In Winterberg wedelt der Schwanz mit dem Hund: erst Bäume fällen, dann im Rat durchwinken. Speicherteich „Krüger/Wahle“ für Schneekanonen wird von 7.500 auf 35.000 Kubikmeter ausgebaut.

Der mutmaßliche Speicherteich am Bremberg (links) und die gerodete Fläche unterhalb. (fotos und montage: zoom)
Der mutmaßliche Speicherteich [1] am Bremberg (links) und die gerodete Fläche unterhalb (rechts). (fotos und montage: zoom)
Als am 14. April 2015 im Bau- und Planungsauschusses des Rates der Stadt Winterberg über eine geplante Erweiterungsfläche für einen Speicherteich zur Wasserversorgung der Schneekanonen beraten und abgestimmt werden sollte, waren schon längst Fakten geschaffen worden.

Der Fichtenbestand im Planungsgebiet war  komplett abgeholzt worden, ohne dass, so Stadtverwaltungsdirektor Ludger Kruse, der Verwaltung darüber Informationen vergelegen hätten.

Die betreffende Skiliftbetreibergemeinschaft hat anscheinend die Beschlüsse des Rates vorweggenommen, ohne dass auch nur ein Ratsmitglied offiziell informiert war.

Es geht immerhin um eine mehr als Vervierfachung der Speicherkapazität des Speicherteichs „Krüger/Wahle“ von laut Protokoll „rd. 7.500 m³ … auf rd. 35.000 m³“.

Die jetzige Wassermenge reiche nicht mehr aus, um eine Grundbeschneiung mit Hilfe von Schneekanonen innerhalb von 48 Stunden durchzuführen.

Die geplante Erweiterung wurde dem Ausschuss von Dipl.-Ing. Andreas Veldhuis wohlwollend präsentiert. Es muss angemerkt werden, dass Herr Veldhuis 2009 erfolglos auf der Reserve-Liste der CDU für den Rat der Stadt Winterberg kandidiert hatte.

Trotz dieser skandalösen Vorgeschichte fasste der Ausschuss mit 10 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und einer Gegenstimme den Beschluss, der „beantragten Befreiung“ zuzustimmen.

Die Gegenstimme kam laut Protokoll von einem SPD Ausschussmitglied aus Altastenberg (Jörg Burmann):

Ein Ausschussmitglied der SPD aus Altastenberg weist darauf hin, dass der Fichtenbestand im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche bereits abgeholzt worden sei. Eine Inanspruchnahme der städtischen Flächen vor einer Beratung in den städtischen Gremien sei für ihn nicht nachvollziehbar, so dass er der beantragten Erweiterung der Teichanlage in der heutigen Sitzung nicht zustimmen werde.

Im folgenden ein Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses, der sich mit dem wesentlichen TOP 5 befasst:

Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Speicherteiches im Skigebiet Herrloh/Bremberg“ in Winterberg, Flur 29, Flurstücke 49, 50
– Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Ski-, Freizeit- und Erholungsgebiet Herrloh/Bremberg“, 024/2014

Herr Veldhuis vom beauftragten Ing.-Büro Veldhuis stellt dem Ausschuss die geplante Erweiterung des bestehenden Speicherteiches im Skigebiet Herrloh/Bremberg vor. Er betont zunächst, dass es aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen notwendig sei, die Grundbeschneiung der Abfahrtshänge im Skigebiet in einem Zeitraum von möglichst 48 Stunden durchzuführen. Noch vor zehn Jahren sei man von einem Zeitfenster von 96 Stunden für die Grundbeschneiung ausgegangen. Bei einem Zeitkorridor von nur 48 Stunden müsse deshalb zu Beginn der Beschneiungsperiode ein ausreichendes Wasserangebot zur Verfügung stehen, um die Grundlagen für den Skibetrieb schaffen zu können. Das derzeit im Skigebiet in den Speicherteichen zur Verfügung stehende Wasserdargebot reiche hierfür nicht aus, so dass eine Erhöhung der Kapazitäten notwendig sei.

