CDU beschließt alleine Erhöhung der Kreisumlage

Um 0,2 Prozentpunkte steigt 2016 die Allgemeine Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Hochsauerlandkreis abführen müssen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Berechnet wird sie aus den Einnahmen der Kommunen. Alleine diese Erhöhung des Umlagesatzes spült dem Kreis noch einmal 650.000 Euro zusätzlich in die Kassen. Bereits durch die Erhöhung der Umlagegrundlagen bei den Gemeinden nimmt der Kreis etwa 3,61 Mio Euro mehr ein (der sogenannte Mitnahmeeffekt); weitere 3,54 Mio Euro Aufstockung kommen vom Land NRW. Nun liegt der Umlagesatz bei 39,78 %. Die 9 Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zahlen dafür noch einmal 17,25 Punkte mehr.

Zum Vergleich: Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest eine Senkung “seiner” Allgemeinen Kreisumlage um 0,73 Punkte beschlossen…

Alle anderen Fraktionen (außer SBL noch SPD, Grüne, FDP und Linke) lehnten die Erhöhung des Umlagesatzes ab. Sie sehen eine zu starke Belastung der Gemeinden. Da aber die CDU (einschließlich Landrat) über 29 von 55 Stimmen im Kreistag verfügt, konnte sie alleine den Beschluss fassen – gegen alle anderen Stimmen im Kreistag.

Konkrete Sparvorschläge gab es von der SBL und anderen reichlich, aber die lehnte die Mehrheit im Kreistag ab. So hatte die SBL vorgeschlagen, nicht 7 zusätzliche Stellen alleine im gehobenen und höheren Dienst in der Kreisverwaltung zu schaffen. Auch die Beförderung von gleich 5 Mitarbeitern in Besoldungsgruppen A14 und höher ist kostenmäßig nicht vertretbar, doch die Mehrheit entschied anders. Keine Zustimmung fanden auch die Vorschläge der SBL zum Sauerlandmuseum. Nun wird der Betriebskostenzuschuss trotz langjähriger Schließeung nur ca. 30.000 Euro (5%) geringer sein als zu Zeiten der geöffneten Museums. Dazu trägt auch bei, dass die Stelle der stellvertretenden Museumsleitung sogar noch aufgestockt wurde, und das, obwohl es noch mindestens 3 1/2 Jahre bis zur Fertigstellung von Museumsumbau und -erweiterung dauern wird.

So werden die Ausführungen in der Haushaltsrede der CDU zur Makulatur. Dort hatte die CDU angekündigt, die Verschuldung der Gemeinden müssen sinken. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Kreis seine Einnahmen auf Kosten der bereits stark belasteten Gemeinden so erhöht?

Warum wurde das “Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr nicht im gesamten HSK eingeführt?

Feuerwehrhandbuch20151029
Screenshot. Zum Handbuch als PDF bitte auf das Bild klicken.

Meschede. (sbl) Vor einem Jahr thematisierte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Kreistag das bei der Arnsberger Feuerwehr gebräuchliche Feuerwehrhandbuch.

(Der Artikel ist zuerst vor zwei Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aufgrund der Anfrage vom 21.10.2014 antwortete die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 04.11.2014), zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis hätten nach dem Einsatz-Wörterbuch gefragt. Darüber hinaus lägen zahlreiche Anfragen von außerhalb des HSK vor. Über das Handbuch haben wir u.a. hier berichtet.

Das Handbuch ist also offenbar sehr beliebt und erfolgreich. Es wird von vielen Seiten hochgelobt.

Hier ein Beispiel:

http://www.cdu-hsk.de/component/content/article/2-uncategorised/350-arnsberger-feuerwehr-stellt-bundesinnenminister-innovative-konzepte-vor

Ein Jahr ist nun seit diesem Schriftwechsel vergangen. Die SBL-Fraktion hat seitdem dazu nichts mehr aus dem Kreishaus gehört. Deshalb fragte sie am 27.10.2015 noch einmal schriftlich nach und stellte der Kreisverwaltung dazu diese Fragen:

