Bericht in Der Westen vor Gläubigerversammlung zum insolventen Oversum – Fragen über Fragen

Oversum
Oversum im Regen (archiv: jh)

Heute berichtet Der Westen unter der Überschrift „Teilen sich schon bald zwei das Winterberger Ei?“ über die neusten Entwicklungen rund um das Winterberger Oversum. Nach dem Lesen bleiben jedoch viele offene Fragen:

Der Artikel selbst enthält sieben Fragen. Doch auch die Aussagesätze werfen weitere Fragen auf:

Beispiel 1: „Dass es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren und der Gläubigerversammlung gekommen ist, ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass frisches Geld in Form von Pacht auf die Konten der Aquasphere Winterberg GmbH geflossen ist.“

Fragen: Wer hat hier „frisches Geld“ gezahlt? War die Stadt Winterberg beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe? Warum war die Zahlung dieses Geldes Voraussetzung für das Insolvenzverfahren?

Beispiel 2: „Zur Höhe der Forderungen“ wollte sich der Insolvenzverwalter Herr Kampmann nicht äußern.

Fragen: Wie hoch sind die offenen Forderungen der Stadt Winterberg, die laut Artikel zu den Hauptgläubigern der Aquasphere Winterberg GmbH gehört (neben der Sparkasse HSK, dem Finanzamt, der Urbana, Hamburg und der Veltins-Brauerei)?

Beispiel 3: „Bürgermeister Werner Eickler möchte zunächst die heutige Gläubigerversammlung abwarten, bevor er über Vertragsdetails und -konditionen informiert.“

Fragen: Wie sehen Vertragsdetails und -konditionen wohl aus? Welche Kosten kommen auf die Winterberger demnächst zu, wenn die Stadt nach dem Wunsch des Bürgermeisters die eine Hälfte des Oversums selbst betreiben sollte? (Und welcher Privatmann würde ein defizitäres Schwimmbad übernehmen wollen, wie Eicklers Alternative vorsieht?)

Beispiel 4: „Man habe in den Verhandlungen mit den Aquasphere-Verantwortlichen immer an der Linie verhandelt, die bereits 2009 für den jetzt eingetretenen Fall vertraglich vereinbart worden sei, so Eickler.“

Das ist so kryptisch, dass die WP nachfragt, aber leider keine Antwort erhält. So vermerkt der Redakteur:

„Wo diese Linie verläuft und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, dazu wollte Eickler aber noch nichts sagen.“

Nun, das kennen wir. Bürgermeister Eickler bleibt sich treu, er möchte die Öffentlichkeit nicht informieren. Bisher hat das gut geklappt, warum soll es nicht auch weiterhin gut gehen?

Auf der Bürgerversammlung am 25.04.2013 sagte Werner Eickler:

Wir in Rat und Stadt stehen zum Projekt Oversum mit seinen guten konzeptionellen Ansätzen. Wir sind auch zur weitergehenden Unterstützung bereit. Übrigens: Bis heute hat die Stadt Winterberg keinen Cent mehr, als vertraglich vereinbart, in das „Objekt“ gesteckt.

Wir hoffen, dass die Aussage des im Original unterstrichenen Satzes auch heute noch gültig ist. Aber was wissen wir eigentlich, kennen wir doch nicht einmal die Höhe der „vertraglich vereinbarten“ Zahlungen Winterbergs.

Ach so, das ganze nannte sich einmal PPP-Projekt, es gab Investoren, Geschäftsführer in Singapur, da waren die Herren Wäscher, Krall und Wolf. Sie sind verschwunden, zumindest aus den Zeilen von Der Westen. Ebenso wie die s.a.b., die sich im Internet damit brüstet, der Stadt Leimen die Sanierung einer Kegelbahn geschenkt zu haben. Demnächst wird die Wäscher-Reputationsseite vermutlich verkünden, Herr Wolfram Wäscher habe Winterberg ein Schwimmbad geschenkt. Noch Fragen?

17 Gedanken zu „Bericht in Der Westen vor Gläubigerversammlung zum insolventen Oversum – Fragen über Fragen“

  1. Genau das habe ich befürchtet: „Neu ist die Verpachtung des Wellness-, Sauna- und Beautybereich an den neuen Eigentümer des Hotelgrundstücks. Dessen Geschäftsführer Gerhard Huber wird den Spa-Bereich auch für die Bürger und Gäste öffnen.“

    Nix mit Heimfall Herr Eickler! Ich bin mal auf die Bürger-geh-weg-und-nerv-unsere-Gäste-nicht-Preise gespannt, das hatten wir ja schon mal. Hotelsaunas gibt es genug, da fahre ich lieber nach Olsberg oder Willingen. Für mich hat sich der Laden erledigt!

  2. Oversum Bad geschlossen, es wird gemeckert. Nun soll es wieder öffnen, es wird weiter gemeckert. Furchtbar. Winterberg braucht ein Schwimmbad, für Schulen, für Vereine, für Bürger, für Gäste. Bäder kosten Geld, auch das ist seit Ewigkeiten so.

