Kassel hat ein Problem: Der Obelisk, die Nazis, die Morde und eine schwächelnde Zivilgesellschaft

Nach der Vertreibung vom Königsplatz hat der Obelisk an der Treppenstraße seine neue Heimat gefunden. (foto: zoom)

Kassel hat ein Problem mit Nazis. Kassel zeigt kein Rückgrat gegen Rechte.

Als ich den Obelisken im August 2017 zum ersten Mal sah, war ich von Kassel begeistert. Genau das, so dachte ich, ist die Botschaft, die die Stadt des neunten NSU-Mordes (Halit Yozgat, † 6. April 2006) in einer Zeit großer Fremdenfeindlichkeit, inmitten der sogenannten „Flüchtlingskrise“, aussenden sollte „I was a Stranger and you took me in“.

Auf Druck der AfD wurde der Obelisk des Dokumenta-Künstlers Olu Oguibe im Oktober vergangenen Jahres von der Stadt auf den Bauhof geschafft und dort eingemottet.

Es hat mich entsetzt, wie leicht eine Mehrheit aus SPD, CDU und AfD den Abbau beschlossen hatte.

Lange Zeit blieb ungewiss, was aus dem Kunstwerk mit der Inschrift „Ich war ein Fremdling und ihr habt mich beherbergt“ werden würde.

Seit April diesen Jahres hat der Obelisk eine neue Heimat gefunden – die Treppenstraße. 

Sogleich hat er dort neue Feinde gefunden: Das Kunstwerk stehe an einer Stelle, an der schon die Nazis einen Obelisken geplant hätten. Zwei in einem Artikel der HNA namentlich genannte Experten kritisieren, Oguibes Kunstwerk – das an die Menschlichkeit appelliert -, stehe nun an einem Punkt, an dem die NS-Diktatur ihren absoluten Machtanspruch symbolisieren wollte.

Die Stele solle aus der Sichtachse verschoben werden, dann wäre „die faschistische Axialität“ gebrochen. Dieter Hennicken und Dr. Folckert Lüken-Isberner sind irgendwelcher AfD-Umtriebe unverdächtig, aber was treibt die beiden an?

Mir persönlich erschließt sich ihre Argumentation überhaupt nicht. Wie besser wird denn „die faschistische Axialität“ gebrochen, als durch die Position eines implizit antifaschistischen Kunstwerks in der Sichtachse?

Auf die weitere Diskussion bin ich gespannt.

Eine Stadt, in der mit Walter Lübcke ein CDU-Politiker von einem wahrscheinlich gut vernetzten Nazi-Terroristen kaltblütig unter Jubel und Beifall im Netz ermordet worden ist, muss Rückgrat beweisen und nicht, wie im Oktober 2017 gemeinsame Sache mit der AfD machen.

Erika Steinbach, ehemals CDU und jetzt AfD, hat, so ihr alter Parteikollege Peter Tauber, durch ihre enthemmte Sprache eine Mitschuld am Tod von Walter Lübcke.

Mit der Entgrenzung der Sprache habe die AfD den Weg für die Entgrenzung der Gewalt bereitet„.

Würden die SPD, CDU auch heute noch gemeinsam mit der AfD für die Entfernung des Obelisken vom Königsplatz stimmen? Oder schämen sie sich wenigstens ein bisschen?

Wo liegt die geheimnisvolle Wüstung Höckeringhausen? Wandergruppe erkundet die Ortswüstung im Tal der Berkmecke

Das alte Wegekreuz, das an den schrecklichen Unfall eines 62jährigen Züschener Holzfuhrmann erinnert, der 1875 beim Beladen seines Wagens den Tod fand. (Foto: Friedrich Opes)

Züschen. (Ortsheimatpfleger) Eine Gruppe von Mitgliedern der SGV Abteilung Züschen, des Verkehrs-und Heimatvereins Züschen, des Heimat- und Geschichtsvereins Winterberg, des Fördervereins der Borgs Scheune mit ihren jeweiligen Vorsitzenden, wanderte unter der Leitung von Ortsheimatpfleger Walter Peis von Borgs Scheune aus zum Wüstungsort Höckeringhausen.

(Bericht des Ortsheimatpflegers Walter Peis anlässlich des „Deutschen Wandertags 2019“ in Winterberg / Schmallenberg)

Unterwegs und am Zielort berichtete Walter Peis über die Siedlungsphase der Wüstungsorte und wies die Wandergruppe auf landschaftlich und historische Merkmale am Wegesrand hin.

Über den historischen „Berleburger Weg“ der ein Teilstück des Mythen und Sagenweges ist, führte die Wanderung an der „Strietwiese“ und am Walsbachtal vorbei, zu einem Wegekreuz. Es erinnert an das schreckliche Busunglück, am 22. Februar 1996, wobei sieben holländische Skifahrer ums Leben kamen und zweiundzwanzig zum Teil schwer verletzt wurden. Am Campingplatz wies Peis auf die Ortswüstung „Humboldinchusen“ hin, deren Höfe sich einst bachaufwärts im Ahretal angereiht haben und wie auch die Bewohner in Höckerinchusen am Beginn des 14. Jh., ihre Höfe verlassen haben, um sich in Züschen niederzulassen.

Ein nächster Anlaufpunkt war der ehemalige Standort eines Schmiedehammers „Unter der Kranebuche“. Die Bezeichnung habe sich, so Walter Peis. im Laufe der Zeit mehrfach verändert. Ein letzter mit einem Wasserrad angetriebener Hammer sei 1779, durch den Schmied Johann Jakob Ante errichtet und von den Nachkommen weiter betrieben worden, bis er 1958 abgebrochen wurde. Beim Abriss seien die Spuren eines früheren Schmiedeanwesens deutlich zu Tage getreten.

Über einen wunderschönen mit Gras bewachsenen Waldweg, der oberhalb des blühenden Wiesengrunds herführt und die Flurbezeichnung „Wintersseite“ trägt, gings in Richtung des Biotops „Silbersee“ weiter.

Die überlieferte Flurbezeichnung „Wintersseite“ habe, so Walter Peis, aber nichts mit dem jahreszeitlichen Winter zu tun, sondern sei über mehr als hundert Jahre lang ein waldeckischer Lehnsbesitz gewesen, der dem Ritterhaus „von Winter“, zu Züschen, gegeben war, bis es nach der Brandkatastrophe von 1784 (mit weiteren Liegenschaften) 1785 durch Kauf in den Besitz der politischen Gemeinde gelangt ist.

Beinahe hätte man nach einer kurzen Strecke das alte Wegekreuz übersehen, das an den schrecklichen Unfall eines 62jährigen Züschener Holzfuhrmann erinnert, der 1875 beim Beladen seines Wagens den Tod fand. Dort hatte man ein weißes Kreuz errichtet. Da es nach über dreißig Jahren morsch geworden war, hatte es der Zimmermeister Josef Lange nach Kriegsende wieder erneuert.

