Bestwig: Keine Abschiebung von Edgar D. Wird am Ende alles gut?

Wir freuen uns, dass Edgar D aus Bestwig nun in Deutschland bleiben darf und in dieser Woche mit seiner Berufsausbildung beginnen konnte.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form bereits auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die “Westfalenpost” berichtete am Mittwoch (03.08.), dass die Härtefallkommission beim Innenministerium in Düsseldorf eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte, der der Hochsauerlandkreis gefolgt ist: http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/wende-armenischer-realschueler-darf-in-bestwig-bleiben-id12060923.html

Sehr erfreulich ist auch, dass die Familie zusammen bleibt.

Wir hoffen nun, dass auch seine Schwester Elina bald ihre Ausbildung hier fortsetzen kann.

Die SBL hatte den “Fall” von Anfang an begleitet, wie auch andere Akteure. Besonders aktiv war das Kinderrechteforum [www.kinderrechteforum.org]. Das Diakonoische Wert hatte den Härtefallantrag für de beiden jungen Armenier gestellt.

Zahlreiche Mitschülerinnen und Mitschüler von Edgar und Elina hatten in der Kreistagssitzung am 4. März – 4 Tage nach der vom Ausländeramt des HSK eingeleiteten Abschiebung – in der Einwohnerfragestunde zahlreiche Fragen an den Landrat und den Leiter der Ausländerbehörde gestellt. Die Antworten, die sie erhielten, waren nicht alle überzeugend.

Die SBL hat Anfang April mit einer entsprechenden Vollmacht von Edgar D. Akteneinsicht in seine (nicht öffentliche) Akte beim Ausländeramt genommen und eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Härtefallkommission in Düsseldorf abgegeben.

Es bleiben zahlreiche Fragen sowohl hinsichtlich des Ausländerrechts als auch hinsichtlich der Kreisverwaltung.

Welchen Sinn macht es, hervorragend integrierte Familien, die in Arbeit und/oder Ausbildung stehen, nachts aus ihren Wohnungen zu holen und des Landes zu verweisen? Ist das christlich? Wem nützt das?

Auch hinsichtlich der Vorgehensweise und mancher Behauptungen Kreisverwaltung besteht noch erheblicher Klärungsbedarf.

Wenn wir z.B. im aktuellen Zeitungsbericht lesen: “Von der Ausbildungsstelle, die der 18-Jährige bereits vor seiner drohenden Abschiebung schriftlich in Aussicht gehabt haben soll, hatte, der Kreis nach eigenen Angaben damals nichts gewusst”, so löst diese Formulierung großes Erstaunen aus.

Kommentare sind geschlossen.