen davon, dass er mit seiner noch aus der Nazizeit stammenden Tätertypenlehre wesensmäßig nicht in unser Strafrecht passt – bei Mord gibt es nur ein Strafmaß: lebenslänglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Druck gemacht, so dass heute nach fünfzehn Jahren Haft überprüft wird. Für den Rentner aus dem Sauerland könnte dies jedoch lebenslänglich sein. Ein Strafmaß, für das angesichts dieser Tatumstände gewiss niemand Verständnis hätte. Allerdings: ginge de streng nach den Buchstaben des Gesetzes, müsste wegen Mord ermittelt werden. Denn auch ein subjektives Mordmerkmal kann nicht a priori ausgeschlossen werden. Die Einlassung, der Täter habe in Notwehr gehandelt, also seine Frau und sich schützen wollen, ist offensichtlich absurd. Er wollte – im für ihn günstigsten Fall – sein Eigentum schützen.

„Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein“, so schreibt es der § 212, Abs. 1 StGB vor, „wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Ein Strafmaß, das auch nicht gerade von Pappe wäre, und angesichts des Verlaufs der öffentlichen Debatte gewiss einen Schock für die braven Sauerländer auslösen würde. Wir wissen aus dem Fall Hoeneß, dass ein Ersttäter schon nach Verbüßung der Hälfte der Strafe freigelassen werden kann. Das wären immer noch zweieinhalb Jahre. Es bedeutet nicht, sich zum Richter aufzuspielen, wenn man konstatiert, dass es darunter nicht gehen wird. Ich werde aufmerksam verfolgen, wie die Sache weitergeht, was diese kuriosen Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden zu bedeuten haben. Notwehr liegt in dieser Angelegenheit nicht vor, und ich hielte es für verheerend, wenn die Justiz das Signal aussenden würde, es sei vertretbar, einen Einbrecher abzuknallen.

Der Hausbesitzer hat nicht aus Notwehr gehandelt, er hat vorsätzlich getötet. Zum Schluss ein kleines Gedankenspiel. Hätte, hätte, Fahrradkette. Stellen Sie sich vor, der albanische Einbrecher hätte das Messer tatsächlich griffbereit in einer Hand gehalten, seine Lebensgefahr erkannt und es dem Jäger blitzschnell, also bevor der hätte abdrücken können, in die Brust gerammt. Auch nicht schön, aber – ohne Zweifel: das wäre wirklich Notwehr gewesen. Jetzt frage ich Sie: welches Strafmaß würde den 18-jährigen Jungen vor Gericht erwarten? Wir kennen den § 32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Jetzt mal unter uns: glauben Sie wirklich, der kleine Schurke würde in diesem Fall leer ausgehen? Oder, anders gefragt: glauben Sie wirklich, der rechtschaffene Sauerländer werde sich demnächst vor dem Landgericht Hagen mindestens fünf Jahre einfangen? Nein, Sie glauben weder das eine noch das andere. Ich auch nicht so recht. Ich sag´s ja: Die Frage ist immer „Wer wen?“ Es kommt halt darauf an, wer wen in die ewigen Jagdgründe schickt.

Werner Jurga

19 Gedanken zu „Neuenrade. Notwehr oder Mord? Falsche Frage – Richtige Frage: Wer wen?“

  1. @ Jurga:

    Juristische Unkenntnis, Umdeutungen von Notwehr, kriminologische Ferndiagnosen, Hoplophobie, moralischer Impetus und Präjudiz. Schlimm.

    Aber ganz unabhängig von Recht und Moral: Es wird Sie als wenig Sachkundigem überraschen, aber Polizisten gelten Messerangriffe auf Distanzen unter 6 Meter als selbst mit Schusswaffe kaum abzuwehrende, akut lebensbedrohende Gefahr. Googeln Sie in diesem Zusammenhang bitte „21 Foot Rule“ bzw. „Tueller Drill“ und überlegen Sie erneut oder erstmals, ob Sie im Dunkeln auf einen offensichtlich mit Messer bewaffnetem Eindringling treffen wollten und wie Sie in einem solchen Fall handeln würden.