Nach etwa vier Kilometern wurde das Ziel „Hukirdinchusen“, im wunderschönen Berkmecketal erreicht, das, was Archäologen des LWL herausgefunden haben, aus mindestens fünf Hofstellen bestanden hat, die sich entlang des Bachlaufs Bürbicke (heute Berkmecke), auf einer Länge von mindestens 320 m und weitere im Einmündungsbereich der Täler „Strackengrund“ und „Flachengrund“ befunden haben.

Die jüngst von den drei mitwandernden Vereinen geschaffene Infosäule am Wegrand des Mythen- und Sagenweges (Foto: Walter Peis)

Die jüngst von den drei mitwandernden Vereinen geschaffene Infosäule wurde in Zusammenarbeit mit dem Stadtforst, unter einer alten Eiche, am Wegrand des Mythen- und Sagenweges aufgestellt, wo sie nun den interessierten Wanderer von der Geschichte des verlassenen Dorfes „HUKIRDINCHUSEN unterrichtet.

Nachdem die Wüstungsstandorte im Kernstadtbereich mit entsprechenden Info-Stelen, durch den Heimat- und Geschichtsverein Winterberg, kenntlich gemacht wurden, hat nun auch, auf Initiative des Heimat und Geschichtsverein Winterberg, die Aufstellung im Gemeindegebiet Züschen begonnen.

Nach der Vorstellung der Infostele erfreute sich die Wandergruppe an Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken. In gemütlicher Runde und bei bestem Wanderwetter wurde eine ausgiebige Kaffeepause gehalten. Nach der Pause übernahm der SGV Vorsitzende Wolfgang Völlmecke die Führung des nicht minder attraktiven Rückweges durch das schöne Tal des Bredengrunds bis hinauf zum Astenweg, der mit seinem reizvollen Panoramablick für Wanderer, die auf dem Weg nach Mollseifen oder zum Astenturm sind, schon immer einen besonderen Reiz ausstrahlt. Und schon bald gelangte die Gruppe frohen Mutes hinunter nach Züschen zurück.

Am Schluss dankte der Vorstand des Fördervereins für Kultur, Denkmalpflege und Naturschutz Züschen e.V. allen Wanderern aus Winterberg und Züschen sowie ihren Vereinsvorständen, ebenso auch dem (nicht anwesenden) Forstinspektor Michael Kleinsorge und seinen Mitarbeitern für die gemeinsame Beteiligung und Unterstützung.

„Überfremdung und Original-Deutsche“ … – Der nette Herr Gauck spricht (Okay, bei LANZ)

Zitat Dana Savic (Twitter):

Für #Gauck ist zu schneller Faschismusverdacht die Folge der 68-er. Und ich dachte das läge an einer Zeit, die man gemeinhin Nationalsozialismus nennt.
https://twitter.com/augenwerkerin/status/1141824918767751168

Dieser ehemalige Pastor aus Rostock – er war mal Bundespräsident – ist ein Hindenburg 2.0.

Gauck rollt Teppiche für die blau-braunen Faschisten aus.

Uns liegt es eigentlich fern das Format „LANZ“ zu empfehlen.

LANZ vom 20.06.2019 im Nachklapp in der Mediathek anzuschauen, lohnt sich.
Dieser Herr Gauck ist ein Populist der übelsten Sorte.

Nun ja … – er will sein neues Buch verkaufen.

100 Jahre Waldorfschule: „Die weiße Rasse ist die zukünftige, ist die am Geiste schaffende Rasse“

Das zweite Goetheanum in Dornach (1928 bis heute), Südansicht (foto: „Wladyslaw“, wikimedia, (CC BY-SA 3.0))

„Die weiße Rasse ist die zukünftige, ist die am Geiste schaffende Rasse“ ist ein Ausspruch Rudolf Steiners, der die vom Begründer der Waldorfschulen behauptete Überlegenheit der „Weißen“ zusammenfaßt. Der Erziehungswissenschaftler Prof. Heiner Ullrich behauptet dagegen in der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Rassentheorien spielen meiner Einschätzung nach aber in der heutigen Waldorf-Pädagogik keine Rolle.“ Paßt das zusammen?

(Der Artikel erschien zuerst beim „Humanistischen Pressedienst“, unter dem Titel „Rudolf Steiners ‘survival of the whitest’“)

„Wer heute Rudolf Steiner sät, wird Neurechte ernten“ sagt Caroline Sommerfeld, Autorin und Aktivistin der „Neuen Rechten“ und der „Identitären Bewegung“. Auf die Frage, ob sich ein Engagement bei der „Neuen Rechten“ mit der Waldorfschule vereinen läßt, führt Sommerfeld aus: „Steiners Grundgedanken sind ziemlich deckungsgleich mit dem, was Identitäre ‘Ethnopluralismus’ nennen, mit dem, was die bewusste Verwurzelung in der Tradition, im Volk, in Europa ausmacht, mit christlichem Selbstverständnis und auch einem bewahrenden Naturverständnis. Außerdem natürlich ist Waldorfpädagogik, gerade, weil sie nicht ‘mit der Zeit geht’, sondern manchmal ziemlich anachronistisch ist, was Handwerk und Handarbeit, Lehrerautorität, Auswendiglernen, klassische Bildungsinhalte usw. betrifft, viel ‘rechter’, als sie selber momentan sein will.“

Die Dachorganisation der Waldorfschulen, der „Bund der Freien Waldorfschulen“, sah sich in der Vergangenheit immer wieder gezwungen, sich von „Rechten“ zu distanzieren, doch die eigentliche Ursache des Problems bleibt: Rudolf Steiner.

Der notwendige Schritt, sich von Rudolf Steiner zu trennen, fällt naturgemäß schwer, bedeutete er für die Waldorfschulen doch einen enormen Image-Schaden und wäre ein „technisches Problem“: Alles, was in der Waldorfschule passiert, basiert letztlich auf der „Anthroposophie“ Rudolf Steiners – der Erziehungswissenschaftler Prof. Klaus Prange bezeichnet die „Waldorfschule als Bekenntnisschule“.

