Bleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

In meinem BriefkastenBleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

Meschede. Der Verein „Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) lädt alle Vereinsmitglieder und Interessierte am Mittwoch dem 31.März 2010 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße in Meschede ein.

Gast ist Frau Menne, die Fachbereichsleiterin der Ausländerbehörde des HSK. Sie wird über die Voraussetzungen für die Erlangung des Bleiberechts für geduldete Flüchtlinge und Ausländer informieren.

Der Hintergrund: Die Innenminister der Bundesländer hatten sich im November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts geeinigt. Ende 2009 wurde das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer um zwei Jahre verlängert. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen gewisse Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise eine Halbtagsstelle oder das nachweisliche Bemühen um Arbeit und Integration.