  1. Welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich im HSK mit dem Einsatz-Wörterbuch gemacht?
  2. Wo überall sind die Handbücher im HSK und außerhalb unseres Kreises im Einsatz?
  3. Ist ein flächendeckender Einsatz im HSK beabsichtigt?
  4. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Begründung der  SBL:

Wir meinen, das Handbuch sollte endlich flächendeckend im HSK eingeführt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass Alarm und Einsatz von Feuerwehren in Asylbewerberunterkünften zunehmen könnten, sollten u.E. die Mitarbeiter der Feuerwehren das „Einsatz-Wörterbuch“ immer und überall mit sich führen und jederzeit griffbereit haben. Schließlich ermöglicht und erleichtert das Handbuch die Kommunikation mit schlecht oder gar nicht Deutsch sprechenden Menschen. Im Ernstfall kann es viel kostbare Zeit sparen.

Die 2. Auflage des Feuerwehrhandbuchs gibt es als PDF.

Faktencheck Ausländeramt: Flüchtlinge vor den Toren von Meschede

lt_WordleSBL20150707In der ehemaligen im Wald gelegenen Jugendherberge „Haus Dortmund“, einige Kilometer entfernt von Meschede, wurde vor wenigen Tagen eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge eingerichtet. Die Menschen sollen nicht lange dort bleiben. Laut Medienberichten werden sie von hier aus auf die andere Städte und Gemeinden in NRW verteilt.

Artikel in der WP
Die Westfalenpost nahm die Neuankömmlinge im „Haus Dortmund“ offenbar zum Anlass, der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises einige Fragen zum Thema „Asyl“ zu stellen. Daraus wurde dann dieser Artikel (zu dem noch einiges zu sagen wäre):

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/hoffnung-auf-asyl-vielfach-aussichtslos-id10843213.html

Anfrage der SBL/FW; hier die „Vorrede“
Auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt immer mal wieder Fragen an das Ausländeramt, wie z.B. am 17. Februar 2015 zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und diese vom 7. April 2015 zu Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde:

„Immer wieder berichten Medien über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen.

So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.

Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.

Auch Ihre Ausländerbehörde bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der HSK längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.“

Anfrage der SBL/FW; hier die Fragen

„Wir bitten Sie daher zu beantworten:

      1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
      2. Wie viele externe ärztliche Begutachtungen wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
      3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
      4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
      5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
      6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
      7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
      8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
      9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
      10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
      11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
      12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?“

Antwort des HSK; hier die „Vorrede der SBL“
Leider antwortete die Kreisausländerbehörde der SBL/FW nicht so prompt und ausgiebig wie dem Redakteur der Westfalenpost.
Fakt ist, das Ausländeramt ließ die laut Kreisordnung vorgegebene Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) deutlich verstreichen. Mehr als 2 Monate wartete die SBL/FW auf das Antwortschreiben (das auf den 3. Juli datiert ist und bei den Fraktionen am 7. Juli per Mail ankam).

Fakt ist, dass von den 12 Fragen kaum eine wirklich beantwortet wurde. Zu vier Fragestellungen (z.B. zu externen ärztlichen Begutachtungen) heißt es, darüber würde keine gesonderte Statistik erhoben. Die anderen Antworten sind u.E. unkonkret.
Aber sehen Sie selbst:

Antwort des HSK; hier die „Antworten“
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde vom 07.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im
jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
Die Auswahl des Arztes, der für eine Prüfung beauftragt werden soll, erfolgt unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände und geltenden Erlasslage.

2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?

3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt?
Wenn ja, wie viele?
Zu diesen Fragestellungen werden keine gesonderten Statistiken geführt.
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in
Abschiebefällen?
Sie sind Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges.

6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.

7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert?
Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz
seitens des Petitionsausschusses?
Die vom HSK beauftragten Gutachter wurden und werden akzeptiert.

8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche?
Offensive Angebote bestimmter Gutachter gibt es nicht.
Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja,
wie?
Siehe Antwort zu Frage 1.

9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010
bis heute vom HSK eingesetzt?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.
Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
Die Ärzte verfügen über die für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Qualifikation und sind von der Ärztekammer zugelassen.

