Klarstellung zum Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld

Zum Artikel „Stellungnahme zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Seidfeld“ haben wir heute eine Klarstellung der Verfasser erhalten. Wir veröffentlichen diese Klarstellung im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute rief mich die Firma Tillmann- Wellpappe an mit der Aufforderung klarzustellen, dass der Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld nicht von Ihnen dort deponiert worden sei. Sie setzen mir ein Ultimatum bis 15 Uhr um dieses klarzustellen. Die Deponierung sei zwar zeitgleich zu ihrer Anbaumaßnahme erfolgt und sie sei auch vom gleichen Unternehmer durchgeführt worden, doch das Material vom Aushub ihrer Firma sei dort nicht deponiert worden.

Hierzu teile ich, auch in Absprache mir Herrn Korn, folgendes mit:

Auch auf mehrfache Nachfrage bei den Behörden haben wir keine Antwort darauf bekommen, wer die Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld als Deponie benutzt hat. Von daher wissen wir nicht, wer dort deponiert hat. Allerdings hatten sowohl Herr Korn als auch ich aus der Akteneinsicht den Eindruck gewonnen, dass es ursprünglich vogesehen war, dort das Aushubmaterial der Firma Tillmann-Wellpappe zu deponieren. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so entschuldigen wir uns ausdrücklich bei der Firma, allerdings sollten die Behörden hier, um weitere Spekulationen zu vermeiden, auch endlich klar benennen, zu welchen Zweck die Deponie angelegt wurde .

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schulte- Huermann

Stellungnahme zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Seidfeld

Bodenverbesserungsmaßnahmen im Bereich Sundern-Seidfeld (foto: schulte-huermann)
Sogenannte Bodenverbesserungsmaßnahmen im Bereich Seidfeld (foto: schulte-huermann)
Sundern. (pressemitteilung) Im Folgenden veröffentlichen wir eine gemeinsame Stellungnahme von Klaus Korn und Matthias Schulte-Huermann zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Sunder-Seidfeld. Beide sind Kreistagskandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Update 14.3.2014: siehe die Klarstellung zum Bodenaushub in der Bodenverbesserungsmaßnahme Seidfeld.

Im Bereich Sundern-Seidfeld wurden in den vergangenen Monaten zwei Maßnahmen durchgeführt, die beide unter dem Begriff Bodenverbesserung laufen:

Im Talbereich der Settmecke wurde im Landschaftsschutzgebiet auf einer Feuchtwiese der Oberboden abgeschoben und seitdem eine Deponie angelegt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass es sich dabei um den Antrag eines Landwirts auf Bodenverbesserung handelt. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis hat hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie vom Hochsauerlandkreis eine solche Maßnahme in dem Bereich genehmigt werden konnte:

Jedem ist doch offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Bodenverbesserung sondern um eine reine Abfallentsorgung bzw. Deponierung handelt. Offensichtlich sollte hier der Bodenaushub vom Anbau der Firma Tillmann (Update: s.o.) auf den Flächen eines Landwirts deponiert werden, hinzugekommen ist mittlerweile Bauschutt und Teerreste.

Festgesetzt ist der Bereich im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet zum Erhalt kleinflächiger Wiesentäler und Extensivgrünland. Durch die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde wird dieser Schutz konterkariert, noch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen, die sonst bei Eingriffen üblich sind, wurden festgesetzt.

Auch der Vorsitzende des Landschaftsbeirats, Herrn Johannes Schröder, den wir in der Sache angeschrieben haben und der eigentlich auch für solche Sachverhalte zuständig ist, äußert sich nicht zum Thema.

Eine weitere Bodenverbesserungsmaßnahme wurde oberhalb im Wald durchgeführt: großflächig wurde dort Kompostmaterial, das mit Müllresten durchsetzt ist, ausgebracht.

Laut Bioabfallverordnung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Sondergenehmigung. Zuständig dafür ist die Kreisabfallbehörde, denn die Kompostwerke im Hochsauerlandkreis werden durch den Kreis mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verarbeitung des Biomülls aus der braunen Tonne beauftragt. Auch hier fehlt offensichtlich eine Kontrolle durch die Behörden. Der Gebührenzahler, der die braue Tonne finanziert dürfte schon ein Anrecht darauf haben, dass hier nicht illegale Abfallentsorgung im Wald stattfindet.

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Hinunter zum Jagdschloss laufen (ndt. joggen) (foto: zoom)

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