Corona-Virus im HSK: 125 Neuinfizierte, 137 Genesene, 46 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 166,3.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis. Über das Wochenende hat es im Hochsauerlandkreis 125 Neuinfizierte und 137 Genesene gegeben. Mit Stand von Montag, 03. Mai, 9 Uhr, sind in der Statistik aktuell 777 Infizierte, 7.806 Genesene und 8.767 bestätigte Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 166,3 (Stand 03. Mai, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Stationär werden 46 Personen behandelt, 20 intensivmedizinisch und davon werden sechs Personen beatmet. Am 29. April ist eine 58-jährige Frau aus Meschede verstorben. Damit sind es insgesamt 184 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (277), Bestwig (26), Brilon (51), Eslohe (24), Hallenberg (7), Marsberg (23), Medebach (30), Meschede (96), Olsberg (22), Schmallenberg (80), Sundern (121) und Winterberg (20).

Aus gegebenem Anlass weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Impflinge, die ihren Termin im Impfzentrum Olsberg nicht mehr benötigen ihn unter impfzentrum@hochsauerlandkreis.de absagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums können somit den freigewordenen Termin weitervergeben.

Thomas Bareiß: Engere Kontakte zur Aserbaidschan-Connection als bisher gedacht

Köln/Berlin, 2. Mai 2021 – Thomas Bareiß, parlamentarischer Staatssekretär der CDU im Wirtschaftsministerium, pflegte engere Kontakte mit den Akteuren des Aserbaidschan-Lobbyskandals als bisher bekannt. Jahrelang hat Bareiß bei den Angaben zu seinen Nebentätigkeiten im Bundestag nicht öffentlich gemacht, dass er im Kuratorium eines Lobbyverbands war, der das Image des autokratisch geführten Staats aufpoliert.

(Pressemitteilung LobbyControl)

Ein Strippenzieher der Aserbaidschan-Connection hatte ihn schon 2007 angeworben – gemeinsam mit zentralen Figuren im Aserbaidschan-Lobbyskandal. Bareiß bestreitet, dass er die Kuratoriums-Mitgliedschaft tatsächlich damals schon angenommen hat. Doch die Vereinsunterlagen legen eine andere Lesart nahe.

Bareiß reiste 2007 mit Axel Fischer, Andreas Schockenhoff, Eduard Lintner und Otto Hauser nach Aserbaidschan. Gegen Fischer und Lintner ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdacht, Otto Hauser, heute Honorarkonsul von Aserbaidschan, wird immer wieder vorgeworfen, Menschenrechtsverletzungen in dem Land unter den Teppich zu kehren. Nur einen Monat später warb Hauser die gesamte Reisegruppe als Mitglieder des Kuratoriums des regimefreundlichen Vereins „Deutsch-Aserbaidschanisches Forum“, dessen Vorstand er war. Diesen Vorgang zeigt das Protokoll der Mitgliederversammlung von 2007, das LobbyControl vorliegt. Seine Mitgliedschaft im Kuratorium des Vereins hat Bareiß damals nicht auf seiner Bundestagswebseite angegeben. „Seine Verbindungen zu dem dubiosen Aserbaidschan-Netzwerk blieben so für die Öffentlichkeit über Jahre im Dunkeln,“ kritisiert Nina Katzemich von LobbyControl.

Bareiß bestreitet seine Mitgliedschaft im Kuratorium seit 2007. LobbyControl gegenüber erklärt er, er sei 2007 nur als Gast auf einer Kuratoriumssitzung gewesen. Dort sei seine Mitgliedschaft im Kuratorium auch Thema gewesen. Diese sei aber erst bei der Mitgliederversammlung 2013 formal vollzogen worden. Zu diesem Zeitpunkt habe er sie dann auch angegeben. Unterlagen zur Untermauerung seiner Version hat Thomas Bareiß bisher nicht vorgelegt. Das LobbyControl vorliegende Protokoll der Mitgliederversammlung von Februar 2013 enthält keine Wahl zu einem Kuratorium. Auf dieser Sitzung wurden lediglich weitere ordentliche Mitglieder ohne Nennung von Namen in den Verein aufgenommen.

