Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

gesundheitskarteWordle20150913Meschede. (sbl) Die UWG-Fraktion in Schmallenberg hat am 30. August 2015 einen Antrag zur „Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“ gestellt.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

6 Gedanken zu „Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge“

  1. Sehe ich es richtig, dass die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (nur von diesen ist im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte offenbar die Rede) eine Solidargemeinschaft bilden? Muss ich deswegen davon ausgehen, dass diese finanzielle Mehrbelastung („Unkosten“ mag ich es nicht nennen, denn medizinische Indikationen zur Behandlung der Flüchtlinge liegen zweifellos vor und Not kann eben kein Unkostenfaktor sein) auf die Solidargemeinschaft umgelegt wird, also sich die Kosten der medizinischen Versorgung Hunderttausender (es wird inzwischen ja von Millionen Flüchtlingen pro Jahr ausgegangen) in den GKV-Beiträgen niederschlagen?!

    „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt,
    wer hat soviel Pinke-Pinke, wer hat soviel Geld?“

    Und inwiefern werden die privat Krankenversicherten an den anfallenden Kosten beteiligt?! Wird hier etwa nur auf den einkommensschwächeren Teil der Bevölkerung umgelegt?!

    Mit fragenden Grüßen,
    Jupp

  2. Da unterlag ich eindeutig einer Fehlinterpretation. Hier wird es etwas ausführlicher erklärt:
    http://www.derwesten.de/politik/gesundheitskarte-fuer-fluechtlinge-jetzt-auch-in-nrw-id11036197.html

    Hab mit einem befreundeten Allgemeinmediziner vor Ort telefoniert: Er sieht ebenfalls keinen wie in dem o.g. Artikel angedeuteten „Arzttourismus“, meint aber, dass seine Zunft bei der Behandlung der Flüchtlingen „aus dem Vollen schöpfen“ könne, also keinen Budgetrestriktionen unterliege. Einer der Gründe, warum die Ärzteschaft dies so vehement unterstütze. Der Hauptgrund sei allerdings tatsächlich die administrative Vereinfachung.

    Gruss,
    Jupp

    1. Lieber Josef Schmitz,

      Sie sollten schon schreiben, was Sie in den durch den angegebenen Link belegten Inhalten Mitteilenswertes gefunden haben. Einfach nur Links in die Gegend donnern – da gehe ich nicht mehr drauf ein. Schreiben Sie doch bitte, was sie meinen. Weiterhin sehe ich in der Vermengung ihrer vorgeblichen Sportlehrertraumata mit den Flüchtlingen keinen Erkenntniswert.

      Kurz gefragt: Was sind IHRE! Argumente zur Gesundheitskarte?

  3. Und dabei dachte ich mein Argument läge auf der Hand. Es ist schlicht und einfach, dass trotz Einführung der Krankenversicherungspflicht immer noch zehntausende Deutsche (insb. ehemals privat krankenversicherte Selbstständige) nicht krankenversichert sind – und die Politik seit Jahren nichts dagegen unternimmt. Ansonsten hätte man sich ja für deren Versicherung im Rahmen von Härtefallregelungen eingesetzt.
    Für Flüchtlinge andererseits werden bereitwillig offenbar unlimitierte Geldmittel ausgelobt, wie man das „Wir schaffen das“ der BK und ihren Aufruf zur mehr oder weniger unkontrollierten Einwanderung wohl deuten muss.
    Das vermag Neid und Unmut zu säen und ist insoweit sehr kritisch zu beurteilen. Nicht zuletzt deshalb, weil die bedenklich hohe Zahl der Nichtwähler die Unzufriedenheit und Entfremdung breiter Bevölkerungsschichten von der Regierungsarbeit schon vor dieser Flüchtlingskrise deutlich dokumentierte.

    Überdies hat die Bereitstellung einer Gesundheitskarte Signal- und Sogwirkung, d.h. fördert die Anziehungskraft Deutschlands. Der Vater des toten Jungen am Strand, dessen verstörendes Bild um die Welt ging, wollte immerhin wegen eines neuen Gebisses nach Deutschland. Die Gesundheitskarte setzt also möglicherweise ein völlig falsches Signal.

    Liebe Grüße,
    Jupp

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