Bildungs- und Teilhabepaket: monatlich 12,40 Euro pro Kind

Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) teilte der Hochsauerlandkreis im Mai 2013 Zahlen zum Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets mit. Wir haben nun die Angaben für 2012 mit den Daten von 2011 verglichen. Hier sind sie:

  2011 2012
     
gestellte Anträge 7.273 9.641
davon bewilligt 5.669 8.252
davon abgelehnt 450 982
Anträge Asylbewerber 99 136
davon bewilligt 83 117
Ausgaben 656.000 Euro 1.228.384,97 Euro
Bundeszuweisung 1.530.000 Euro ca. 1.800.000,- Euro

Wir wissen nicht, wie viele Kinder und Jugendliche im HSK anspruchsberechtigt sind, jedoch keine Unterstützung beantragt haben.

Im wahren Leben bedeutet der Zahlensalat: 12,40 Euro. Im Jahr 2012 erhielten also die 8.252 Kinder im Hochsauerlandkreis, für die Leistungen beantragt worden sind, durchschnittlich 12,40 Euro pro Kind pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zum Vergleich: 2011 waren es 9,64 Euro.

Ob sich der Aufwand lohnt? Unbeantwortet bleibt die Frage, warum die Bundesregierung arme und hilfebedürftige Kinder in Deutschland nicht einfacher, effektiver und unbürokratischer unterstützt und endlich das monströse und aufwändige Bildungs- und Teilhabepaket in die Tonne kloppt.

Bildungs- und Teilhabepaket im Hochsauerlandkreis: Mehr Geld als Anträge

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), fragte Mitte Juli 2012 bei der Kreisverwaltung nach, wie der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist.

Das Jobcenter des Hochsauerlandkreises antwortete am 03.08.2012, es wären insgesamt 16 durch Bundesmittel finanzierte zusätzliche SchulsozialarbeiterInnen eingestellt worden.

Zu deren Aufgaben gehöre es, den Anspruchsberechtigten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket näher zu bringen, um eine verstärkte Inanspruchnahme zu erreichen.

Damit im schulischen Bereich die Förderung an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichtet werden kann, solle der Schwerpunkt auf örtliche Problemzonen gesetzt werden, heißt es u.a. im Schreiben der Verwaltung.

Die Zahl der Anträge im 1. Halbjahr 2012 wurde laut Antwort des HSK im Vergleich zum Vorjahr um 19% gesteigert. Im ersten Halbjahr 2012 wurden insgesamt 4.834 Anträge gestellt. Bis zum 30.06.2012 seien 3.578 Anträge bewilligt und 195 abgelehnt worden. Über 1.061 Anträge war laut Antwort des Jobcenters zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen worden.

Die Höhe der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket betrug demnach im ersten Halbjahr 2012 insgesamt 482.000 Euro. Da sich die entsprechenden Bundesmittel aber auf 736.000 Euro belaufen, kamen demzufolge 254.000 Euro, also fast ein Drittel der verfügbaren Gelder, bei den potentiellen Leistungsberechtigten nicht an.

Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die Frage der SBL nach der voraussichtlichen Höhe der ungenutzten Bundeszuweisungen in diesem Jahr, es sei mit einem Betrag zwischen 300.000 Euro und 350.000 Euro zu rechnen. Es sei, so schreibt die Verwaltung, noch nicht geklärt, ob der Bund unverbrauchte Mittel für das Jahr 2012 zurückfordert.

Die Information über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolge per Pressemitteilungen, gezielte Anschreiben, Merkblätter, direkte Ansprache potentiell Anspruchsberechtigter durch die Städte und Gemeinden, so die Antwort der Kreisverwaltung auf die letzte Frage der SBL zu diesem Themen-Komplex.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet eine Schulpauschale für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro im August und von 30 Euro im Februar.

Der Kreis Soest empfahl daher in einer Pressemitteilung vom 12.07.2012 allen bis zu 25 Jahren alten Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die Kreisverwaltung Soest wies in ihrer Veröffentlichung auch daraufhin, dass Eltern von Kindergartenanfängern frühzeitig den Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen sollten und, dass sowohl Schulpauschale als auch Mittagsverpflegung zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr neu zu beantragen sind.

Der Hochsauerlandkreis plant offenbar nicht, eine ähnliche Pressemitteilung wie der Kreis Soest herauszugeben. Die Information der Anspruchsberechtigten bleibt im HSK also den Städten und Gemeinden vorbehalten. Bleibt die Hoffnung, dass die Infos auch in allen Winkeln des Sauerlandes ankommen. Ansonsten berichten wir vielleicht bald wieder:

„Bildungs- und Teilhabepaket – Mehr Geld als Anträge“

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*** via Jonet