Katzemich: „Bareiß scheint die Kuratoriumsmitgliedschaft mit der Frage der Vereinsmitgliedschaft zu verbinden. Es ist möglich, dass Thomas Bareiß erst 2013 Mitglied im Deutsch-Aserbaidschanischen Forum wurde, aber wir sehen keinen Zusammenhang zwischen seinem Sitz im Kuratorium und seiner ordentlichen Mitgliedschaft im Verein. Das sind zwei getrennte Vorgänge“. Im Protokoll der Mitgliederversammlung aus dem Jahr 2007 steht, „es sei dem DAF gelungen, ein hochkarätiges Kuratorium zu besetzen. So seien unter anderem MdB Andreas Schockenhoff (stellvertretender Fraktionsvorsitzender und für Außenpolitik zuständig), MdB Eduard Lintner, MdB Axel Fischer, MdB Thomas Bareiß (…) Kuratoriumsmitglieder geworden.“ Dies hat die Mitgliederversammlung damit zur Kenntnis genommen. Außerdem sollten die Kuratoriumsmitglieder 2008 auch als ordentliche Mitglieder geworben werden. In der Satzung hat LobbyControl keine Anforderung gefunden, dass Kuratoriumsmitglieder auch Vereinsmitglieder sein müssen. Nach Einschätzung von LobbyControl war Bareiß damit Mitglied im Kuratorium. „Bareiß hätte die Kuratoriumsmitgliedschaft entsprechend den Verhaltensregeln des Bundestags angeben müssen“, so Katzemich. Das sei auch unabhängig davon, wie aktiv dies in der Folgezeit war. Bareiß gibt an, er habe „zwischen 2007 und 2013 auch an keiner Kuratoriumssitzung oder einer anderen Veranstaltung des deutsch-aserbaidschanischen Forums teilgenommen“.

„Ungeachtet aller formalen Fragen war Herr Bareiß offenbar schon 2007 im Verein dafür vorgesehen und bereit, Mitglied in den deutsch-aserbaidschanischen Lobby-Netzwerken zu werden“, so Katzemich weiter. „Dies wurde für die Öffentlichkeit und Wählerinnen und Wähler erst 2013 sichtbar. Zugleich pflegte Bareiß in dieser Zeit jenseits formaler Kuratoriumssitzungen wiederholt Kontakte zu der Aserbaidschen-Connection rund um Otto Hauser und Eduard Lintner.“

2012 reiste Bareiß mit einem der Hauptstrippenzieher des Skandals, Eduard Lintner, nach Aserbaidschan. Ermittlungen haben gezeigt, dass Lintner rund vier Mio. Euro aus dem Land erhielt; das Geld setzte er für Lobbyarbeit zugunsten des Regimes ein und verteilte einen Teil an weitere Politiker:innen, die sich regimefreundlich verhielten oder äußerten. Die Kosten für Bareiß’ Aserbaidschan-Reise übernahm Lintners Lobbyfirma „Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen“, die wiederum von Aserbaidschan bezahlt wurde.

LobbyControl gegenüber hat Bareiß erklärt, er habe zum Zeitpunkt der Reise keine Kenntnis von Lintners Rolle als Aserbaidschan-Lobbyist gehabt. Auch dass die Reise aus Aserbaidschan finanziert wurde, habe er nicht gewusst. Nina Katzemich: „Dies klingt für uns nicht sehr glaubwürdig. Über Lintners Aktivitäten für Aserbaidschan berichteten 2012 bereits Medien und Nichtregierungsorganisationen. Dies hätte Bareiß wissen müssen, zumal er Lintner doch bereits von einer Aserbaidschan-Reise und aus dem Kuratorium kannte. Er hätte als Abgeordneter mehr Sorgfaltspflicht walten lassen müssen. Entweder hat er die Augen vor der Wahrheit verschlossen oder er hat diese Nähe in Kauf genommen. Beides wirft kein gutes Licht auf ihn.“

CDU und CSU haben recht zügig auf die Maskenaffären reagiert, die Aserbaidschan-Netzwerke in ihren eigenen Reihen bleiben davon aber weitgehend unberührt. Hier müssen die Schwester-Parteien dringend nachlegen. Auch Thomas Bareiß gibt Informationen über seine Verbindungen mit Aserbaidschan und dessen Lobbynetzwerken bisher nur zögerlich und unter Druck heraus. Nina Katzemich: „Das ist ein schlechtes Signal an die Öffentlichkeit und spricht nicht für seine Bereitschaft, alle Fakten auf den Tisch zu legen. Thomas Bareiß und die gesamte CDU müssen dazu beitragen, endlich den Aserbaidschan-Skandal komplett aufzuklären.“