Auch der Geschichtsunterricht der Waldorfschule ist Anthroposophie. Hier stellt sich die Frage, ob der Erziehungswissenschaftler Heiner Ullrich wirklich nicht weiß, was in der Waldorfschule als „Geschichte“ unterrichtet wird, wenn er behauptet: „Rassentheorien spielen meiner Einschätzung nach aber in der heutigen Waldorf-Pädagogik keine Rolle.“

Die in der Waldorfschule unterrichtete anthroposophische „Kulturepochenlehre“ beschreibt eine fiktive Völkerwanderung auserwählter Menschen von „Atlantis“ nach (die „Kulturepochen“ in chronologischer Reihenfolge): 1. Urindische Kultur, 2. Urpersische Kultur, 3. Ägyptisch-Chaldäische Kultur, 4. Griechisch-Lateinische Kultur, 5. Germanisch-Angelsächsische Kulturepoche (1413 – 3573 n. Chr., unsere gegenwärtige Epoche).

Diese fiktive Völkerwanderung nach Rudolf Steiner steht im Widerspruch zum heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und ist – eine rein weiße Menschheitsgeschichte. Herr Ullrich, wie würden Sie das nennen? „Eurozentrismus“? Oder vielleicht doch deutlicher „Rassismus“? Falls Sie noch im Zweifel sind, lesen Sie doch einmal die Details nach, schauen Sie sich an, was so alles in den „Geschichtsepochenheften“ der Waldorfschüler*innen zu finden ist, siehe: „Geschichte in der Waldorfschule: ‘Atlantis’ und die ‚Rassen’“.

Steiners „Menschheitsentwicklung“, die sich im Geschichtsunterricht der Waldorfschule spiegelt, läßt sich als eine esoterische Variante des Sozialdarwinismus – „survival of the fittest“ – lesen, als: „survival of the whitest“.

Dazu Prof. Helmut Zander, Autor des Standardwerkes „Anthroposophie in Deutschland – Theosophische Weltanschauung und gesellschaftliche Praxis 1884–1945“, Zitat Seite 636:

„Steiner formulierte mit seinem theosophischen Sozialdarwinismus eine Ethnologie, in der die Rede von ‘degenerierten’, ‘zurückgebliebenen’ oder ‘zukünftigen’ Rassen keine ‘Unfälle’, sondern das Ergebnis einer konsequent durchgedachten Evolutionslehre waren. Ich sehe im Gegensatz zu vielen Anthroposophen keine Möglichkeit, diese Konsequenz zu bestreiten.“

Steiners „Evolutionslehre“ ist im Fach Geschichte am augenfälligsten, findet sich aber auch in anderen Fächern, der Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Stefan T. Hopmann sagt im Interview:

“(…) Tatsächlich sind der Rassismus, die Entwicklungslehre, die Geschichtsphilosophie und die übrigen Bausteine des Zeitgeists des späten 19. Jahrhunderts, die Rudolf Steiner zu einer eigenen Weltanschauung [„Anthroposophie“] amalgamiert hat, so eng verbunden, dass man da nicht nur ein ‘bisschen’ Waldorf sein kann. Allerdings machen die Waldorfschulen das schon geschickt: Sie fallen nicht mit der Tür ins Haus, sie unterrichten nicht direkt aus Steiners Werken, sondern sie lassen ihre Weltanschauung eher still und heimlich in ihre Arbeit einfließen, in ihre Kinderwahrnehmung, in ihre Auswahl der Unterrichtsinhalte usw. Ähnlich wie auch bei anderen Sekten ist das ein schleichendes Gift, dessen Wirkung man oft erst merkt, wenn es fast zu spät ist (…)”

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Weitere Artikel zu „100 Jahre Waldorfschule 2019“:

SWR, das ‘SuperWaldorfRadio’?
Alan Poseners Waldorf-Propaganda im Deutschlandfunk Kultur
Staatlich anerkannte Reinkarnation
100 Jahre Pädagogik aus dem Esoterik-Baukasten

Umleitung: Kunst, Fußwege und Geschichte, Bloggen und Blocken, Funke wird Anwalts Liebling und warum es den lokalen Handel braucht.

Immer wieder am Wegesrand – der Stausee zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (foto: zoom)

Kunsttagebuch: Das Gefühl für die Dinge oder von der Schwierigkeit, Kunst zu definieren … endoplast

Überwachung: EU startet Gespräche mit den USA über Zugriff auf Cloud-Daten … netzpolitik

Wozu dient Geschichte? Wir leben in Zeiten der permanenten Beschleunigung. Weshalb sollte man sich um die Geschichte kümmern, im Zeitalter von Trump, von alternativen Fakten und Facebook? … publicHistory

Fußwege und Geschichte: Von-der-Nahe-an-den-Rhein-Kikerone … paralipomena

Vom religiösen Kult zum Massensport: über die Anfänge des Fußballspiels … revierpassagen

Frank, warum zerlegst Du gerade aus parteipolitischer Rücksichtnahme diesen DJV? Offener Brandbrief an den Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes … welchering

Vom Bloggen und Blocken: Als Religionswissenschaftler im digitalen Neuland … scilogs

Demokratie in Gefahr, es lebe die Demokratie: Erleben wir gerade den Untergang der bekannten Demokratie und den Beginn einer neuen Demokratie? Von einer, welche von den Fehlern der alten lernen wird? … rebrob

Die SPD pfeift auf dem letzten Loch: Die EU-Wahlpleite und der Sturz der Vorsitzenden Nahles … postvonhorn

Funke wird Anwalts Liebling: FUNKE Media Sales NRW GmbH – Knapp 130 Mitarbeiter bangen um ihren Job … Anwalt

Warum es den lokalen Handel braucht: Gestern abend habe ich meinen PC runtergefahren und heute morgen… nichts geht mehr. Tot. Am denkbar ungünstigsten Tag überhaupt, aus verschiedenen Gründen … unkreativ

Kloster Dalheim: Verschwörungstheorien früher und heute

Von allen Verschwörungstheorien ist die Bielefeldfeldverschwörung  die harmloseste. Besser noch – sie ist eine Satire. (foto: zoom)

Von der jüdischen Weltverschwörung über Hexen hin zu Illuminaten und Freimaurern; Reptiloide, Barcodes, Impfgegner und Klimawandelleugner – im LWL Museum Kloster Dalheim kann man die krudesten, aber auch gefährlichsten Verschwörungstheorien der Menschheitsgeschichte entdecken.

Ein Blick in die Geschichte zeige, dass unsichere Zeiten die Popularität von Verschwörungstheorien(VT) begünstigten. Im 300-seitigen Begleitband zur Ausstellung[1] heißt es, dass VTs den verunsicherten Menschen „willkommene Antworten auf drängende Fragen nach dem Warum“ lieferten[S.7].

Zugleich erzeugten VTs „Feindbilder – mit teils drastischen Folgen.“[ebendort]

Das Fotografieren in der Ausstellung ist verboten. Draußen findet man allerdings genügend Motive. (foto: zoom)

Dass Verschwörungstheorien verheerende Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, zeigen, um hier nur zwei Beispiele zu nennen, die Hexenverbrennungen im Mittelalter und die Ermordung von sechs Millionen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland.

