Internetzensur soll auch an Universitäten umgesetzt werden

Heute habe ich eine informative Meldung des Rechenzentrums der Universität Stuttgart gefunden. Auf der verlinkten Seite sind weitere Informationen und Links enthalten (Hervorhebungen im Zitat von mir):

… Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, das allen Diensteanbietern mit mehr als 10.000 Benutzern unter Androhung einer Geldbuße die Sperrung von durch das BKA in einer Sperrliste zur Verfügung gestellten Adressen auferlegt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf vom 2009-05-05 müssen auch Hochschulen diese Auflagen gegebenenfalls erfüllen und die Sperrung implementieren. …

Und weiter heißt es:

… Die geforderte technische Umsetzung verspricht aufwendig zu werden: Zugriffsversuche sollen offenbar nicht einfach blockiert werden, sondern auf eine spezielle Seite („Stoppschild“) umgeleitet werden. Die Spezifikation ist hier recht vage und steht nicht im Verdacht, mit technischer Kompetenz formuliert worden zu sein. Weiterhin müssen die Zugriffsversuche protokolliert und als anonymisierte Statistik wöchentlich an das BKA übermittelt werden, wobei selbstverständlich Datenschutzbestimmungen zu beachten sind. …

Mich dünkt, dass, wenn erst einmal die Infrastruktur steht, auch andere Zugriffe wöchentlich umgeleitet werden könnten. Der Staat hätte dann wenigstens die sogenannte „Intelligenz“ im Griff, deren Einstellung und Kapazitäten gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Umbrüchen eine Rolle spielen können.

Oder Lenin auf den Kopf gestellt: Wenn es denn so ist, dass die Studenten ein Seismograph für die Stimmung in der Bevölkerung sind, dann lohnt es sich schon diesen Seismographen „aufzuzeichnen“.