    Es muss deutlich attraktiver gestaltet werden, keine Frage.

    Wenn man den Bericht aus dem Rathaus aufmerksam verfolgt, dann erfährt Wolfram Wäscher eine Reinigung im angenehmen Weichspülgang, wohl Voraussetzung für den nun vorliegenden Deal. Ein möglicherweise ellenlanger Rechtsstreit ist abgewendet.

    Respekt vor den städtischen Verhandlungsführern, das ist ein Ergebnis von monatelanger Arbeit. Nun wird bestimmt einer behaupten, Bürgermeister Eickler wäre es ohne Oversum bestimmt langweilig geworden…es geht vorwärts und das ist grundsätzlich die positive Nachricht. Wenn nun die Winterberger Bürgerinnen und Bürger das Bad endlich als ihr Bad annehmen und nutzen, dann zahlen alle am Ende weniger zur Deckung der Betriebskosten.

  3. @Heinz A.
    Die Gretchenfrage lautet: was hat uns das Oversum bislang gekostet, und was wird es uns in den nächsten 30 Jahren kosten? Dann können wir den Erfolg in Zahlen beziffern.

  4. Die Westfalenpost hat sich wieder einmal selbst übertroffen. Nimmt eine Pressemitteilung zu einem hochbrisanten Thema, druckt sie ab (inklusive hohler Phrasen in Schachtelsätzen) und gibt sich damit zufrieden, dass BM Eickler nichts erklärt und auch keine Fragen beantwortet.
    Null-Recherche ! Solche Journalisten hätte sich seinerzeit Präsident Nixon gewünscht oder aktuell Herr Hoeneß. Da kann Herr Eickler also weiter auf seinem Stapel Geheimverträgen sitzen und sich überlegen, wie und wann er den Winterberger Wald für sein schönes Ei im Kurpark verscherbelt. Das darf man sich ruhig bildlich vorstellen.

    1. @nofretete
      Nach allem, was man sich aus den Zahlen zusammenrechnen kann, dürfen wir mit mindestens 1 Mio Euro pro Jahr zusätzlich für das Oversum rechnen. Der Winterberger Wald muss dann wohl dran glauben, denn schon ohne das Oversum hat Winterberg in den letzten Jahren Minus gemacht. Dieses Minus konnte bilanziell immer mit der sogenannten Ausgleichsrücklage geglättet werden. Aber die ist irgendwann aufgebraucht und dann wird es „lustig“.

      BM Eickler hat sich mit der „Pressemeldung“, die ja Bestandteil und Vorraussetzung der Vereinbarungen mit den „Oversum-Partnern“ ist, selbst einen Maulkorb verpasst. Zitat:

      Das Gemeinschaftsprojekt Oversum Vital Resort Winterberg, über Jahre von der Stadt Winterberg und Herrn Wolfram Wäscher, Friedrichshafen projektiert, entwickelt und gebaut, sieht wieder einer guten Zukunft entgegen!

      In den seit Mitte 2013 laufenden, nicht einfachen Verhandlungen waren sich alle Beteiligten immer einig, dass das Oversum ein gutes, tragfähiges Projekt ist. Es ist für den Standort Winterberg und für die künftige Stadtentwicklung von großer Bedeutung – eine zukunftsweisende Investition. Das war auch der Grund dafür, dass sich Wolfram Wäscher mit seinem innovativen Ansatz seinerzeit im europaweiten Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hat.

      Zum Charakter der „Pressemeldung“ siehe hier: http://www.schiebener.net/wordpress/?p=27943

      Ab ersten April gehört also der Stadt das linke Grundstück mitsamt Schwimmbad, Sauna, Wellness, Touristik und der Oversum GmbH gehört der rechte Teil. Dort, so pfeifen es inzwischen auch die Spatzen in Winterberg von den Dächern, bürgt die Stadt Winterberg für die Forderungen der Sparkasse Hochsauerland in Höhe von 6 Mio Euro. Sollte die Oversum Winterberg GmbH, wir wollen es nicht hoffen, insolvent werden, stünde die Stadt Winterberg mit diesen zusätzlichen Millionen = 300.000 p.a x 20 Jahre in der Pflicht.

      BM Eickler wird wahrscheinlich diese ganzen Kosten durch eine Opportunitätsrechnung schön reden und die Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung, Pachterlöse (Touristik, Wellness, Gesundheitszentrum), die ersparten Kosten für die Renovierung der alten Gebäude usw. gegenrechnen und den Bürgerinnen und Bürgern eine erträgliche Summe präsentieren.

      Meiner Meinung nach könnte der ganze Kuddelmuddel nur durch eine unabhängige staatliche Untersuchungskommission transparent gemacht werden. Die geheimen Verträge müssten öffentlich gemacht werden. Die Verantwortlichkeiten müssten nachvollziehbar sein. Aber wer sollte das politisch durchsetzen?

  5. @nofretete

    Die Sache stinkt zum Himmel! Der Vergleich mit Nixon und Hoeneß passt da sicher ganz gut ins Bild.