10. Waren bzw sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachternauch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
Mir ist der Bericht „Report-Mainz“ 2012 nicht bekannt.
Von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises werden keine Ärzte beauftragt, an deren fachlicher und gutachterlicher Qualifikation berechtigte Zweifel bestünden.

11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“
vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
Dies ist immer von den Besonderheiten des Einzelfalles und dem Umfang der Begutachtung
abhängig.

12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.“

Resümee der SBL/FW
Der Sauerländer Bürgerliste ist ja durchaus bewusst, dass die Behörden bei der aktuellen Flüchtlingslage alle Hände voll zu tun haben. Es ist auch nur ein Gerücht, dass die SBL-Fraktion Anfragen schreibt, um die Verwaltung zu „ärgern“. (Diese Behauptung stellen ja immer mal wieder gerne Mitglieder der größten Kreistagsfraktion bei öffentlichen Sitzungen auf.)

Fakt ist, die SBL/FW befürchtet, dass die Behörden in nicht wenigen Fällen vom Schreibtisch aus nach „Schema F“ über Schicksal, Leben und Tod entscheiden und Familien auseinanderdividieren. Dazu bedienen sich manche Ausländerämter offenbar mitunter „hilfsbereiter“ medizinische Gutachter. Solch ein „Abschiebegutachter“ war bekanntermaßen vor einigen Jahren auch im Hochsauerlandkreis tätig.
Wie ist das heute? Werden die Flüchtlingsströme jetzt auch wieder mit Hilfe von zweifelhaften Gutachtern in die rückwärtige Richtung gelenkt? Warum will uns das HSK-Ausländeramt dazu nichts sagen?

Heutige Kreistagssitzung: Sauerländer Bürgerliste erwartet heftige Auseinandersetzung.

Kreishaus Meschede
Hier tagt heute der Rat: das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)

Meschede. (sbl) Eine harte Diskussion dürfte es in der morgigen Kreistagssitzung über die Zukunft der Berufskollegs geben. Der Streit geht um die künftigen Ausbildungsstandorte.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine sogenannte „Steuergruppe“, bestehend aus mehreren Schulleitern, pensionierten Lehrern und einigen Verwaltungsmitarbeitern aus Meschede und Arnsberg, hat vorgeschlagen, dass die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg eingestellt werden soll. Derzeit werden dort 78 Auszubildende unterrichtet, 50 weitere in Meschede und 137 in Arnsberg. Das sind zusammen mehr als 5% der knapp 5.000 Berufsschülerinnen und -schüler, die es im Kreisgebiet in der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Schule) gibt.

Diese Planungen stoßen auf erbitterten Protest der Betriebe und der Jugendlichen. Denn nur 8 Schüler kommen aus Olsberg selbst, die anderen (darunter je 17 aus Brilon und Marsberg) sind noch viel weiter von den vorgesehenen Ausbildungsorten Arnsberg-Hüsten und Meschede entfernt.

Immerhin 9 Mio Euro wurden in den letzten Jahren in das Gebäude der Elektrotechnik in Olsberg und dessen Einrichtung investiert!

Eine Rolle bei der Diskussion spielt ein von einem externen Büro erstelltes Gutachten. Das wurde aber an entscheidenden Stellen dilettantisch erstellt, worauf in der morgigen Sitzung des Kreistags näher einzugehen sein wird.

In einer einstimmig beschlossenen Resolution fordert der Rat der Stadt Olsberg, die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg zu belassen und stattdessen die Ausbildung der Mechatroniker von Olsberg nach Meschede zu verlegen. Viele Betriebe und Organisationen (darunter die IG Metall) haben sich mit ähnlichen Forderungen an die Kreistagsmitglieder gewandt.

Einen besonderen “Höhepunkt” erreichte die Protestbewegung, als am letzten Donnerstag im Rat der Stadt Brilon alle Fraktionen außer der CDU die Resolution der Olsberger Nachbarn unterstützen wollten. Das Thema war auf Antrag der Bürgerliste in die Tagesordnung aufgenommen worden. Da die CDU an diesem Tag eine Mehrheit im Rat hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Seit dem Pressebericht in der WP gibt es ein sehr heftiges Echo, warum sich die CDU Brilon aus parteitaktischen Gründen gegen die Interessen der heimnischen Betriebe und der Jugendlichen stellt. Zwei Beispiele: “Fatale Fehlentscheidung” und “Ich fasse es nicht”.