Nach Untersuchung von Lösungsvarianten habe sich die Liftgemeinschaft entschieden, den vorhandenen Speicherteich „“Krüger/Wahle“ zu erweitern. Anhand von Übersichtskarten und Geländeprofilen geht Herr Veldhuis anschließend im Einzelnen auf die geplante Teicherweiterung ein. Das bisherige Volumen von rd. 7.500 m³ solle auf rd. 35.000 m³ erweitert werden. Die südöstlich an den vorhandenen Teich angrenzende Fläche biete insbesondere wegen der topographischen Verhältnisse nahezu ideale Bedingungen für eine solche Erweiterung. Aufgrund des östlich angrenzenden Fichtenhochwaldes sei die Speicherteichanlage aus östlicher Richtung kaum einsehbar. Die Teichanlage solle mit dem vorhandenen „Bremberg-Speicherteich“ verbunden werden, der im Wesentlichen aus der Sonneborn gespeist werde, wobei die Entnahmemenge unverändert bleibe. Darüber hinaus solle zukünftig das Dargebot der ehemaligen „Bremberg-Quelle“, die vor ca. zehn Jahren außer Betrieb genommen worden sei, für die Speisung der Speicherteiche genutzt werden.

In den weiteren Beratungen werden insbesondere folgende Themen angesprochen:
• Konzept für die Wasserversorgung im Skigebiet,
• Nutzung der ehemaligen „Bremberg-Quelle“,
• gemeinsames Projekt der Liftbetreiber positiv für die Gesamtentwicklung im Skigebiet und für die gesamte Region,
• Einbindung der Teichanlage in das Landschaftsbild, Sichtbarkeit der Anlage im Falle der Abholzung des angrenzenden Hochwaldes, mögliche Ersatzbepflanzungen, forstrechtliche und landschaftsrechtliche Ausgleichsmaßnahmen,
• Flächeninanspruchnahme ca. 9.000 m²,
• Nutzung des Speicherteiches für mögliche Beschneiung von Loipentrassen im Bremberg – ggf. Vereinbarungen im Pachtvertrag möglich.

Ein Ausschussmitglied der SPD aus Altastenberg weist darauf hin, dass der Fichtenbestand im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche bereits abgeholzt worden sei. Eine Inanspruchnahme der städtischen Flächen vor einer Beratung in den städtischen Gremien sei für ihn nicht nachvollziehbar, so dass er der beantragten Erweiterung der Teichanlage in der heutigen Sitzung nicht zustimmen werde.

Weitere Ausschussmitglieder kritisieren anschließend ebenfalls die bereits durchgeführte Abholzung des Fichtenbestandes. Herr Kruse erklärt, dass der Verwaltung keine Informationen zu den bereits durchgeführten Arbeiten vorliegen. Insgesamt könne man die angesprochene Vorgehensweise deshalb ebenfalls nicht gutheißen. Man werde deshalb den Sachverhalt aufklären.

Des Weiteren teilt Herr Kruse mit, dass es bislang auch keinerlei Pachtverhandlungen bezüglich der Überlassung der Fläche mit der Verwaltung gegeben habe. Auch dies müsse noch erfolgen.

Nach Abschluss der Beratungen fasst der Bau- und Planungsausschuss mit 10 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 1 Gegenstimme folgende Beschlüsse:

1. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
2. Zur Einbindung des geplanten Speicherteiches in das Landschaftsbild ist ein Konzept zur Eingrünung der Anlage abzustimmen und von den Antragstellern auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung umzusetzen.

[1] Ich habe im Ratsinformationssystem in den Sitzungsdetails vergeblich nach Karten über das Vorhaben gesucht und bin daher heute zum Bremberg gefahren, um den betreffenden Speicherteich zu suchen. Der einzige plausible Teich erschien mir derjenige auf dem Bild. Sollte ich mich vertan haben, bitte sofort melden.