    Es bleibt spannend, ob der Bürgermeister mit dem feudalen Behandlung seiner ‚Untertanen‘ durchkommen wird oder ob die Bürger Winterbergs ihm und seinem Hofstaat doch noch zeigen, dass wir in einem demokratischen Staat leben.

  6. @gp

    Danke für den Link. Der WDR berichtete mit Infos und Bildern von gestern und vorgestern. Was heißt schon „ein Bad in Eigenregie“? Enttäuschend – wie immer, wenn es im WDR um Winterberg und das Oversum geht.

  7. @Johanna
    „Enttäuschend – wie immer, wenn es im WDR um Winterberg und das Oversum geht.“
    Nur ne Vermutung: Wer zu kritisch berichtet, wird aus dem Pool der „kommunizierenden Röhren“ ausgeschlossen, sprich wird nicht mehr als Moderator/Moderatorin verpflichtet?
    http://www.st-ursula.de/?termin=7304

    @Zoom
    „… dreht sich Karl Kraus im Grabe um.“
    Jau, so isses wohl.
    Frage mich allerdings, wie „der Herr Karl“ – der geniale Opportunist des vergangenen Jahrhunderts – die Dinge interpretiert hätte 🙂
    Und wg. unterirdischer Rotation: Denke, E.E. Kisch legt Pulsar-Qualität n den Tag?

    1. @gp:
      Bei Egon Erwin Kisch bin ich mir noch nicht sicher, weil ich seine Art von Reportage teilweise zweifelhaft finde. Er ging, soweit ich mich erinnere, auch ein wenig in Richtung Dichtung, in dem er Figuren erfand bzw. aus mehreren Personen eine einzige machte. Der letzte Journalist, der damit groß auf die Schn…. gefallen ist, war einer der SZler -ich meine Prantl oder Leyendecker- der eine Situation atmosphärisch erfunden hatte.

  8. @zoom:

    Hab ein (mein) Bild von Kisch. Gerne bereit, den Blickwinkel zu erweitern.
    Thx für Denkanstoss …

  9. Beim WP-Artikel fand ich das Interessanteste, wenn man diesen Artikel mit der beim Notar hinterlegten „Presseinformation“ vergleicht und mal schaut, was davon nicht abgedruckt worden ist……
    @zoom: Nach welchen Angaben lassen sich die Kosten auf 1 Millionen EUR p. a. für das Oversum beziffern?
    Was die Frage einer Bürgschaft angeht, stellen sich für mich noch einige Fragen mehr: Welche Gremien müssten dem explizit zustimmen? Welche wettbewerbsrechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen, bspw. nach EU-Recht? Unter welchen Bedingungen darf eine Kommune auch Bürgschaften für Hotelbetriebe eingehen?

    1. Soweit ich weiß, ist die Bürgschaft schon beschlossen. Da die Öffentlichkeit die Verträge nicht kennt, ist man auf Interpolationen und Schätzungen angewiesen. Hier hatte ich beispielsweise mal auf Grundlage einiger Angaben des Haushalts eine Schätzung versucht:

      http://www.schiebener.net/wordpress/?p=27203

      Wie gesagt Schätzungen. Ohne eine unabhängige Untersuchungskommission geht es nicht weiter.

      Die Rechtmäßigkeit der Bürgschaft kann ich nicht beurteilen. Merkwürdig wäre es schon, da andere Hotels wohl nicht dieses Privileg genießen.

  10. @zoom:
    Rechtmäßigkeiten von Bürgschaften:

    Nach Artikel 107 AEUV sind grundsätzlich „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.“, wenn nicht eine der nachfolgend benannten Ausnahmefälle vorliegt:

    vgl. http://dejure.org/gesetze/AEUV/107.html

    In diesem Gesetz wird nicht explizit benannt, ob eine Bürgschaft auch eine staatliche Beihilfe ist. Die Bürgschaft wird jedoch an anderer Stelle durchaus unter dem Stichwort „staatlicher Beihilfe“ aufgezählt, vgl. beispielsweise unter
    http://ec.europa.eu/competition/consumers/government_aid_de.html

    Wann greift aber eine staatliche Beihilfe auch tatsächlich mit dem EU-Recht unvereinbar in den Wettbewerb des Binnenmarktes eingreifen? Das müssten Juristen bewerten, nicht ich.
    Verwiesen sei aber beispielsweise auf den Fall Nürburgring aus dem benachbarten Rheinland-Pfalz, wo ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden ist, als sich u.a. ein Mitbewerber (hier: ein anderer Freizeitparkeigentümer) beschwert hat:

    http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/244152/244152_1336803_128_3.pdf

    Fazit: Im Wettbewerbsrecht sind immer sehr viele Fragen zu klären ehe ggfs. Entscheidungen getroffen werden können.

  11. @Marker
    „Nix mit Heimfall Herr Eickler!“

    Das Wort „Heimfall“ kommt in der Pressemitteilung der Stadt tatsächlich nicht vor. Dort heißt es „Die Stadt Winterberg hat sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Erbbaurecht zurückgeben lassen…“.

    Worin besteht der Unterschied?

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