————–

Hintergrund

Thomas Bareiß ist in den vergangenen Jahren als klarer Gegner einer schnellen Energiewende aufgefallen und hat sich immer wieder gegen einen zügigen Gasausstieg gestellt. In Deutschland pflegte er enge Verbindungen zur hiesigen Gasindustrie, u.a. durch seine frühere Mitgliedschaft im Beirat des Gaslobbyverbands Zukunft Erdgas (heute: Zukunft Gas). Aserbaidschan ist ein Schlüsselstaat in Sachen Gasgeschäfte – sowohl als Liefer- als auch als Transitstaat. Die Interessen der deutschen Gasindustrie an Aserbaidschan sind daher hoch. Immer wieder gab es Begegnungen zwischen Bareiß und dem aserbaidschanischen staatlichen Öl- und Gaskonzern „State Oil Company of Azerbaijan Republic“ (SOCAR), dessen Deutschland-Chef seit 2017 im Vorstand des deutsch-aserbaidschanischen Forums sitzt. So sprach Bareiß 2018 beim ersten Deutsch-Aserbaidschanischen Wirtschaftsgipfel, den der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann organisiert hatte. Dieser hat inzwischen wegen Maskendeals und Vorwürfen im Aserbaidschan-Skandal sein Mandat zurückgegeben.

Deutsch-Aserbaidschanisches Forum (DAF): In den Gremien des Vereins tummelten und tummeln sich ein Ex-Fußballnationaltrainer, viele ehemalige Politiker:innen mit Rang und Namen und Strippenzieher wie Eduard Lintner und Otto Hauser. Mindestens seit 2017 sitzt auch der Leiter der deutschen Repräsentanz von Socar, Elmar Mamedov, mit im Vorstand des deutsch-aserbaidschanischen Forums. Vorübergehend war auch Erich Bilges im Vorstand. Der ehemalige Bild-Chefredakteur leitete die PR-Agentur Consultum Communications, die selbst im Auftrag von Aserbaidschan an einem sauberen Image des Landes arbeitete.

LobbyControl hat Thomas Bareiß nach seiner Rolle im Kuratorium gefragt. Dort seien „Themen des deutsch-aserbaidschanischen Verhältnisses, insbesondere Fragen von Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie mit Vertretern von Medien, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ diskutiert worden, wie er LobbyControl antwortete.

GRÜNE/BBL: Ergebnisse der Fraktionssitzung am 14. April zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg

Sitzung mit Corona-Abstand (Foto: BBL)

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung haben sich BBL und Briloner Grüne bei Experten über die Voraussetzungen und Folgen des bei Brilon und Marsberg geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) informiert.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Als Gesprächspartner standen Johannes Schröder (Vorsitzender des Naturschutzbeirats und Vorstandsmitglied des VNV) und Werner Schubert (Leiter der Biologischen Station des HSK) zur Verfügung. Nach einem einleitenden Vortrag beantworteten sie in der Diskussion zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, In die Diskussion wurden auch vor der Veranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellte Fragen eingebracht.

NRW ist keineswegs führend bei der Ausweisung von VSG, denn nur 4,9% der Landesfläche wurden bisher in NRW als VSG ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen 11,5%, also mehr als das Doppelte.

Insgesamt gibt es in NRW bisher 28 VSG. Die größten VSG in der näheren Umgebung sind Medebacher Bucht und Hellwegbörde, ein kleines die Bruchhauser Steine. Im HSK gibt es bisher 4 VSG.

Vogelschutzgebiete in NRW (Bildquelle: LANUV)

Der VNV hatte seit 2017 detaillierte Beobachtungen und Kartierungen im Kreisgebiet des HSK vorgenommen. Der VNV verfügt über ausgewiesene ornithologische Experten, mit langjähriger Erfahrung, die auch von anderen Institutionen angefragt werden.

Dabei ergab sich, dass das untersuchte Gebiet bei Brilon und Marsberg für die besonders geschützten Arten Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter zu den fünf wichtigsten Gebieten in NRW gehört.