Auch die SBL hat sich schon in der Presse geäußert. In einem Leserbrief von Reinhard Loos in der WP heißt es, die Behauptung “Wie berichtet, befasst sich seit 2013 eine Steuerungsgruppe aus den fünf HSK-Berufskollegien und Vertretern der heimischen Wirtschaft damit” sei nicht richtig, denn “der Steuerungsgruppe gehörte kein einziger Vertreter der heimischen Wirtschaft an und auch keine Schülerinnen und Schüler, sondern nur Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter.

Im einzelnen: 5 Leiter der Berufskollegs, 2 pensionierte Lehrer als Vertreter des Schulausschusses, 3 Mitarbeiter von in Arnsberg ansässigen Verwaltungen (Bezirksregierung, Kammern) und Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus Meschede und Arnsberg.

Jeder einzelne von denen kann sich selbstverständlich an so einem Gremium beteiligen, aber es ist ein großer Nachteil, wenn dort NUR Schul-Beamte und Verwaltungsleute sitzen und kein einziger, der selbst in der betrieblichen Ausbildung tätig ist, als Ausbilder oder Auszubildender.

Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Resolution vorgeschlagen, dass ‘Mechatronik in Arnsberg / Meschede beschult wird und Elektrotechnik weiterhin in Olsberg’. Dieser Tausch war auch im Schulausschuss des HSK vorgeschlagen worden, interessanterweise von einem Mitglied der CDU-Fraktion. Die Abstimmung über diesen Änderungsantrag im Schulausschuss ergab mit 10:10 Stimmen ein Patt. Es bestehen also nach wie vor Aussichten, dass sich im Kreistag hierfür eine Mehrheit findet. Dann würde keinem Berufskolleg etwas weggenommen, sondern die Ausbildungsgänge würden dort angesiedelt, wo die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig wohnen.”

Besonders merkwürdig wurde es heute, als die Kreisverwaltung noch vor der anstehenden Entscheidung des Kreistags in einer Pressemitteilung sehr einseitig Stellung bezog. Was würden diese Beamten tun, wenn die Mehrheit im Kreistag morgen anders entscheidet?

Normalerweise sollte es Aufgabe einer Kommunalverwaltung sein, die Beschlüsse des Kommunalparlaments auszuführen. Aber wahrscheinlich ist die CDU-Fraktion – mal wieder – so eingeschworen worden, dass alles im Sinne der Leitung der Kreisverwaltung läuft …

Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

Auch das erlebe ich: mein kleiner Horror auf dem Arbeitsweg (archiv: zoom)
Jeden Tag ein kleiner Horror. Die Landstraße 742 zwischen Steinhelle und Wulmeringhausen (archivfoto: zoom)

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht’s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.

Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.

Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.

Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht’s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

„Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf“ weiterlesen

Verkehrsinfrastruktur des Kreises: gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Begegnung am Stausee  zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)
Begegnung am Stausee zwischen Brunskappel und Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Meschede. (sbl_pm) Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags. Thema: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

auf den Kreis- und Landstraßen des HSK kommt es aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens immer häufiger zu gefährlichen Begegnungen, besonders im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Der Landkreis verfügt über viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte, die von ihrem Aufbau her im Grunde keinen Schwerlast-Begegnungsverkehr zulassen. Neben dem enormen Gefahrenpotential besteht eine ständige Beeinträchtigung des Personen- und Güterverkehrs. Die Bankette, Straßenränder und die Beschilderung werden ge- und beschädigt. Hier war bisher beim Kreis keine öffentlich geäußerte Sensibilität und Problemlösungsbereitschaft erkennbar.

Zum dargestellten Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet?
  • Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor?
  • Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien?
  • Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden?
  • Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskonzept des Kreises aufzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Fraktionsvorsitzender der SBL/FW

Für die Richtigkeit
Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin der SBL/FW

Hochsauerland: Aktien-Märchen im Kreistag

WordleRWEAktien20141101Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.

(Der Artikel ist heute auch in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenpost am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Stück statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben dem Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.

Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand …

Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!

Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.

Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben …

Nach den Wahlen: Minus 267 Mio Euro – der Wert der RWE-Beteiligung des HSK wird endlich korrigiert.

WordleRWEAktien20141027Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücklage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner.

Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft.

Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden …

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Aktuelle Entwicklung beim Flughafen Paderborn-Lippstadt

In unserem BriefkastenIm Folgenden veröffentlichen wir eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an den Landrat des Hochsauerlandes Dr. Karl Schneider.

Sehr geehrter Herr Landrat,

am 30. Juli 2014 verbreiteten die Medien mindestens zwei schlechte Nachrichten, die den Flughafen Paderborn-Lippstadt unmittelbar betreffen.

Das Handelsblatt schrieb auf seiner Titelseite unter der Überschrift: „Deutschen Airports geht das Geld aus“, nur noch 6 von 39 Verkehrsflughäfen würden Gewinn machen. Und das seien die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn.

Etliche der anderen müssten befürchten, in die Pleite zu rutschen. Als Grund nannte das Handelsblatt neue Richtlinien der EU-Kommission, die staatliche Subventionen verbieten, die dazu dienen, Betriebsverluste der Flughäfen auszugleichen. Doch würde den defizitären Airports eine großzügige Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Allerdings unterlägen auch Baumaßnahmen, etwa für Landebahnen, dem Beihilfeverbot.

Der Flughafen Dortmund sei, so berichtet das Finanzmagazin, in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen. Diesen Vorteil habe man dem Flughafen Zweibrücken nicht gewährt. Der hätte auf Anordnung von Brüssel 56 Millionen Euro Subventionen an das Land Rheinland-Pfalz zurück zahlen müssen. Daraufhin habe der Provinz-Flughafen in der letzten Woche ein Insolvenzverfahren beantragt.

Das Handelsblatt beschäftigte sich in der gleichen Ausgabe in einem zweiten Artikel noch ausführlicher mit dem Thema „Gefährliche Beihilfen für Flughäfen“. Wörtlich schreibt das Magazin auf Seite 27: „Ausgerechnet Brüssel aber könnte nun dem Verschwendungswahn heimischer Provinzpolitiker Einhalt gebieten“.

Spätestens 2024 solle kein Subventionsgeld mehr verschwendet werden. Die Zeitung macht dann noch einen Exkurs zu den Fluggesellschaften, die seit langem notleidende Airports gegeneinander ausspielen, und erklärt, Deutschland habe eine siebenmal (!) so große Dichte an Verkehrsflughäfen wie beispielsweise die Vereinigten Staaten. Fazit des Finanzmagazins: Der Geschädigte sei wieder einmal der Steuerzahler, zumal dann, wenn auch noch die Rettungsaktionen für die in Not geratene Gesellschaft Air Berlin, mit Nettoergebnissen von -315 Mio Euro im Jahr 2013 und -210 Mio Euro im I. Quartal 2014, misslängen.

Kurz und knapp war am gleichen Tag dagegen die Nachricht in der WDR-Lokalzeit Südwestfalen zum „Ist-Zustand“ beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. In dem Lokalmagazin hieß es in einem kleinen Einspieler, der Flughafen Paderborn-Lippstadt verbuche neben Saarbrücken und Nürnberg prozentual die höchsten Rückgänge bei den Passagierzahlen.

Im 1. Halbjahr 2014 seien 30.000 Menschen weniger ab Paderborn gestartet als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. 2013 hätte das Defizit des heimischen Airports 1,9 Millionen Euro betragen. Dieser Verlust wurde auch in einem Bericht der „Neue Westfälische“ vom 24.07.2014 genannt.

Demnach sind weder Gegenwart noch Zukunft des Regionalflughafens in wirtschaftlicher Hinsicht positiv.

