Aktuelle PM: NRW-Kommunen können mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung einplanen.

Innenminister Ralf Jäger Ende Januar 2016 im Landtag. (foto: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen - Bernd Schälte)
Innenminister Ralf Jäger Ende Januar 2016 im Landtag. (foto: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Bernd Schälte)

Düsseldorf. (mik_pm) Die nordrhein-westfälischen Kommunen können in diesem Jahr mehr Geld in ihren Haushalten einplanen. Das Land wird einen erneut erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitstellen.

„Wir rechnen damit, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich zum Stichtag 1. Januar 2016 auf rund 200.000 Flüchtlinge erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent mehr, als wir bisher angenommen haben. Diese Entwicklung wird sich natürlich auch auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen auswirken“, erklärte Innenminister Ralf Jäger.

(Diese Pressemitteilung ist heute auf der Website des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen.)

Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro. Landtag und Landesregierung sind hierbei davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden. Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.

„Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen. Wir stehen zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in diesem Jahr auszahlen“, erläuterte Jäger den Hintergrund seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt zugeleitet hat. Inzwischen liegen die Meldungen aus den Kommunen vor. Es wird noch einige Wochen dauern bis die Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl feststeht. Der Innenminister hat die Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits angewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie diese Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon berücksichtigen. „Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für die Haushalte der Kommunen“, erläuterte der Innenminister.

Darüber hinaus hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses Jahres Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut nachzusteuern. „Das Land ist ein fairer Partner“, betonte Jäger.

Die Landesmittel werden in diesem Jahr noch nach einem allgemeinen Schlüssel pauschal auf die Kommunen verteilt. Im kommenden Jahr wird das Geld nach der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge ausgezahlt. „Darüber sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Diese Umstellung auf eine monatsscharfe Pauschale muss sorgfältig vorbereitet werden und kann deshalb erst 2017 anlaufen“, stellte der Innenminister fest.

Hintergrund: 2015 hat sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine veränderte Abrechnung geeinigt. Anstatt die Flüchtlingskosten rückwirkend für ein Jahr abzurechnen, wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Für dieses Jahr erfolgt die Berechnung der Flüchtlingskosten auf Grundlage einer Prognose zum Jahresanfang. Hierbei handelte es sich um einen Wunsch der Kommunen, um eine aktuellere Flüchtlingszahl bei der Berechnung der FlüAG-Pauschale zu bekommen. Vereinbart war auch, nach dem 1. Januar die Pauschale an die tatsächlichen Flüchtlingszahlen anzupassen. Dementsprechend erhöht das Land bei einer gestiegenen Flüchtlingszahl den Gesamtbetrag nach dem FlüAG. Für das Jahr 2017 erfolgt dann auf Wunsch der Kommunen eine Umstellung auf Pro-Kopf-Abrechnung je Flüchtling.