    Bleibt abschließend zu wünschen, dass Sie nie in eine Situation geraten, in der Sie sich über das Thema Notwehr Gedanken machen müssen. Dass der Hausbesitzer mit seinen traumatischen Erlebnissen leben lernt. Dass das Recht zur Notwehr nicht durch moralisierende Weltfremde wie die Ihre oder unfähige Justiz kompromittiert wird. Und dass der Staat endlich wieder eine seiner vornehmsten Aufgaben, nämlich die Gewährleistung der inneren Sicherheit, ernst nimmt.

  2. Hoppla. Mein gestriger Kommentar scheint trotz zweier Fehlermeldungen (scheinbar von meinem Emailserver) doch durchgegangen zu sein. Bitte daher um Löschung eines Beitrags.

    Der Kommentar von gerade eben ist – obwohl nicht mehr im Affekt geschrieben leider auch nicht konzilianter geraten als der gestrige. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Die Wohnungseinbrüche gehen mir inzwischen zu nahe. Eine Kurzwaffe liegt zwar nicht bereit, aber eine große Dose Pfefferspray. 😉

  3. @ Meier: An ihrer Vorhaltung, ich sei wenig sachkundig, ist insofern etwas dran, als dass mir in der Tat der Begriff Hoplophobie bislang nicht bekannt gewesen ist. Nun gut, Hoplophobie gibt es, wie wir Wikipedia entnehmen können, auch gar nicht. Aber den Begriff. Dafür herzlichen Dank!
    https://de.wikipedia.org/wiki/Hoplophobie
    Weiter bin ich Ihrer Bitte gefolgt, mir zu überlegen, ob ich „im Dunkeln auf einen offensichtlich mit Messer bewaffnetem Eindringling treffen wollte“. Nein, das möchte ich nicht. Sowieso nicht und jetzt erst recht nicht mehr. Ich wusste nämlich ebenfalls nicht, dass Einbrecher ihrem Tagwerk, äh: Nachtwerk, im Dunkeln mit einem Messer in der Hand nachgehen.
    Scheiß Job! Nur etwas für extrem Hochqualifizierte. Aber hoplo…

  4. Ist nicht in Amerika ein junger deutscher Austausch-Schüler in einer Garage erschossen worden ?
    Wenn das um sich greift. Nur gut, hält sich doch auch die Anzahl der Jäger bei uns noch in Grenzen.
    Ich frage mich, wie sich der ältere Jäger jetzt fühlt – immerhin hat er bis zum Ende seines Lebens nicht nur einige Stück Wild auf dem Gewissen sondern jetzt auch einen 18jährigen jungen Mann… Keine schöne Vorstellung.
    Da gefällt mir die andere Geschichte schon besser: „Einbrecher rasen mit dem Porsche des Bestohlenen davon…“

  5. Es gibt aber leider auch solche Geschichten (siehe unten/habe den leider nicht verlinkt gekriegt) und da habe ich nicht einmal für gesucht.

    Und anstatt hier eine neutrale Darstellungsweise in dem Artikel von Hr. Jurga zu lesen, finde ich da Worte wie „18 jähriger Albaner“, „abgeknallt“, „albanische Junge war völlig überrascht.“ (er war der Täter und hatte den Einbruch geplant), „Es gilt die Unschuldsvermutung“ – aber auch zu lesen: „Der albanische Bursche hatte, sagt der Jäger, ein Messer in der Hand. Stört so ein Messer nicht, wenn man in möglichst kurzer Zeit möglichst wertvolle und gut zu transportierende Dinge finden will? Ich denke, die Polizei dürfte längst wissen, ob der 18-jährige Albaner das Messer wirklich in der Hand hatte.“, „durchgeknallten Wohlstandsbürger“, ….

