Hochsauerlandkreis: Vier Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

abschiebungen20161010Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche erneut im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auf der Tagesordnung stand folgender Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:

“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In Münster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise.

Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus.

Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag.

Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

Sauerländer Bürgerliste: „Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

Alexander Trennheuser referiert über "Mehr Demokratie" (foto: Lutz Wendland)
Alexander Trennheuser referiert über „Mehr Demokratie“ (foto: Lutz Wendland)

Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Meschede erläuterte Alexander Trennheuser die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu ein praktisches Beispiel anführen. Er kritisierte, dass Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert würde. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil, da sie „an der Quelle“ säße.

NRW führte Sperrklausel wieder ein
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen.

Klagen sind kostspielig und die Zeit drängt.

Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein.

Kreispolitik im HSK: Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft ?

Nach fast 4 Monaten steht am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichtigen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst(!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung.

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG‘;
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.

Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:

o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preisgünstigerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;

– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,

– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientieren, mit diesem Antrag umgehen

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf den Handlungsspielraum des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Europarechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim hat im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung ein Gutachten über die Auswirkungen des mit Kanada geplanten Freihandelsabkommens CETA auf Länder und Gemeinden erstellt. Sein Resümee ist ernüchternd.

Wir zitieren hier einige Aussagen aus der Zusammenfassung des Gutachtens:

“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”

“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”

“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”

“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”

“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”

Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .

Wenig erfreulich ist auch das, was „Die Welt“ am 12.12.2015 im Zusammenhang mit TTIP und CETA schrieb. Die Zeitschrift berichtete, dass bei Schiedsgerichtsklagen nicht nur Bund und Länder in Haftung genommen werden könnten, sondern auch Kommunen.

Klick: http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

  1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
  2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
  3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
  4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
  5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
  6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
  7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher

 

PM: Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung in Meschede ein. Themen sind u. a. Breitband, LEP und RWE-Aktien.

Meschede. (sbl_pm) Am Montag, dem 29.02.2016 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Auf der Tagesordnung stehen Berichte aus den Baukommissionen und Ausschüssen sowie Themen der bevorstehenden Kreistagssitzung am 4. März, wie z.B. der Ausbau des Breitbandnetzes im HSK und die Stellungnahme des Kreises zur Endfassung des Landesentwicklungsplans.

Erörtern wollen die SBL-Mitglieder auch, wie sich der Kurseinbruch der RWE-Aktie auf die Finanzen des Hochsauerlandkreises auswirken wird. Der HSK besitzt direkt und indirekt etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Presserklärung der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis: Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK. Unsicheres Konstrukt zusammengebrochen.

WordleRWEAktien20160218Zum Ausfall der RWE-Dividende erklärt Reinhard Loos, Vorsitzender der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis:

Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gestern hat der Vorstand der RWE bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 20. April 2016 vorgeschlagen werden soll, keine Dividende zu zahlen. Wirklich überraschend kommt dies nicht.

Mit dieser Ankündigung ist die Anlagepolitik der Mehrheit im Kreistag und des Landrats des Hochsauerlandkreises endgültig gescheitert. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Der HSK besitzt – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. In der Eröffnungsbilanz des Kreises waren die Aktien im Jahr 2008 noch mit einem Kurswert von mehr als 86 Euro bewertet. Kurz darauf erfolgte eine Korrektur, was eine Reduzierung der „Ausgleichsrücklage“ des Kreises um etwa 24 Mio Euro zur Folge hatte. Vor zwei Jahren musste der Kreistag wegen des sinkenden RWE-Aktienkurses eine weitere Abwertung des Vermögens beschließen, um 267 Mio Euro.

Nun ist der Aktienkurs auf nur noch etwa 10 Euro gesunken. Es ergibt sich daraus ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von mehr als 110 Mio Euro nach unten.

Im Sommer 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags sogar noch den Nachkauf von weiteren RWE-Aktien im Wert von etwa 30 Mio Euro – als „strategische Anlage“ und gegen den Widerstand der SBL-Fraktion, die gegen diesen Beschluss sogar geklagt hatte. Diese „Strategie“ von Kreistagsmehrheit und Landrat ist nun komplett gescheitert, und das war absehbar. Es war unverantwortlich, in so großem Maße Kapital nur beim Energiekonzern RWE einzusetzen. Die Unternehmenspolitik der RWE war nie zukunftsträchtig. Andere Kommunen (wie z.B. Düsseldorf) haben sich bereits vor einigen Jahren – und damit rechtzeitig – von den RWE-Aktien getrennt.