Wir hatten heute Glück. Weil irgendein „Tag der Museumsgärten“(?) war, mussten wir keinen Eintritt bezahlen. Dafür haben wir uns das Buch zur Ausstellung, welches einen gut hundertseitigen theoretischen Teil und fast 200 Seiten Dokumentation der Exponate umfasst, gegönnt.

Wer im Internet unterwegs ist, dem werden einige der in der Ausstellung behandelten „modernen“ VTs nicht fremd vorkommen: Chemtrails, böse Barcodes, die heimliche Flourvergiftung, Impf-Autismus, neue Weltordnung, Reichsbürger. Klimawandelleugner, AfD … schaut selber rein. Es lohnt sich.

Soweit der positive Teil meiner Eindrücke von heute. Nun die Einschränkung: die Ausstellung ist sehr „textlastig“. In den abgedunkelten Räumen sind manche Text-Täfelchen kaum zu lesen, andere hängen so tief, dass man sich niederknien muss, um sie zu lesen.

Exponate werden zwar ausgestellt und illustrieren die jeweilige Verschwörungstheorie, aber gerade bei den älteren Schriften hätte ich mir eine Übersetzung gewünscht. Wer kann den Hexenhammer im Originalschriftbild oder die Prawda vom 13. Januar 1953 zur Ärzteverschwörung im Original lesen?

Ich habe fast drei Stunden in der Ausstellung verbracht, weil ich noch aus der „Lesezeit“ stamme und alles, was dort für mich verständlich geschrieben stand, aufgesogen und keine Erklärungstafel, kein Exponat oder Erklärfilmchen ausgelassen habe.

Fazit: Die Ausstellung ist umfassend, man muss sich lesend anstrengen. Kauft das Buch und lest es.

Der Rest des ehemaligen Klosters Dalheim ist ebenfalls ganz interessant: Pflanzengarten, Café, Schafe und Bienenstöcke. Die Schmiede haben wir links liegen gelassen.

Die Außenanlagen des ehemaligen Klosters sind sehr pittoresque. (foto: zoom)

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[1] Verschwörungstheorien früher und heute, hrsg. Stiftung Kloster Dalheim, Lichtenau-Dalheim/Münster 2019

Drei Jahrestage: Zum 3. Juni 1969, 21. Juni 1949 und 7. Juli 1964

Zum 21. Juni 2019: Offener Brief an die Warsteiner Bürger

70 Jahre ist es her, daß „C.T.R. Gordon für Regional Governmental Officer“ das Schreiben „Betr.: Errichtung von Denkmälern und Unterhaltung von sowjetischen Gräbern. Bezug: Ziffer 4 unseres Schreibens vom 6. Mai 1949-NRW/RGO/526-“ an das „Innenministerium Land Nordrhein-Westfalen, z.Hd. Dr. S. [Name gekürzt] zeichnete, in dem u.a. die Forderung wiederholt wurde, „daß ein kleiner Stein auf jedes Einzelgrab gelegt wird (wo der Name des Toten bekannt ist) und sein Name darauf geschrieben wird“ (1)

Aber in Warstein kümmerte man sich nicht darum (2).

„Gedenk“-Stein auf dem Städtischen Friedhof in Warstein an der Bilsteinstraße (Photo vom Juni 2018: Thelen-Khoder)

Gregoriy Jakowlew, Nikolai Pezimachow, Nikolai Karpenko, Michael Pamasenko, Iwan Popow und Jan Sadowski erhielten keine Grabsteine, und ihre Namen, die einmalauf Holzkreuzen standen, sind verschwunden – seit wann, weiß ich nicht. Und so habe ich einen „Offenen Brief“ (3) geschrieben und hoffe, daß wir diesen Zustand zusammen ändern können!

 

Hier waren einmal „6 Einzelgräber, die mit Kieselsteinen eingefaßt, mit Blumen bepflanzt und mit Namensaufschriften auf Holzkreuzen versehen“ waren.

Zum 3. Juni 1969: Die Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz

50 Jahre ist es her, daß im „Bundesanzeiger. Herausgegeben vom Bundesjustizminister der Justiz. G 1990 A“ die „Bekanntmachung der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz. Vom 21. Mai 1969“ veröffentlicht wurde. Aber in Meschede kümmerte man sich nicht darum (4).

„Auf dem Grabzeichen sollen in gut lesbarer, dauerhafter Schrift mindestens Vor- und Familienname, Geburts- und Todestag des Bestatteten, bei Ausländern auch die Staatsangehörigkeit angegeben sein.“ (Photo vom April 2019)

Zum 7. Juli 1964: „Nachlaß: 2 Ausweise, Maria Daniwagoz“-Geresheimer Glashütten“

„Umbettungsprotokoll“ Nr. 88 vom 10.8.1964 vom „Russenfriedhof, Grab 14“ zum „Waldfriedhof ,Fulmecke’ in Meschede, Nr. 166“: „Nachlaß: 2 Ausweise, Maria Daniwagoz“-Geresheimer Glashütten“ (5)

Der „Tag der Ausbettung“ war der 7. Juli 1964,die „Umbettungen“ fanden vom vom 26.6. bis 21.7.1964 statt. Die gefundenen Papiere und Ringe der Ermordeten vom Langenbachtal hat man einfach wieder vergraben. Sie liegen demnach seit 55 Jahren in Meschede auf dem „Franzosenfriedhof“; denn: „Die schwache Hoffnung, vielleicht doch irgendeine Form von Identitätsnachweis zu finden, hat sich nicht erfüllt.“ (6)

Zu „irgendeine Form von Identitätsnachweis“ siehe
„Nachlässe der ermordeten sowjetischen Zwangsarbeiter gefunden: 1945, 1947, 1964 und 2018. Aus den Prozeßakten (Arnsberger Prozeß von 1957/1958)“
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/133.-Nachl%C3%A4sse-ermordeter-sowjetischer-Zwangsarbeiter-1945-1947-1964-2018.pdf
und
„Der ,Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.’ zu seinen Funden von 1964 im Langenbachtal“
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2019/03/143.-Der-V.d.K.-e.V.-zu-seinen-Funden-von-1964-im-Langenbachtal.pdf

Wenn die in den Umbettungsprotokollen des „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ vom 10.8.1964 angegebenen Ausweise (Maria Daniwagoz, Gerresheimer Glashütten), Ausweisreste (Bora Pronka) und beschrieben Ringe bei den Grabungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von den Archäologen nicht gefunden und tatsächlich „wieder mit ins Grab gegeben“ wurden: Werden dann auch auf Meschedes Waldfriedhof Grabungen vorgenommen, vielleicht zum 55. Jahrestag? Von „Totenruhe“ kann bei diesen Menschen ja seit Jahrzehnten keine Rede sein.

