Ein tödliches Verhältnis – Die Sauerländer und der Kormoran

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Manche Themen kehren leider immer wieder. So auch der „Kormoran-Abschuss“.

Nachdem der Sauerländer Bürgerliste (SBL) jetzt die Niederschrift derSitzung des Landschaftsbeirats vom 22.11.2011 vorliegt, gehen wir davon aus, dass wieder einige der schwarzen Vögel – amtlich genehmigt- ihr Leben ließen.

Dem Hochsauerlandkreis lag nämlich ein Antrag derFischereigenossenschaft Diemel „auf Zulassung einer Ausnahme vom Tötungsverbot gem. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG“ vom 04.11.2011 vor.

Die Untere Landschaftsbehörde befürwortete die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“ und „Oberes Diemeltal“ für die Zeit bis zum 29.02.2012. 40 Kormorane standen demnach auf der Abschussliste. Weitere 40 Artgenossen dürfen per Ausnahmegenehmigung in der Zeit vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 abgeschossen werden. (Kreistags-Drucksache 8/486).

Laut Sitzungsprotokoll löste die Drucksache im Landschaftsbeirat eine nicht uninteressante Diskussion aus. Da für dieses Gebiet an der Diemel bei Marsberg schon früher eine derartige Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, erkundigte sich ein Ausschussmitglied nach den damaligen Abschusszahlen. Die Antwort: 8 Kormorane wurden geschossen, wobei für maximal 30 die Abschussgenehmigung vorlag.

Das offensichtliche Missverhältnis zwischen früheren Abschusszahlen und gegenwärtigen Abschussplänen war dann auch Anlass einer Für- und Wider-Diskussion.

Ein Ausschuss-Mitglied äußerte, es bezweifle, dass die Erhebung über die Anzahl der Kormorane eine wissenschaftliche sei. Er forderte, es müsse eine gezielte Zählung durchgeführt werden. Ornithologen im HSK kämen zu völlig anderen Ergebnissen als den hier vorgelegten Zahlen.

Ein anderes Ausschuss-Mitglied sah den Antrag als sehr wohl begründet. Es ginge hier nicht um den Abschuss von Kormoranen sondern im Wesentlichen um den Fischartenschutz und auch um den Vogelschutz. Die Population von Äschen anzuheben, gelänge nur im Fall einer Reduzierung der Kormoranpopulation.

Ein weiterer Diskussionsteilnehmer äußerte (laut Niederschrift), er hielte den Antrag der Fischereigenossenschaft Diemel für „sensationell“ und stellte dabei auf die vom Antragsteller thematisierten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fischereivereine ab. Er kritisierte zudem den Zeitraum für die Ausnahmegenehmigung als zu lang und die Abschusszahl als zu hoch.

Nach offenbar längerer kontroverser Diskussion stimmte der Landschaftsbeirat mit einem knappen Ergebnis der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss zu:
– für die Zeit bis zum 29.02.2012 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen
– für die Zeit bis vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen

Flieg, großer schwarzer Vogel, flieg!

5 Gedanken zu „Ein tödliches Verhältnis – Die Sauerländer und der Kormoran“

  1. Das ist ja wirklich höchst interessant. In der K-Frage sind sich FDP und Linke einig 😉

    „Zumindest bei dieser K-Frage hätten Sie einmal ausnahmsweise
    sachlich und nicht ideologisch mit uns diskutieren
    und dem Antrag einfach zustimmen können.
    Dann wären wir schon ein gutes Stück weiter.
    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten
    der SPD – Patrick Döring [FDP]: Kormoran
    for Kanzler!)“

    Auch nett:
    „Der Kormoran selbst ist ein
    Fischfresser, er ist schnell, er ist hartnäckig, und er kann
    bis zu 40 Meter tief tauchen. In größeren Gewässern
    treibt er sogar die Fischbestände zusammen – das beherrscht
    er hervorragend – und jagt sie so lange, bis nicht
    mehr viel übrig bleibt.
    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
    NEN]: Er ist noch schlimmer als der böse
    Wolf!)
    – Das sagen Sie zu Recht.“

  2. Auch schön:

    Ulrich Kelber [SPD]: Es gibt weniger Kormorane als
    FDP-Mitglieder in Deutschland, das ist nicht
    viel!

    😉

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