Im Briefkasten: Ratsbürgerentscheid zur Schließung der Verbundschule in Siedlinghausen – und jetzt?

Eine 20-seitige Hochglanzbroschüre ist den Unterlagen beigefügt. (foto: zoom)
Eine 20-seitige Hochglanzbroschüre ist den Unterlagen beigefügt. (foto: zoom)

Heute habe ich die Unterlagen für den Ratsbürgerentscheid am 13. November erhalten. Die Frage, welche ich entscheiden soll, lautet:

„Soll in Folge zurückgehender Schülerzahlen die derzeitige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen zum 01.08.2017 in eine gemeinsame, fünfzügige teilintegrierte Sekundarschule in vertikaler Gliederung mit Standort in Medebach (dreizügig Klasse 5 – 10) und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt (zweizügig Klasse 5 – 10) überführt werden?“

Der Ratsbürgerentscheid wurde, so wurde es in Teilen der Öffentlichkeit verstanden, mit großer Mehrheit beschlossen, auch um ein Bürgerbegehren der Siedlinghäuser gegen die Schließung des Teilstandorts Siedlinghausen auszuhebeln.

Die Bürgerinitiative Siedlinghausen hatte mit einer Unterschriftenliste gegen die geplante Schulschließung für große Unruhe gesorgt, nachdem die Pläne des Rates vorzeitig an die Öffentlichkeit gedrungen waren.

Allerdings habe ich von der Bürgerinitiative selbst, seit dem Beschluss des Winterberger Rats zum Ratsbescheid, nichts mehr gehört oder gelesen.

War alles nur heiße Luft? Oder hat es Deals hinter den Kulissen gegeben?

Ich frage das auch deshalb, weil ich mich damals in die Unterschriftenliste eingetragen hatte. Der Schulstandort Siedlinghausen, so dachte ich, sollte nicht „mal eben so“ verschwinden.

Ich möchte wissen, was mit meiner Unterschrift passiert.

Mich hat die überhebliche Einstellung einiger Politiker, vor allem aus der Kernstadt, gestört. Züschen habe doch schließlich ebenfalls auf seine Schule verzichtet, auch Niederfeld hätte Schule und Infrastruktur verloren. Jetzt solle sich Siedlinghausen nicht so anstellen.

Mit dieser Argumentation kann, so denke ich mir, jeder Winterberger Ortsteil gegen den anderen ausgespielt werden.

Der Ratsentsscheid kehrt die positive Forderung der Siedlinghäuser „FÜR“ den Erhalt ins Negative. Ich soll nun dafür abstimmen, dass der Sekundar-Schulstandort Siedlinghausen verschwindet, er in die Kernstadt „überführt“ wird also „DAGEGEN“.

Überhastet ist vor Jahren die Verbundschule Siedlinghausen errichtet worden -die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden rieben sich die Augen- und überhastet soll sie jetzt wieder, diesmal komplett, von der Bildfläche verschwinden.

Was mich wundert, und bitte verbessert mich, wenn ich etwas nicht richtig mitbekommen haben sollte, ist, dass die Bürgerinitiative in Siedlinghausen so schnell von ihrem Bürgerbegehren abgelassen hat, denn, so die Gesetzeslage:

Die Sperrwirkung des vom Rat für zulässig erklärten Bürgerbegehrens

Neue Gesetzeslage seit dem 17.10.2007:

Entscheidet der Rat: „Das eingereichte Bürgerbegehren ist zulässig.“, so löst das bis zur Abstimmung über den Bürgerentscheid eine Entscheidungssperre für die Gemeinde aus.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.10.2007 (GV.NRW.S.380) am 17.10.2007 ist in § 26 Abs. 6 GO NRW folgender Satz 6 eingefügt worden:

„Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden,

es sei denn,

zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden (Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens).“

Das bedeutet:

Haben die Initiatoren die Unterstützungsunterschriften bei der Verwaltung abgegeben und hat der Rat entschieden: „Das Bürgerbegehren ist zulässig.“, so ist die Gemeinde an gegenläufigen Entscheidungen oder Maßnahmen gehindert.

Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehren-und-buergerentscheid/aufschiebende-wirkung.html

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