Immer wieder stelle ich mir vor, wie Familienmitglieder die Gräber ihrer Lieben besuchen wollen und diese Steine finden – und schäme mich als Deutsche in Grund und Boden. Wahrscheinlich höre ich deshalb die Schreie der Toten so laut: Ihre Klagen auf Würde aus ihren Gräbern heraus!

Lebendige Vergangenheit …

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Anmerkungen:

(1) Vollständige Abschrift in „Grabsteine? Zu den Akten!“ auf https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/24.-Grabsteine.-Zu-den-Akten.pdf

(2) „ … dass ein kleinerer Stein auf jedes Einzelgrab gelegt wird (wo der Name des Toten bekannt ist) und sein Name darauf geschrieben wird
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2018/06/69.-%C3%9Cberall-bekannte-sowjetische-Unbekannte.pdf

(3) „Zum 21. Juni 2019: Offener Brief an die Warsteiner Bürger“
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2019/06/160.-Zum-21.6.2019.-Offener-Brief-an-die-Warsteiner-B%C3%BCrger.pdf

(4) „Die Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz und der ,Franzosenfriedhof’ in Meschede. Der Bundesminister des Innern“
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2019/03/144.-Der-Bundesminister-des-Innern.pdf

(5) „Ein weiterer Name vom Langenbachtal: Maria Daniwagoz – Geresheimer Glashütten. Das Umbettungsprotokoll (U.-Nr. 88) im Stadtarchiv Warstein“
https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2018/03/38.-Ein-weiterer-Name.pdf

(6) https://www.youtube.com/watch?v=Kf0OfBZcTf4

Und sind wir auch Israels Kinder
Der Erste Band der „Beiträge zur Geschichte der Esloher Juden“ ist erschienen

„Und sind wir auch Israels Kinder“ – Buchcover

Wenn der katholische Oberhirte aus Paderborn kam, hängten Goldschmidts ein Schild ins Schaufenster: „Sind wir auch Israels Kinder, wir lieben den Bischof nicht minder …“.

Ein soeben erschienenes Buch, herausgegeben in Kooperation mit dem Museum Eslohe, erschließt Berichte und Forschungen zur Geschichte der Juden im Gebiet der Gemeinde Eslohe ab dem 18. Jahrhundert.

Die chronologische Darbietung der Beiträge aus den Jahren 1988-2013 ermöglicht es, Irrtümer, Erkenntnisfortschritte und einen Wandel der Sichtweisen nachzuvollziehen. Dem Ansatz „Ich male mir mein Dorf schön“ folgt z.B. die Einsicht, dass der Antisemitismus nicht erst durch „Nazis von einem fremden Stern“ ins Esloher Land gekommen ist.

In der Gesamtschau zeigt sich ein erstaunlich facettenreiches Bild, ermöglicht durch die Unterschiedlichkeit der Autoren, Perspektiven und Herangehensweisen. Der Erste Band der „Beiträge zur Geschichte der Esloher Juden“ enthält Beiträge von Dr. Alfred Bruns, Peter Bürger, Rudolf Franzen, Eugen Henkel, Anton Mathweis, Helmut Neunzig, Wilfried Oertel, Hans Jürgen Rade, Dr. Erika Richter, Rita Römer, Gudrun Schulte, Dierk W. Stoetzel und Dr. Henry Wahlig.

Rudolf Franzen, Gudrun Schulte, Peter Bürger (Hg.):
„Und sind wir auch Israels Kinder“: Beiträge zur Geschichte der Esloher Juden – Erster Band. ISBN: 978-3-7357-3723-6 (312 Seiten; Paperback; farbige Abbildungen; BoD 2019; Preis 14,90 €, überall im Buchhandel bestellbar, auch vor Ort)
Mit einer BoD-Direktbestellung fördern Sie das Publikations-Projekt (Leseprobe / Inhaltsverzeichnis oben links abrufbar):
https://www.bod.de/buchshop/und-sind-wir-auch-israels-kinder-9783735737236

Nachfolgend dokumentieren wir als Leseprobe das Vorwort zur Sammlung (unter Wegfall der Fußnoten) und eine Übersicht zum Inhalt des Buches.

Einleitung

„Etliche Bücher, die an die Geschichte von Juden und Christen in einem bestimmten Ort oder einer Region erinnern, betonen, hier sei das Verhältnis wirklich von gegenseitiger Toleranz geprägt gewesen. […] Nun fragt sich aber, wo dann noch der Antisemitismus seinen Ort hat, wenn – zugespitzt formuliert – beinahe jede Lokalgeschichte von einem friedlichen Verhältnis zwischen Juden und Nichtjuden zu berichten weiß.“
Olaf Blaschke

Die erste greifbare Chroniknachricht ist eine Vertreibungsgeschichte aus dem Jahr 1700: Wilhelm Engelhard hat in seinem nahe der Esloher Kirche gelegenen Haus einen aus Mainz kommenden Juden aufgenommen – sehr zum Missfallen des örtlichen Pastors. Der Kölner Generalvikar weist Engelhard unter empfindlicher Strafandrohung an, seinen jüdischen Hausgenossen wieder vor die Tür zu setzen. – Im Kopfschatzregister für das Gericht Eslohe und Reiste von 1764/ 1765 wird mit Sander Laiser ein ortsansässiger Jude namentlich genannt.

Sander Laiser ist wohl der Vater des 1791 in einem Verzeichnis aufgeführten Jackel (Jockel, Jakob) Sander zu Eslohe, der dann ab 1809 den Familiennamen Goldschmidt führt. Wenn in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts der römisch-katholische Oberhirte aus Paderborn zur Firmung in den Ort kam, soll ein Urenkel des Jakob ein Schild in sein Schaufenster gestellt haben: „Sind wir auch Israels Kinder, /So lieben wir doch / Den Bischof nicht minder.“ Wer mit den historischen Verhältnissen im kurkölnischen Südwestfalen vertraut ist, wird dies keinesfalls als Indiz für nachhaltige ‚Integration‘ und Harmonie deuten. Ende 1942 werden die letzten am Ort lebenden Nachfahren von Sander Laiser und Jakob Sander im Zuge der Massenverschleppung von westfälischen Juden aus Eslohe deportiert.

