Finanzspritze ‚Bildungspaket‘ nicht gefragt.

‚Bildungspaket nicht gefragt‘ schreibt die Westfälische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 27.03.2012. Der Großteil der Mittel für bedürftige Kinder würde nicht abgerufen.

Die Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierten die bürokratischen Hürden, die undurchsichtigen Zuständigkeiten und die weiterhin fehlende Aufklärung der Leistungsberechtigten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichne das Paket als ‚definitiv gescheitert‘, berichtet die WR.

Bundesweit, so die WR, würden laut Hochrechnungen des DGB nur ein Fünftel der Gelder für Nachhilfe, Schulessen oder Musikunterricht verwendet. In NRW sei die Bilanz nach Angaben von Arbeitsminister Guntram Schneider besser. Minister Schneider spräche von ‚weit über 50 Prozent‘ abgerufener Mittel.

Die Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden also längst nicht von allen Antragsberechtigten abgerufen. Genau das geht auch aus der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 17.12.2011 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hervor.

Die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets verursachte dem HSK demnach im Jahr 2011 Kosten in Höhe von 656.000 Euro. Die entsprechende Bundeszuweisung lag aber bei 1.530.000 Euro. Es blieb also ein ‚Rest‘ von 874.000 Euro (und damit deutlich mehr als 50 Prozent) in der Kasse des Hochsauerlandkreises ‚eine Etat-Spritze‘, die der Bund vom Kreis nicht zurückfordert.

Die Sozialverbände kritisieren laut WR die Praxis bei den betreuenden Optionskommunen. Sie fordern, genau wie Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL), den bürokratischen Aufwand für die Eltern abzubauen. Dazu kann auch der HSK beitragen; denn das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass viele Leistungen aus dem Bildungspaket pauschal mit den Trägern abgerechnet werden können. So könnten weitaus mehr Leistungen als bisher in den betroffenen Familien ankommen. Der ‚Rest‘ in der Kasse des Hochsauerlandkreises würde sich dann allerdings verringern.

3 Gedanken zu „Finanzspritze ‚Bildungspaket‘ nicht gefragt.“

  1. Statt das Geld, wie hier geschehen, mal wieder nach Bedürftigkeit in kleinen Beträgen an Familien auszuzahlen – oder vielfach auch nicht, wie sich jetzt zeigt – hätten die Schulen besser aufgestellt werden müssen.

    Statt Eltern Geld für Nachhilfeunterricht und Musikunterricht zu zahlen, sollten Schulen selbstverständlich vom Umfang und der Qualität einen Unterricht anbieten, der Nachhilfestunden überflüssig macht. Dies wird jedoch nicht einmal als Ziel formuliert. Stattdessen erhalten immer mehr Schüler ‚Nachhilfe‘.

    Hier nimmt der Staat seine Aufgabe nicht wahr und Nachhilfeunterricht an sich ist ein deutlicher Indikator dieses Versagens.

    Zu einer guten und umfassenden Schulbildung gehört selbstverständlich eine solide musikalische bzw. künstlerische Ausbildung. Auch diese sollten die Schulen bieten, ohne dass die Teilnahme der Kinder vom Engagement der Eltern abhängt.

    Das Bildungspaket zielte von Anfang an in die falsche Richtung und ist gescheitert. Und wenn sich nun außerdem klamme Kommunen dies Geld aneignen, dann wird leider wieder deutlich, dass Deutschland kein Herz für Kinder hat.

  2. In diese Worte fassen die „Hauptstadt-Grünen“ (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) ihre Kritik:

    „Wohl keine andere Sozialleistung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist so bürokratisch wie das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag, der letztlich bei den Kindern ankommt. Die Verwaltung des Bildungs- und Teilhabepakets verschlingt nach unseren Informationen 30 Prozent der eingesetzten Mittel. Erschwerend kommt hinzu, dass der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Bildung und Teilhabe vielerorts auf der Strecke bleibt.
    Um den individuellen Rechtsanspruch zu gewährleisten, müssen die einzelnen Leistungen realitätsgerecht ermittelt und finanziell bedarfsdeckend ausgestattet werden. Lernförderung, Mittagessen und teilweise auch die kulturelle Teilhabe lassen sich am effektivsten in den Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen verwirklichen. Solange jedoch die bundesweite Infrastruktur fehlt, gilt es, zumindest die Leistungen der Schülerbeförderung, des Schulbasispakets und der so genannten Teilhabepauschale in den monatlichen Regelsatz für Kinder zu überführen.“

    (Quelle: Grüne Woche im Bundestag)

Kommentare sind geschlossen.