Z.B. wurden 16 Raubwürger-Brutpaare festgestellt; das sind zwischen ein Drittel und der Hälfte des gesamten Bestandes in NRW.

Das LANUV als zuständiges Landesamt hat die Angaben des VNV überprüft. Daraus ergab sich der Vorschlag, ein neues VSG mit einer Größe von 120 km2 auszuweisen. Diese Fläche umfasst vor allem Wälder und Naturschutzgebiete. Nach Ansicht des VNV ist das vorgesehene Gebiet sogar zu klein, weil es nur einen zu geringen Anteil der Brutpaare der geschützten Vogelarten enthält, z.B. beim Neuntöter weniger als die Hälfte.

Wertgebende Vogelarten (Bildquelle: LANUV)

Hauptziel eines VSG ist es, die besonders geschützten Vogelarten zu erhalten; es besteht ein „Verschlechterungsverbot“. Dies bedeutet, dass für die wertgebenden und schützenswerten Arten ein positiver Erhaltungszustand erreicht werden soll.

Ein VSG stellt zudem einen prioritären Raum für Fördermaßnahmen dar. So werden Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor allem in VSG realisiert, wie z.B. in der Medebacher Bucht geschehen.

Derzeit handelt es sich das vom LANUV ausgewiesene Gebiet bereits um ein sog. „faktisches“ VSG, wegen der zahlreichen dort festgestellten schützenswerten Vogelarten. Hier gilt daher eine Veränderungssperre. Diese ist strenger als die Einschränkungen nach der erfolgten offiziellen Ausweisung als VSG.

Den Landwirten steht es frei, die Bewirtschaftung ihrer Flächen an das VSG anzupassen. Wenn sie sich zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages entschließen, erhalten sie Fördermittel. Falls sie wie bisher weiterwirtschaften wollen, ist dies ebenso zulässig, allerdings ohne Erhalt von Fördergeldern,. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen liegen weitgehend bereits in Naturschutzgebiet (NSG). Für sie gibt es durch die Ausweisung des VSG mehr Fördermöglichkeiten (Ackerlandstreifen und Grünlandförderung), jedoch keine weiteren Einschränkungen.

Anders ist die Situation für die Forstwirtschaft, für die kaum Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es sich nicht gleichzeitig um ein Naturschutzgebiet (NSG) handelt. Für die Wiederaufforstung unserer Wälder bestehen allerdings auch keine weitergehenden Einschränkungen durch die Ausweisung zum VSG.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist in einem VSG grundsätzlich nicht zulässig. Für vorhandene Anlagen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Für ein Repowering müsste ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.

Für Bauvorhaben im Außenbereich innerhalb eines ausgewiesenen VSG ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Während der Zeit des „faktischen VSG“ ist dies allerdings noch nicht möglich.

An der für die B7n, von der Briloner CDU und SPD favorisierten (nördlich gelegenen) Variante 1 wurden mehrere besonders geschützte Brutpaare gezählt. Daher ist diese Variante nicht realisierbar. Diese Feststellung hatte die Landesstraßenbauverwaltung allerdings schon vor Beginn der Diskussion über das VSG getroffen und Variante 1 damit bereits vorher schon für nicht in Betracht kommend beurteilt.

Weitere Beratungen über die Stellungnahme zum VSG werden am 4. Mai im Naturschutzbeirat des HSK sowie am 6. Mai und am 2. Juni im Umweltausschuss des HSK erfolgen. Die Städte Brilon und Marsberg haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Sie soll offensichtlich die Städte beraten, wie sich das VSG verhindern lässt. Dieses Vorhaben erscheint nach den Ausführungen der Referenten aber weder sinnvoll noch aussichtsreich.

Corona-Virus: 80 Neuinfizierte, 65 Genesene, 47 stationär. HSK überschreitet Inzidenzwert von 165 – Schulen und Kitas von der Notbremse betroffen

In unserem BriefkastenDer Hochsauerlandkreis verzeichnet am Freitag, 30. April, 9 Uhr, 80 Neuinfizierte und 65 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 189,0 (Stand 30. April, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Die Statistik weist damit 790 Infizierte, 7.669 Genesene sowie 183 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 47 Personen behandelt, 18 intensivmedizinisch und davon werden fünf Personen beatmet.