Bislang gab es keine eigenständige, in Buchform veröffentlichte Darstellung zu den Esloher Juden. Der hier vorgelegte Sammelband erschließt Berichte, Forschungen und andere Wortmeldungen zur Geschichte der jüdischen Bewohner des Gemeindegebietes ab dem 18. Jahrhundert, die zuerst in den Jahren 1988 bis 2013 erschienen sind. (Die meisten Texte stammen aus Ausgaben des von Rudolf Fran­zen begründeten Jahrbuchs „Esloher Museumsnachrichten“.) Die chronologische Darbietung dieser Beiträge ermöglicht es, Irrtümer, Erkenntnisfortschritte und einen Wandel der Sichtweisen nachzuvollziehen. In der Gesamtschau zeigt sich ein erstaunlich facettenreiches Bild, ermöglicht durch die Unterschiedlichkeit der Autorenpersönlichkeiten, Perspektiven und Herangehensweisen.

Als 1987 eine wegweisende Dokumentation zu den Juden des ehemaligen Kreises Meschede von Dr. Alfred Bruns erschien, gab es noch keine lokale Darstellung, die an jüdische Bewohnerinnen und Bewohner des Esloher Landes erinnerte. Die von Bruns edierten Quellen lenkten den Blick zurück ins 19. Jahrhundert. 1818 lebten 23.045 Einwohner im Kreis Eslohe/Meschede; von ihnen waren 210 Juden.

Im entsprechenden Verzeichnis sind folgende Zahlen für Orte im heutigen Gemeindegebiet berücksichtigt: Eslohe-Dorf: 6 jüdische Bewohner; Cobbenrode: 7; Hengsbeck: 3; Salwey: 8. Für das Jahr 1839 wurden dann folgende Zahlen ermittelt: Eslohe-Dorf: 9 jüdische Bewohner; Cobbenrode: 7; Wenholthausen: 7; Mathmecke: 5. – „1846 machte der Anteil der Juden im Amt Eslohe fast genau 1 % der Bevölkerung aus.“ (->Kapitel XIV.12) Die „Mitbürger israelitischen Glaubens“ blieben stets eine sehr kleine Minderheit. Nach 1945 gab es auch für Dorfgemeinschaften im Sauerland viele Gründe, sich an ihre Namen nicht mehr zu erinnern.

Die von 10 bis 15 Millionen bundesdeutschen Zuschauern verfolgte – zunächst äußerst umstrittene – Ausstrahlung der vierteiligen US-Fernsehproduktion „Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss“ Anfang 1979 wird gemeinhin als „erinnerungsgeschichtliche Zäsur“ betrachtet – mit Auswirkungen gerade auch in der heimatkundlichen Forschung. Ein knappes Jahrzehnt später erschien auf Privatinitiative hin eine kleine Dokumentation zu den November-Pogromen des Jahres 1938 im Hochsauerland. Über Eslohe war in dieser Publikation nichts zu lesen.

Auch auf einer Karte zu den Pogromen von 1938 im Holthausener Ausstellungskatalog „Das Hakenkreuz im Sauerland“ (1988) fehlten Hinweise zu Gewaltakten in Eslohe. Dies war Ansporn für Rudolf Franzen, 1988 für das CDU-Mitteilungsblatt „Essel-Bote“ den ersten ortsgeschichtlichen Beitrag über „Das Schicksal der Esloher Juden“ (->Kapitel I) zu verfassen.

Somit steht am Anfang der ‚lokalen Erinnerungs- und Forschungsgeschichte‘ – durchaus nicht untypisch – der Blick auf Unterdrückung und Ermordung der jüdischen Minderheit in der NS-Zeit. Die Basis der mündlichen Zeitzeugenberichte war 1988 noch recht schmal. In diesem Sammelband ist der Beitrag mit drei Fußnoten versehen, die bereits die Grenzen von „oral history“ erahnen lassen.

1989 veröffentlichten Rudolf Franzen und ich „Das Buch vom Pampel“ (auf der Grundlage einer umfassenden Geschichtensammlung – nach Mitteilungen von 69 Erzählerinnen und Erzählern). Dieses Werk, ein anekdotisch erzählter „Schelmenroman“, erhebt den in mancherlei Hinsicht unangepassten Dorfbewohner Willi Jungbluth (1897-1960) zur „Heldengestalt“. Auszüge aus dem Erzählkapitel über die NS-Zeit werden im vorliegenden Band dokumentiert (->Kapitel II).

Die Sammlung der mündlich mitgeteilten „Pampel“-Geschichten und erst recht die literarische Buchfassung können freilich nicht als historische Quellen herangezogen werden! Vielmehr folgen die zugrundegelegten lokalen Erzähltraditionen und die redaktionelle Linie des Buchbearbeiters (Peter Bürger) in den 1980er Jahren noch dem Ansatz: „Ich male mir mein Dorf und seine Geschichte schön.“

Maria Lüttcke, geb. Schulte (1919-1997) hat allerdings am 25.6.1995 bei einer weiteren Befragung erneut betont, die Geschichte über Pampels Anstreicherarbeiten am Haus Goldschmidt sei „wahr“! Für Nachträge, die in den „Esloher Museumsnachrichten 2000“ veröffentlicht worden sind, gab Marianne Schulte, geb. Schmidt (Jg. 1925) zu Protokoll, Willi Jungbluths Frau Änne habe sich von ihrer Mutter in der NS-Zeit während der Haft des Gatten trösten lassen. Immerhin denkbar ist also, dass zu Nonkonformismus und Konflikten des W. Jungbluth (alias „Pampel“) in den 1930er Jahren einmal eine amtliche Quelle auftaucht.

Vor drei Jahrzehnten deutete ich in einem zuerst 1992 veröffentlichten Beitrag (->Kapitel III) einen sechseckigen Stern auf dem z.T. schon verwitterten Grabstein des – vermeintlich jüdischen – Mädchen Louise Gabriel an der katholischen Kirche im Einklang mit anderen Eslohern leichtfertig als Davidstern. Von den älteren Gewährsleuten – darunter Wilhelm Molitor (1904-1997) und Dr. Magdalene Padberg (1926-2019) – hatte ich erfahren, dass alter Dorfüberlieferung zufolge die Familie Gabriel auf jüdische Vorfahren zurückging.

Sehr bald nach einem zweiten Abdruck des Textes fragte Dierk W. Stoetzel mich mit freundschaftlichem Forscherspott, ob ich fußlahm sei und deshalb den allerchristlichen Taufeintrag zur Esloherin Louise Gabriel (1814-1830) im nahen Pfarrarchiv nicht hätte nachschlagen können (->Kapitel XIV.14). Es handelt sich erwiesenermaßen nicht um ein jüdisches Grabdenkmal!

Die Kunde zur ‚jüdischen Vorgeschichte‘ der Esloher Familie Gabriel konnte indessen durch überaus gründliche Forschungen von Hans Jürgen Rade bestätigt werden (->Kapitel XI; XVI). Noch nicht zufriedenstellend beantwortet ist lediglich die Frage, ob die Symbolik des Grabsteins von Louise Gabriel (Stern, Schmetterling in Kreisschlange) vielleicht doch noch eine Nähe zur Bildsprache auf jüdischen Friedhöfen des 19. Jahrhunderts anzeigt.