Daher fragen wir:

  1. Wann können wir mit Ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Flughafen Paderborn-Lippstadt vom 21.01.2014 rechnen?
  2. Trifft es zu, dass die Passagierzahlen im Jahr 2013 um 9% gegenüber dem Vorjahr, um 23% gegenüber 2010 und um 41% gegenüber 2005 zurückgegangen sind?
  3. Sind die Meldungen über den erneuten Rückgang der Passagierzahlen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im ersten Halbjahr 2014 zutreffend?
  4. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf das Personal und den Service voraussichtlich haben?
  5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust, den der Airport im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet?
  6. Wie wirkt sich der aktuelle Verlust auf den Kreishaushalt aus?
  7. Was soll bei einem Überschreiten der dem Kreistag von Ihnen im Oktober 2011 zugesicherten Verlustobergrenze von 1,5 Mio Euro im Jahr 2013 und/oder 2014 passieren?
  8. Welche Strategie verfolgen Sie, den Hochsauerlandkreis vor der Inanspruchnahme an möglichen weiteren Verlusten des Regionalflughafens zu schützen?
  9. Wie hoch sind die staatlichen Subventionen, die der Flughafen Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2010 bis 2014 pro Jahr erhielt, direkt und indirekt?
  10. Welche Maßnahmen und Strategien können Ihrer Meinung nach eine Pleite des Flughafens noch abwenden?
  11. Gibt es Ihres Wissens Überlegungen den Airport Paderborn/Lippstadt zu schließen?
  12. Wenn nein, welche Alternative gibt es dazu Ihrer Meinung nach?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied

Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …

In diesen Tagen ereignet sich vieles was die Welt bewegt, z.B. die Fussball-WM, der NSU-Prozess, der NSA-Untersuchungsausschuss und entsetzliche (Bürger-)Kriege und Unruhen mit unabsehbaren Folgen. Warum befassen wir uns dann also mit scheinbar Nebensächlichem wie mit der „Pflege“ der Grundstücke des Hochsauerlandkreises?

Der Grund ist der: Im letzten Jahr wurden, wie wir jetzt auf Nachfrage erfuhren, im Auftrag der Kreisverwaltung 92 Liter plus X sogenannte Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken versprüht. Bis zum 5. Mai 2014 ließ der HSK 68 Liter Roundup und Co. versprengen. 37 Liter des Herbizids „Touchdown Quattro“ (Unkrautvernichter Glyphosat RM Roundup 360 Weedkiller) bekam im Wonnemonat Mai allein das Berufskolleg Meschede ab. Außerdem wurden bis zum 22. April dieses Jahres (mindestens?) 2,85 kg eines Produktes der Firma „Spiess-Urania Chemicals GmbH“ mit dem Namen „Kerb“ verteilt, davon am 22.04.2014 1 kg auf dem Grundstück der Martinschule in Dorlar.

Bei
www.schneckenprofi.de
finden wir zu dem Granulat „Kerb“ u.a. die aufschlussreichen Hinweise:
„Kerb-Streugranulat ist hochwirksam und gehört deshalb in erfahrene Hände. Bitte beachten Sie den Hinweis zum Sachkundenachweis!“
„Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!“

Plus X? – Der zuständige Fachdienst des Hochsauerlandkreises hat keine weiteren Angaben zum Aufbringen von „geringen Mengen“ unter jeweils 1 Liter gemacht. Um welche Größenordnung und um welchen Substanzen es sich da handelt, das wissen wir also noch nicht.

Klar, unkrautfreie Grundstücke, die mag doch fast jeder ordentliche deutsche Haus- und Grundbesitzer. Doch wie hoch ist der Preis für den gepflegten Garten? Leider scheint nicht allen Menschen bewusst zu sein, welche schlimmen Folgen der Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ für Menschen, Tiere und Umwelt hat!?

Behörden sollen – unserer Meinung nach – eine Vorbildfunktion übernehmen und auf den eigenen Grundstücken völlig auf den Einsatz von giftigen Substanzen verzichten! Die Aussagen des HSK: „ …, da eine nachhaltige Beseitigung des Unkrauts nur durch Behacken nicht zu gewährleisten ist“, können und wollen wir genauso wenig akzeptieren wie den Hinweis: „…, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nur dort erfolgt, wo es verantwortungsvoll und sinnvoll erscheint.“

Und nun, für alle, die der Wortlaut des Schreibens vom Hochsauerlandkreis vom 02.07.2014 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 02.06.2014 interessiert, hier die Antwort der Kreisverwaltung:
„Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …“ weiterlesen