    Wenn ich hier jedoch noch mehr Zitate anführe, werde ich in die rechte Ecke gedrängt werden und da gehöre ich mit Sicherheit nicht hin.

    Und das ist das, was mich immer besorgter macht. Die Schicht, die mal „Mitte der Gesellschaft“ war, auch der politischen Gesellschaft, wird von fanatischen Gutmenschen immer mehr an den Rand gedrängt und findet sich in der AfD und anderen Gruppen wieder.

    So wären es doch gerade diese „Gutmenschen“, denen Hr. Jurga wohl auch inzwischen angehört (was ich bedaure), die, „hätte, hätte, Fahrradkette“, eigentlich für den bestätigten „Rechtsruck“ in unserer Gesellschaft mitverantwortlich sind.

    Fanatismus, sowohl bei den „Gutmenschen“, als auch bei den „Rechten“ schadet jeder Gemeinschaft.

    Wohl da dem, der stetig, in verantwortungsvoller Weise mit seiner Meinung da dicke Löcher in das Brett bohrt, auf dem die Fanatisten stehen.

    Hr. Jurga, kehren Sie bitte wieder auf diesen Weg zurück!

    Paul

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    Anbei der Artikel vom 03.05.15 aus der WESTFALENPOST

    Einbrecher schlagen mit Hammer auf Hausbesitzer ein

    Drama in Hagen: 61-Jähriger schleppt sich blutüberströmt zu seiner Ehefrau. Notoperation rettet ihm das Leben

    Michael Koch und Hubertus Heuel

    Hagen. Es ist der Alptraum eines jeden Bürgers. In Hagen ist ein 61-jähriger Mann in seinen eigenen vier Wänden von Einbrechern mit einem schweren Gegenstand niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt worden – wegen einer Beute von gerade einmal 70 Euro. Nach einer Notoperation in der neurochirurgischen Abteilung des Herdecker Gemeinschaftskrankenhauses ist sein Zustand inzwischen wieder stabil. Von den Tätern fehlt bislang jede Spur. Die Polizei, die aus ermittlungstaktischen Gründen erst gestern mit der Tat aus der Nacht zum Sonntag an die Öffentlichkeit ging, setzt nun auf Hinweise aus der Bevölkerung.

    So haben sich die dramatischen Minuten nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen abgespielt: Gegen 1.30 Uhr schlagen unbekannte Täter ein Fenster im ersten Obergeschoss ein und dringen in das Fachwerkhaus ein. Sie gehen die Treppe hinunter in das Erdgeschoss, durchwühlen dort eine Handtasche und stecken sich persönliche Papiere sowie 70 Euro Bargeld ein.

    Der 61-jährige Hausbesitzer schläft zur Tatzeit im Erdgeschoss, seine Ehefrau (59) im ersten Obergeschoss. Durch den Lärm der Einbrecher wird der Mann wach und steht auf. Von seinem Zimmer aus nimmt er den Schein einer Taschenlampe wahr. Dann spürt er schon einen Schlag auf den Kopf und sackt bewusstlos zusammen. Kurze Zeit später wacht er wieder auf und schleppt sich blutüberströmt die Treppe hinauf in das Schlafzimmer seiner schockierten Ehefrau. Sie ruft Polizei und Rettungsdienst. Da zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Einbrecher noch vor Ort sind, umstellen die Beamten das Haus.

    Schwer verletzt wird der 61-Jährige ins Krankenhaus gebracht. Es war möglicherweise ein Hammer oder ein hammerähnlicher Gegenstand, mit dem die Täter ihn auf den Kopf schlugen. Er kann den Beamten noch sagen, dass es mindestens zwei Täter waren, nähere Angaben kann er nicht machen, er hat die Einbrecher nur schemenhaft wahrnehmen können. Deshalb ermittelt nun eine Mordkommission der Hagener Polizei auf Hochtouren.