Die 790 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (276), Bestwig (27), Brilon (54), Eslohe (28), Hallenberg (8), Marsberg (28), Medebach (33), Meschede (109), Olsberg (15), Schmallenberg (68), Sundern (121) und Winterberg (23).

Im Hochsauerlandkreis wurde der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend (29. April) offiziell den überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt. Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.

Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de, Stichwortsuche „Eigenerklärung“.

Aufgrund einiger Nachfragen, weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Kundinnen und Kunden für Termine in den Kreishäusern kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorweisen müssen. Jedoch können die Dienststellen nur mit einer medizinischen Maske und soweit wie möglich mit vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Mail besucht werden. Auch die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden.

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Windenergie bei Einhaus im Hochsauerland (archivfoto: zoom)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(Pressemitteilung des BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Sachverhalt:

Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Nach § 3 Abs. 1 KSG werden die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 % gemindert. In § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 sind die der Minderungsquote für das Zieljahr 2030 entsprechenden zulässigen Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Vielmehr legt nach § 4 Abs. 6 KSG die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.

„Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich“ weiterlesen

(Update) Corona-Virus im HSK: 26 Neuinfizierte, 118 Genesene, 46 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 174,4. Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis. Mit Stand von Dienstag, 27. April, 9 Uhr, gibt es im Hochsauerlandkreis kreisweit 26 Neuinfizierte und 118 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 174,4 (Stand 27. April, 0 Uhr).

Die Statistik weist damit 706 Infizierte, 7.513 Genesene sowie 8.400 bestätigte Fälle auf. Stationär werden 46 Personen behandelt, 13 intensivmedizinisch und davon wird eine Person beatmet.

Der Hochsauerlandkreis muss drei weitere Todesfälle vermelden. Am 25. April sind ein 84-jähriger Mann aus Meschede, ein 57-jähriger Mann aus Sundern und ein 63-jähriger Mann aus Bestwig verstorben. Damit sind es 181 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung setzt das Kreisgesundheitsamt Personal aus anderen Sachgebieten dort ein. Deshalb können ab dem 6. Mai vorerst keine Schuleingangsuntersuchungen mehr stattfinden. Aktuell befinden sich im HSK über 1.000 Personen in Quarantäne.

Es ist davon auszugehen, dass heute (27. April) das Land NRW feststellt, dass der Hochsauerlandkreis die Inzidenz von 150 an drei Tagen überschritten hat und damit ab Mittwoch, 28. April, spätestens aber ab Donnerstag, 29. April, der Einkauf mit Terminvereinbarung untersagt wird. Bis 11 Uhr lag die Landesfeststellung noch nicht vor.

Update

Ab Donnerstag, 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die soeben (Dienstag, 27. April, 15 Uhr) beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten.

Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.

Corona-Virus im HSK: 239 Neuinfizierte, 54 Genesene, 48 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 164,0.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis. Über das Wochenende gab es mit Stand von Montag, 26. April, 9 Uhr, kreisweit 239 Neuinfizierte und 54 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 164,0 (Stand 26. April, 0 Uhr).

Damit sind es aktuell 801 Infizierte, 7.395 Genesene sowie 178 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 48 Personen behandelt, zwölf intensivmedizinisch und davon werden drei Personen beatmet.

Kreisweit sind zwei Krankenhäuser, eine Pflegeeinrichtung, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, fünf Schulen bzw. Klassen und drei Kindergärten betroffen.

Die 801 Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (247), Bestwig (41), Brilon (44), Eslohe (39), Hallenberg (12), Marsberg (61), Medebach (23), Meschede (124), Olsberg (20), Schmallenberg (58), Sundern (114) und Winterberg (18).

Studie zu Corona 2020: La­den­schlie­ßun­gen hat­ten ge­rin­gen Ef­fekt, Mas­ken ei­nen gro­ßen.

Leiter der Studie ist der Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld (foto: uni kassel)

Eine statistische Studie der Universität Kassel hat die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung in der ersten Welle 2020 untersucht. Ergebnis: Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt, die Masken-Pflicht und die Kontaktbeschränkungen hingegen waren sehr wirkungsvoll. Ermöglicht hat die Untersuchung der sonst oft gescholtene föderale „Flickenteppich“.