Was bleibt dem HSK:

eine Reduzierung des Vermögens des HSK um den unvorstellbaren Betrag von über 400 Mio. Euro, und der völlige Ausfall der Dividendeneinnahmen.

Bezahlen müssen dafür letztlich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im HSK. Denn die Einnahmen aus den Aktien dienten früher der Mitfinanzierung der Busbetriebsgesellschaft RLG und der Schul- und Bildungseinrichtungen des Kreises. Dieses unsichere Konstrukt ist nun zusammengebrochen, und gleichzeitig sind die finanziellen Reserven des Hochsauerlandkreises sehr drastisch geschrumpft.

Meschede, 18.02.2016

Pressemitteilung der SBL: „Die Reden des Landrats verhallen nicht ungehört …“

Arnsberg. (sbl_pm) „Wir schaffen es nicht“ betonte Landrat Dr. Karl Schneider mehrmals in seinen Neujahrsansprachen. Er meinte damit die Flüchtlingssituation. Mit seiner öffentlichen Kritik an der Kanzlerin hielt er, genau wie in dem von ihm mit unterzeichneten „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte/Innen, nicht hinterm Berg.

Beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) am 22.01.2016 gab es neben dem Flüchtlingsthema aber auch noch einen weiteren „Aufreger“. Im Sauerland kochten gerade die Gemüter hoch. Es hatte nämlich kurz zuvor eine Meldung die Runde gemacht, dass den Schützenvereinen unter bestimmten Voraussetzungen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bevorstehen könnte. Für Dr. Karl Schneider war das ein Grund, mehr scharfe Worte Richtung Landesregierung zu schicken.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) findet einige öffentliche Äußerungen des Landrats nicht wirklich erfreulich. Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der SBL, schrieb darum am 26.01.2016 den Landrat an. Hier das Anschreiben und die Anfrage der SBL in voller Länge:

„Arnsberg, 26.01.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Neujahrsansprachen des Landrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

am Freitag dem 22.01.2016 hielten Sie beim Jahresempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) eine beachtenswerte Rede. Sie widersprachen erneut der Bundeskanzlerin, indem Sie wiederholten: „Wir schaffen das nicht!“ Das war der Auftakt einer Ansprache, bei der es vielleicht nicht nur um die Bundespolitik ging, sondern die sich auch auf die bald bevorstehende Landtagswahl bezogen haben könnte.

Denn am Schluss Ihrer Rede fokussierten Sie Ihre Kritik auf die NRW-Landesregierung. Dabei führten Sie aus, das Finanzministerium habe unsere Finanzämter angewiesen, Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen sofern sie keine Frauen als Vereinsmitglieder aufnehmen. Sie beklagten dabei auch den „Missbrauch unserer Finanzämter“.

Wie wir alle wissen, war die Angelegenheit zum Zeitpunkt Ihrer Rede schon wieder vom Tisch. NRW-Finanzminister Walter-Borjans hatte sie für erledigt erklärt und die Finanzämter angewiesen, die Gemeinnützigkeit der Schützenvereine nicht vom Geschlecht ihrer Mitglieder abhängig zu machen.

Wie verhielt sich das wirklich?
Einigen Presseberichten zufolge könnte der Sachverhalt etwas anders gewesen sein als Sie in Ihrer Rede dargestellt haben. Manche Meldungen lassen die Folgerung zu, dass nicht das NRW-Finanz­ministerium Urheber des Vorhabens war, Schützenvereinen unter bestimmten Voraus­setzungen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sondern die Finanzämter selbst.

Da uns das Hintergrundwissen und weitergehende Informationen dazu fehlen und wir die Angelegenheit demzufolge nicht genau beurteilen können, möchten wir Sie hiermit fragen:

  • Wie ist nach Ihrer Kenntnis der Sachverhalt?
    Ist die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine Idee des NRW-Finanzministeriums oder waren die Finanzämter die Urheber dieser Absicht?