    In der Straße herrscht Betroffenheit. „Als ich nachts nach Hause kam, standen all die Polizeiautos in der Straße“, berichtet Sezer Gür, der zwei Häuser vom Tatort entfernt wohnt. Und Dirk Schlitzke, dem nebenan eine kleine Metallfirma gehört, hat den aus Großbritannien stammenden Hausbesitzer, der für seine künstlerische Ader bekannt ist, öfters beim Heckeschneiden getroffen. „Der Mann ist immer sehr freundlich.“

  6. @ Paul

    Sie schreiben: „Und das ist das, was mich immer besorgter macht. Die Schicht, die mal „Mitte der Gesellschaft“ war, auch der politischen Gesellschaft, wird von fanatischen Gutmenschen immer mehr an den Rand gedrängt und findet sich in der AfD und anderen Gruppen wieder.“

    Und wo sehen Sie sich? Ist es für sie wünschenswert, „Mitte“ – also „Durchschnitt“ – zu sein?

    „Aber wissen Sie nicht, was ein durchschnittlicher Mensch ist?

    Er ist ein Monstrum.

    Ein gefährlicher Verbrecher. Konformist. Kolonialist. Rassist. Sklavenhalter. Jemand, dem alles egal ist.“

    [„Ma lei non sa cos‘ è un uomo medio?

    È un mostro.

    Un pericoloso delinquente. Conformista. Colonialista. Racista. Schiavista. Qualunquista.“]

    Pier Paolo Pasolini, „La ricotta“: https://www.youtube.com/watch?v=zTUYBHp72r8

  7. Wer nicht extrem ist, ist durchschnittlich und damit ein Monstrum?

    Besser hätte es auch eine IS-Werbeseite nicht schreiben können.

    Als Durchschnittsbürger und (noch) meiner politischen Mitte angehörig verabschiede ich mich von diesen „fanatischen“ Nicht Monstren hier.

    Ich bin zu normal….. Gottseidank!!!!!

    Lebt wohl,

    Paul

  8. @ Paul

    wer „Pier Paolo Pasolini“ mit einer „IS-Werbeseite“ verwechselt, hat wohl irgendein grösseres Problem …

    mir fällt gerade nicht ein, welches: vielleicht helfen Sie mir weiter ?

    Sie können sich auch noch das Pasolini-Video anschauen – mit englischen Untertiteln – vielleicht erkennen Sie sich wieder?

  9. Wir tun jetzt aber hier nicht wieder so, als ob es keine deutschen Einbrecher, Verbrecher, Vergewaltiger gäbe, wie es nach Köln an Silvester eindeutig der Fall war ?!
    Oder Höxter – der Typ ist weiß, deutsch und oberspießig und sein Frauenbild offenbar unterirdisch (Ich kann gar nicht glauben, dass ich das mal so schreiben muss. Kannte man wirklich nur von Amerika.
    Hier greift Rassismus um sich. )
    Und wenn ich daran denke, wie groß inzwischen der Anteil der feinen, reichen Gesellschaft ist, die sich vor Gericht verantworten muss oder Hilfsjobs’s bei Bethel annimmt, um dem wohlverdienten Knast zu entgehen, wird mir ganz schlecht.

  10. @Paolo:

    Es kommt darauf an, wer welche Zitate wofür benutzt.

    Vor Pier Paolo Pasolini habe ich keine Angst, aber vor so Leuten wie Ihnen, die solche Zitate in nicht passende Zusammenhänge bringen, die Metaebene nicht betreten und jede Zweifel an ihrem Gutmenschentum mit einem arroganten Pseudointellektuismus in den Boden hämmern.

    Eine kleine Rückkehr in die Realität tut allen gut. Nur ich werde bestimmt zu Themen dieser Art hier nicht wieder zurückkehren.

    Arrivederci. Ora sono fuori .

  11. Hallo miteinander,

    wollte mich nicht einmischen, aber eine Sache hätte ich.