(Pressemitteilung Universität Kassel)

Die Untersuchung ist auf einem Preprint-Server veröffentlicht, hat danach einen Peer Review-Prozess durchlaufen und ist bereits zur Veröffentlichung angenommen. Demnach reduzierten die Kontaktbeschränkungen den Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus um fast 14 Prozentpunkte. Das heißt: Hätte es in einer Region in einer bestimmten Zeitspanne ohne diese Maßnahme einen Anstieg der kumulierten Infektionen um beispielsweise 30 Prozent gegeben, so stiegen die Infektionen dank Abstandsgebot und anderen Kontaktbeschränkungen tatsächlich nur um rund 16 Prozent. Auch die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten erwies sich als wirkungsvoll, um die Kurve abzuflachen und eine exponentielle Verbreitung der Seuche zu verhindern: Die Pflicht reduzierte den Anstieg um weitere 13,5 Prozentpunkte.

Einen geringeren, aber immer noch nennenswerten Anteil hatte die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten mit etwa 5,5 Prozentpunkten. Die Restaurantschließungen hatten eine Wirkung von etwa 2 Prozentpunkten, einen kaum feststellbaren Effekt hatten die Schließung von Parks, Zoos, Museen oder Wellness-Einrichtungen – aber auch von Geschäften. „Der Effekt der Geschäftsschließungen war kaum nachweisbar“, stellt der Leiter der Studie fest, der Kasseler Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld. Ein Grund könne sein, dass in den geschlossenen Geschäften üblicherweise viel mehr Fläche zur Verfügung steht als in den systemrelevanten Geschäften, die weiterhin geöffnet waren, bspw. den Supermärkten.

Kosfeld weiter: „Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht waren die Säulen des Erfolges, um die Pandemie einzudämmen. Die Wirkung der Schließung von Schulen und Kitas war signifikant, aber deutlich geringer. Der ermittelte Effekt macht einen Anteil von 14 Prozent am Gesamteffekt aus, also etwa ein Siebtel des gesamten Erfolges. Der Anteil fällt für Schließungen von Restaurants, Cafés und Bars auf 6 Prozent ab. Der Shutdown des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels ist mit 4,5 Prozent anteilsmäßig noch geringer und statistisch auch nicht mehr gesichert. Grundsätzlich sollte man berücksichtigen, dass die Effekte von der Chronologie der Schließungen in der Krise beeinflusst werden. Relativ spät ergriffene zusätzliche Maßnahmen haben häufig einen geringeren Effekt als die ersten Maßnahmen.“

Kosfeld betont außerdem, dass er in der Studie den statistischen Effekt berechnet hat, aber keine Aussagen zu politischen Gründen für bestimmte Maßnahmen trifft, etwa zur Schließung und Öffnung von Bildungseinrichtungen, und auch keine medizinischen oder epidemiologischen Kausalitäten beschreibt. Und: Untersucht wurden die Maßnahmen Frühjahr 2020, als manche Rahmenbedingungen noch andere gewesen sein mögen, etwa die Ansteckungsrate des Virus oder die Verfügbarkeit von Schnelltests und Impfungen. „Dennoch lohnt es sich, über die Wirkung von Schul-, Geschäfts- und Restaurantschließungen beziehungsweise über deren Öffnung nicht nur zu spekulieren, sondern belastbare Erfahrungen aus der ersten Welle heranzuziehen“, appelliert der Statistiker.

Die Forschungsgruppe um Kosfeld nutzte für die Analyse einen sogenannten „Difference-in-differences-Ansatz“: Sie werteten die Daten für 401 deutsche Landkreise und kreisfreie Städte aus. Da die Maßnahmen in den Bundesländern jeweils zeitlich versetzt eingeführt wurden, konnten sie für bestimmte Zeitspannen je Gruppen von Städten und Kreisen bilden, in denen die Maßnahmen schon galten, und Kontrollgruppen, in denen sie (noch) nicht galten. Zudem projizierten sie für jede Gebietseinheit Verlaufskurven der Seuche anhand von Daten des RKI. Dabei berechneten sie ein, dass sich die Kreise und Städte in unterschiedlichen Phasen der Pandemie befanden, also die Ausbreitungsgeschwindigkeit in einer bayerischen Stadt höher gewesen sein kann als in einem mecklenburgischen Landkreis. Untersuchungszeitraum war Mitte März bis Ende April, als erste Lockerungen in Kraft traten.