1993 folgte ein Beitrag zu einigen antisemitische Textfunden aus dem Museums- und Mundartarchiv (->Kapitel VI). Ob diese Quellen als repräsentativ für die sauerländische Landschaft gelten können oder ihr Auftauchen eher dem „Zufall“ geschuldet ist, war damals noch nicht zu entscheiden. Inzwischen konnte aber durch eine systematische Studie im Buchband „Liäwensläup“ (Eslohe 2012) gezeigt werden, dass judenfeindliche Inhalte in den Sprachzeugnissen des katholischen Sauerlandes keine Ausnahmeerscheinungen sind.

Im gleichen Jahr feierte der Ballspielclub Eslohe (BCE) sein 75-jähriges Bestehen. Ein in der Festschrift 1993 veröffentlichter Beitrag zur Vereinsgeschichte von Eugen Henkel (1912-1987) vermittelt die Bedeutung der Brüder Robert und Julius Goldschmidt in den Gründerjahren zumindest vage über dokumentierte Zeitungsberichte des Jahres 1927 (->Kapitel VI). Weitere Nachforschungen (->Kapitel VIII.6) ergeben ein zwiespältiges Bild: Nach 1933 kam es zu „Spannungen“ und vermutlich auch zu Handgreiflichkeiten, die dem aktiven Fußballer Dr. med. Julius Goldschmidt zeigten, dass er sich in der ‚Neuen Zeit‘ keineswegs rückhaltlos auf alte Spielerkameradschaft verlassen konnte.

Andererseits stellte das antisemitische Hetzblatt den Esloher Verein Anfang 1935 an den Pranger, weil er 1934 am Grab des Robert Goldschmidt einen Kranz niedergelegt hatte. – Nur durch die 2007 auch im Esloher Museums-‚Jahrbuch‘ veröffentlichten Forschungen (->Kapitel XIII) des Sporthistorikers Dr. Henry Wahlig wissen wir, dass sich Dr. Julius Goldschmidt nach seinem Ausscheiden aus dem BCE stark für das jüdische Fußball-Vereinswesen engagiert hat und hierbei als Fußballobmann des Schild-Verbands in Westdeutschland sehr erfolgreich gewesen ist: „Er gehörte […] zu den wichtigsten Funktionären des jüdischen Fußballs in Deutschland.“ (H. Wahlig)

Alfred Bruns legt 1993 in Band I der „Esloher Forschungen“ einen soliden Gesamtüberblick zur Geschichte der Juden für das gesamte Gemeindegebiet (->Kapitel IV) vor, der in „kirchengeschichtlichen Kontexten“ auch erstmals bedeutsame Nachrichten ab 1700 erschließt. Ein Beitrag „Sind wir auch Israels Kinder …“ (->Kapitel VIII), zuerst erschienen 50 Jahre nach Niederwerfung des deutschen Faschismus, bringt Neues für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem auf der Grundlage ausgiebiger Zeitzeugenbefragungen.

Gudrun Schulte er­innert in einem NS-Kapitel der 1995 erschienenen Esloher „Sparkassen-Geschichte“ an die systematische Ausraubung der jüdischen Bewohner (->Kapitel VII). In einem zuerst 2006 veröffentlichten Beitrag (->Kapitel XII) vermittelt Anton Mathweis (1926-2016) auf sehr persönliche Weise familiäre und eigene Erinnerungen an die letzten Nachfahren der Familie Isaak Goldschmidt.

Auf eine 1796 niedergeschriebene und 1800 dem Jacob Zander (d.i. Jakob Goldschmidt) verehrte Hebräische Liedhandschrift, die irgendwann ins Esloher Pfarrarchiv gelangt ist, wird schon im Beitrag von Bruns hingewiesen. Der Düsseldorfer Helmut Neunzig hat für die „Esloher Museumsnachrichten 2001“ die elf Strophen dieser Gebetsdichtung nicht nur übersetzt, sondern auch die Herkunft des Liedes und seine liturgische Bedeutung beleuchtet (->Kapitel IX).

Im Rahmen seines unermüdlichen Einsatzes für die Erinnerungsarbeit hat der evangelische Theologe Wilfried Oertel (1947-2018) im Jahr 2004 einen Sammelband „Jüdisches Leben im Synagogenbezirk Meschede“ herausgegeben, aus dem im vorliegenden Buch fünf Auszüge aufgenommen worden sind: Im Text von Dr. Erika Richter wird u.a. dargelegt, dass die Esloher Jonas und Isaak Goldschmidt schon 1905/1906 eine Aufnahme in die Mescheder Synagogengemeinde beantragt haben (->Kapitel X.1).

Vom Herausgeber Wilfried Oertel selbst stammen dokumentarische Kapitel zum Waldfriedhof Oesterberge (->Kapitel X.2) und zur Reister Familie Steinberg (->Kapitel X.3) sowie eine Gedenkansprache (->Kapitel X.5). Rita Römer erhellt die lokale Geschichte der Velmeder Familie Bachmann, aus der die Esloher Geschäftsfrau Anneliese Goldschmidt (geb. 9.7.1906) stammte (->Kapitel X.4).

Dierk W. Stoetzel veröffentlichte 2009 einen exzellenten Überblick zu den „Spuren jüdischen Lebens“ im gesamten Esloher Gemeindegebiet (->Kapitel XIV); im Jahr darauf konnte er auch seine neuen Forschungen zum „Schicksal der letzten in Eslohe ansässigen Mitglieder der Familie Goldschmidt“ – insbesondere der Hannah Simon – vorlegen (->Kapitel XV).

In diesen beiden Beiträgen werden neben den eigenen Quellenrecherchen des Verfassers Arbeiten aus zwei Jahrzehnten ausgewertet und einer gründlichen Kritik unterzogen. Stoetzel klärt Widersprüche auf und zeigt, warum bestimmte Mitteilungen von Zeitzeugen nicht haltbar sind. Für ‚eilige Leser‘ bietet es sich an, mit der Lektüre seiner beiden Texte zu beginnen.

Einen neuen Stand der Erinnerungskultur vor Ort markierte am 10. Oktober 2013 die Präsentation der Ausstellung „Kicker – Kämpfer – Legenden: Juden im deutschen Fußball“ im Museum Eslohe (->Kapitel XVII). Mit der Eröffnungsrede zur Ausstellung schließt dieses Buch. Es dokumentiert nicht zuletzt, wie die Gemeinde Eslohe beschenkt ist nicht nur durch die Mühen der nahen Lokalforscher, son­dern auch durch hochkarätige Beiträge von sieben Forschenden, die durch keinen direkten biographischen Bezug mit dem Gebiet der Kom­mune verbunden sind.