    Eine der Hauptthesen von Werner Jurga ist doch

    „Der Hausbesitzer hat nicht aus Notwehr gehandelt, er hat vorsätzlich getötet.“

    Ist es so?

    Das Argument von Werner ist, wenn ich es richtig lese, dass der Jäger mit der Waffe los marschiert ist.

    Die Moral von der Geschicht‘ wäre eventuell, dass alle, die sich bedroht fühlen, eine Waffe in die Nachttischschublade legen.

    Nicht so einfach. Ab wann ginge es dann Richtung US-Selbstverteidigung?:

    Trespassers will be shot.

    Der Staat hätte dann jedenfalls nicht mehr das Gewaltmonopol.

    Die anderen Gedanken, die noch in Werners Artikel stecken, vielleicht später.

  12. @ Paul

    bleiben Sie für alle Ewigkeit in Ihrer heiligen „MITTE“, da, wo die „Metaebene“ noch in Ordnung ist – ich werde Sie sicher nicht vermissen.

    Sind Sie eigentlich vom Wort „Gutmensch“ auch körperlich abhängig? So oft wie es benutzen, muss das eine ganz schwere Sucht sein.

  13. Hehe!

    Könnten alle, die mit „p“ anfangen, sich dem Text von Werner Jurga zuwenden? Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

    Der zweite Punkt ist der vermutete Rassismus (Albaner mit Messer). Wäre die Geschichte bzw. die Berichterstattung, genauso verlaufen, wenn es sich um einen 18-jährigen deutschen Jungen gehandelt hätte?

  14. @ zoom

    „Der Hausbesitzer hat nicht aus Notwehr gehandelt, er hat vorsätzlich getötet.“

    für mich zu wenige Fakten, um dazu ein Urteil abzugeben

    „Die Moral von der Geschicht‘ wäre eventuell, dass alle, die sich bedroht fühlen, eine Waffe in die Nachttischschublade legen.“

    hat jeder einen Waffenschein? Ich nicht. Obwohl ich eine Ausbildung zum Profi-Killer habe, die „Goldene Schützenschnur“:

    und vor dem Hintergrund, das ich selber schon mal mit einer Pistole geschossen habe, finde ich auffällig: „Kopfschuss“

    wenn ich sicher treffen will – falls es eine Notwehr-Situation ist, jemand (mit Messer) auf mich zu kommt – würde ich auf den Oberkörper zielen, größere Fläche, und wichtig: nicht sicher tödlich, es reicht ja, den Angriff abzuwehren, den Gegner kampfunfähig zu machen

  15. @Paolo u.a.

    „hat jeder einen Waffenschein? Ich nicht. Obwohl ich eine Ausbildung zum Profi-Killer habe, die „Goldene Schützenschnur“:“

    Ich auch nicht, bin völlig waffenuntauglich. Selbst auf der Kirmes 😉

    Zu der Einschätzung Notwehr-Vorsatz könnte vielleicht Werner noch mal etwas sagen.

    Zum Waffenschein:

    Hieße das, dass Menschen mit Waffenschein andere Rechte der „Verteidigung“ hätten als bspw. ich, obwohl wir doch beide vom gleichen hypothetischen Messerstecher bedroht würden?

    Irgendwie passt das noch nicht.

  16. @ zoom

    wenn Du eine Schusswaffe hast, hast Du – natürlich – andere MITTEL der Selbstverteidigung

    andere RECHTE wohl nicht: wie ich schon oben schrieb, geht es um VERTEIDIGUNG, darum, einen Angriff abzuwehren

    Ein Kampfsportler hat auch andere Mittel der Selbstverteidigung, er ist selbst die potentiell tödliche Waffe. Wenn ein Kampfsportler sich selbstverteidigt, dann muss er meines Erachtens genauso auf Verhältnismäßigkeit achten, und den Gegner nicht „einfach mal schnell“ umbringen

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