Kosfeld ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Kassel. Bis vergangenen Herbst leitete er das Fachgebiet Statistik. Neben dem Kasseler Statistiker waren Wissenschaftler der Universitäten Mainz, Darmstadt und Süd-Dänemark beteiligt. Die Studie wurde auf dem „Preprint Server for Health Sciences“ medrxiv.org veröffentlicht. Sie ist zur Publikation für die Special Issue „Covid-19 und the Regional Economy“ im Journal of Regional Science angenommen, einer der international führenden regionalwissenschaftlichen Zeitschriften.

Link zur Studie auf dem Preprint-Server (Peer-Review-Prozess hat inzwischen stattgefunden):

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.12.15.20248173v2

https://doi.org/10.1101/2020.12.15.20248173

Corona-Virus im HSK: 72 Neuinfizierte, 59 Genesene, 43 stationär

Hochsauerlandkreis. Am Donnerstag, 22. April, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises 72 Neuinfizierte und 59 Genesene. Die 7 Tages-Inzidenz beträgt 139,7 (Stand 22. April, 0 Uhr).

(Pressemitteilung des HSK)

Insgesamt gibt es aktuell 590 Infizierte, 7.295 Genesene sowie 8.063 bestätigte Fälle. Stationär werden 43 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet.

Der Hochsauerlandkreis muss zwei weitere Todesfälle vermelden. Am 21. April sind ein 43-jähriger Mann aus Bestwig und ein 84-jähriger Mann aus Eslohe verstorben. Damit sind es nun 178 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Kreisweit sind zwei Krankenhäuser, eine Pflegeeinrichtung, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, drei Schulen und zwei Kindergärten betroffen.

Freie Wähler und Linke im Kreistag HSK: Antrag zur virtuellen Teilhabe an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.

In unserem BriefkastenDie Fraktion FWG und Linke im Kreistag des HSK beantragen, dass Kreistags- und Ausschusssitzungen generell live im Internet gestreamt werden. Insbesondere in ihrer Mobilität behinderte Menschen hätten so erstmals die Möglichkeit, zwar mittelbar, aber zeitgleich, an einer Kreistagssitzung teilzunehmen.

(Pressemitteilung FWG/LINKE)

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag gem. § 10 der Kreistagsgeschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

wie der Livestream der Kreistagssitzung am 26.02.2021 gezeigt hat, bestehen die technischen Möglichkeiten dazu und werden beherrscht.

Da leider nur die nicht persönlich an der Sitzung teilnehmenden KTM den Livestream nutzen durften, beantragen wir, die rechtlichen Bedingungen für einen Zugang der Allgemeinheit zu prüfen bzw. zu erfüllen, um zukünftig jede-m/-r Bürger/-in die Teilhabe an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse virtuell zu ermöglichen.

Insbesondere in ihrer Mobilität behinderte Menschen hätten so erstmals die Möglichkeit, zwar mittelbar, aber zeitgleich, an einer Kreistagssitzung teilzunehmen. Diese herzustellen würde aufrichtig demokratischen Parteien gut zu Gesicht stehen.

Unseres Wissens gibt es heute auch bereits technische Möglichkeiten durch eine automatische Pixelung der Bildaufnahmen und eine Verzerrung der Stimme bei Wortbeiträgen von Kreistagsmitgliedern, die sich anderenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sähen, diese sicher nicht erkennbar zu machen. Wer von den Kolleg-en/-innen meint, solches für sich beanspruchen zu müssen, sollte aber bedenken, dass sich alle Kreistagsmitglieder mit dem Wissen, was sie erwartet bzw. erwarten könnte, zur Wahl gestellt haben und gewählt worden sind. Jetzt davon Abstand zu nehmen und sich vor ihren Wähler-n/-innen zu verstecken ist u. M. ein Unding.

Diesen Kolleg-en/-innen können wir nur nahe legen, ihr Mandat niederzulegen und sich von publikumsaffinen Nachfolger-n/-innen aus den Reservelisten ersetzen zu lassen.

Es kann unserer Meinung in der heutigen Zeit und unter dem Eindruck der Erfahrungen in der sog. Pandemie keinen weiteren de facto Ausschluss der Öffentlichkeit vom Wirken ihrer politischen Vertreter mehr geben.

Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Grüßen

Dietmar Schwalm