Den Autorinnen und Autoren sei gedankt, nicht minder allen anderen Menschen, die durch Hinweise und mannigfache Hilfestellungen das Erscheinen des ersten Teilbandes möglich gemacht haben: Magdalene Fiebig und Karl-Arnold Reinartz, die übrigens beide auch eigene Beiträge im Zweiten Band veröffentlichen werden; eben­so Bodo Bischof, Anne Boskamp, Daniel Brandes (Gemeindearchiv Finnentrop), Philip Bürger, Michael Gosmann (SüdWestfalenArchiv), Ulrich Hengesbach (Bürgerzentrum Alte Synagoge e. V. – Meschede), Franz-Josef Keite, Bernd Schaller, David Schächter, Siegbert Tillmann, Horst Vielhaber und dem Vorstand des BallspielClubs Eslohe.

Ein Gesamt-Namenregister für alle Teile soll der noch in Vorbereitung befindliche Zweite Band dieses Sammelwerkes zur „Geschichte der Esloher Juden“ enthalten.

Düsseldorf, 9. Mai 2019: Peter Bürger

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Übersicht zum Buchinhalt
„Und sind wir auch Israels Kinder“

I. Das Schicksal der Esloher Juden
Von Rudolf Franzen (1988)

II. Das Buch vom Pampel
Geschichten aus Eslohe (1989)
Hg. Peter Bürger & Rudolf Franzen

III. „Schmetterling im Kreis der Schlange“
Anmerkungen zu einem Relief auf dem Grabstein des [jüdischen] Mädchens Louise Gabriel auf dem Kirchhof zu Eslohe
Von Peter Bürger (1992)

IV. Der jüdische Kultus im Raum Eslohe
Von Alfred Bruns (1993)

V. 75 Jahre Ballspielclub Eslohe und wie alles begann
Aus der BCE-Festschrift von 1993
Von Eugen Henkel

VI. „Heimatbewegtes“?
Antisemitische Spuren aus dem Archiv
Von Peter Bürger (1993)

VII. Juden als Sparkassenkunden
Ein Beitrag zur Geschichte der Esloher Juden
Von Gudrun Schulte (1995)

VIII. „Sind wir auch Israels Kinder …“
Nachträge zur Geschichte der Esloher Juden
Von Peter Bürger (1995)

IX. „Meine Seele dürstet nach Gott“
Hebräische Liedhandschrift der
Esloher Juden aus dem Jahre 1796
Von Helmut Neunzig (2001)

X. Jüdisches Leben im Synagogenbezirk Meschede
Herausgegeben von Wilfried Oertel (2004)
(Erika Richter: Wie Meschede Synagogenbezirk wurde
Wilfried Oertel (Bearb.): Versteckt und doch entdeckt. Waldfriedhof Oesterberge
Wilfried Oertel: Familie Steinberg, Kirchrarbach und Reiste
Rita Römer: Die Familie Bachmann in Velmede)

XI. Die jüdischen Wurzeln der Arnsbergerin Christina Gabriel (1766-1835)
[Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Esloher Familie Gabriel]
Von Hans-Jürgen Rade (2005)

XII. Erinnerungen an die letzte jüdische Familie aus Eslohe
Bitter war der Abschied der Familie Isaak aus Niedereslohe – 1941 wurde sie „einberufen“ …
Von Anton Mathweis (2006)

XIII. Julius Goldschmidt:
Ein vergessener Sportmäzen und -manager aus Eslohe
Von Henry Wahlig (2007)

XIV. Postkarte von 1916 bei ebay ersteigert
Spuren jüdischen Lebens in Eslohe
Von Dierk W. Stoetzel (2009)

XV. Hannah Simon und die Deportation der Esloher Juden
Neue Entdeckungen geben Auskunft über das Schicksal der letzten in Eslohe ansässigen Mitglieder der Familie Goldschmidt
Von Dierk W. Stoetzel (2010)

XVI. Ein jüdischer Grabstein auf dem Esloher Kirchplatz?
Ein Blick in die Geschichte der Familie Gabriel in Eslohe hilft, das Rätsel zu lösen
Von Hans Jürgen Rade (2010)

XVII. „Geschichtliche Erinnerungen“
Rede zur Eröffnung der Ausstellung „Kicker – Kämpfer – Legenden: Juden im deutschen Fußball“ am 10. Oktober 2013 im Museum Eslohe
Von Peter Bürger (2013)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 – die Grundrechte

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Quelle: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

I. Die Grundrechte

A r t i k e l 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

A r t i k e l 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

A r t i k e l 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

A r t i k e l 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

A r t i k e l 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

A r t i k e l 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

A r t i k e l 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehenden Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

A r t i k e l 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

A r t i k e l 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

A r t i k e l 10

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

A r t i k e l 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden und in denen es zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

A r t i k e l 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

A r t i k e l 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

A r t i k e l 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

A r t i k e l 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

A r t i k e l 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

A r t i k e l 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

A r t i k e l 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

A r t i k e l 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

„Auch in Rüthen gab es Zwangsarbeiter“ (Der Patriot, 26.4.2019)
Bitte um gemeinsame Suche, auch in Rüthen (1)

Aufruf zum Forschen: Zwangsarbeiter in Rüthen. (Collage: Nadja Thelen-Khoder)

Mir wurde der Zeitungsartikel „Auch in Rüthen gab es Zwangsarbeiter. Hermann Krämer hofft auf Erinnerungen aus der Bevölkerung, um mehr über diese Geschichten zu erfahren“ von Christian Ziemke gleich mehrfach von Bürgern aus der Umgebung zugeschickt, und auch ich hoffe so sehr auf gemeinsame Erarbeitung unserer Geschichte(n).

Deswegen habe ich meine Funde aus Bad Arolsen, die ich bereits in Dateien veröffentlicht habe, zusammengefaßt und wäre glücklich, wenn sie zur weiteren Suche von möglichst vielen genutzt würden:

„ ,Auch in Rüthen gab es Zwangsarbeiter’. ,Der Patriot’, 26.4.2019“
http://www.hpgrumpe.de/ns_verbrechen_an_zwangsarbeitern_suttrop,_warstein,_meschede/152_Auch_in_R%C3%BCthen_gab_es_Zwangsarbeiter.pdf

Mit herzlichen Grüßen

Nadja Thelen-Khoder

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Anmerkung:

(1) vgl. „ ,Art der Krankheit: Auf der Flucht erschossen’. Bitte um gemeinsame Suche, auch in Siedlinghausen“ auf https://www.schiebener.net/wordpress/wp-content/uploads/2018/08/Siedlinghausen.pdf