Unsere nächsten Fragen beziehen sich auf eine Rede, die Sie beim Neujahrsempfang 2016 in Winterberg hielten. „derwesten.de“ zitiert Sie mit den Sätzen:

‚Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden.‘ [http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html]

Wir fragen Sie:

  • Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum? Wen und was meinen Sie genau damit?
  • Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?

Noch einige Bemerkungen zu „Wir-schaffen-es-nicht“-Reden:

Auch wenn Ihnen der Standpunkt der SBL/FW sicherlich bekannt ist, möchten wir hier trotzdem kurz darauf eingehen, uns zu diesen Reden und dem „Brandbrief“ der 5 südwestfälischen Landräte an die Bundeskanzlerin äußern und mit wenigen Worten erläutern, warum wir die Aussage “Wir schaffen es nicht“ für ein falsches Signal halten:

  • Der Satz trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung des Problems bei, im Gegenteil.
  • Er ändert nichts an den Fluchtursachen und wahrscheinlich auch nichts der Zahl der sich auf der Flucht befindenden Menschen.
  • Er verursacht womöglich Zweifel, Ängste und Mutlosigkeit, die wiederum zu mehr Fremden­feindlichkeit, einer weiteren Spaltung der Bevölkerung und zu einem noch größeren Zulauf bei Parteien und Bewegungen führen, die Sie sicher auch nicht gut heißen.
  • Er kann dazu führen, hauptberufliche und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu demotivieren.
  • Es kann zu rücksichtslosem Verhalten von Mitarbeitern des Kreisausländeramtes gegenüber Flüchtlingen führen, wie es in jüngster Zeit wieder zu beobachten war (darauf kommen wir noch zurück).
  • In dieser angespannten Situation trägt ein „Wir schaffen das nicht!“ nicht zur Unterstützung der Bundesregierung bei.

„Wenn wir wollen, dann schaffen wir es“! Das ist unsere Meinung.

Abschließend möchten wir Sie noch bitten, der SBL-Fraktion das Manuskript Ihrer in Winterberg gehaltenen Neujahrsansprache 2016 zur Verfügung zu stellen und das Manuskript Ihrer Rede vom letzten Freitag (22.01.2016) in Meschede.

Herzlichen Dank!“

Pressemitteilung der SBL: Wie läuft es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket?

SBLWordle20160119Meschede. (sbl_pm) 2011 führte die Bundesregierung das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) ein. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sah das BuT von Anfang an kritisch, zum einen aufgrund der offenbar viel zu geringen finanziellen Leistungen, aber auch wegen des hohen Verwaltungsaufwands.

Nach wie vor ist die SBL der Meinung, dass das BuT viele bedürftige Kinder und Jugendliche nicht oder nicht im genügenden Maße erreicht.

Diese Ansicht unterstreicht z.B. auch eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, wonach in Niedersachsen die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfes die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstatteten Schulbedarfe bei weitem übersteigen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der notwendige Betrag bei allen Schulformen und Jahrgängen deutlich über 200 Euro liegt. Besonders groß sei die Unterdeckung bei der Einschulung und beim Schulwechsel in die Klasse 5 mit Kosten von rund 350 Euro.

Die SBL-Fraktion stellte am 19.01.2016 eine Anfrage an den Landrat mit der Bitte – bezogen auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 – folgendes zu beantworten:

  1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
  2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
  3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
  4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
  5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
  6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr? Für welche Leistungen flossen diese Mittel im Einzelnen?
  7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?
  8. Ist Ihre Behörde der Ansicht, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist und dass die tatsächlichen Kosten durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt sind?
  9. Wünschen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen Änderungen oder Reformen? Wenn ja, welche?

Pressemeldung der SBL: Flüchtlingspauschale – Kritik an ungerechter Verteilung von Landesmitteln. Profiteure und Verlierer?

SblWordle20160105Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die Aufteilung der Landesmittel nach 100%-Quoten statt nach den tatsächlichen Zuweisungszahlen stehen in der Kritik.

(Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste vom 5. Januar 2016)

„Focus online“ berichtete am 19.12.2015, das Land NRW überweise 162 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen an die falschen Kommunen. Einige Städte, u.a. Düsseldorf und Köln, profitierten besonders von der Fehlsteuerung. Der Grund liege in der Abweichung der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel.

In der Online-Ausgabe der Zeitung „Der Patriot“ wird am 22.12.2015 der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn mit der Aussage zitiert: „Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den kreisangehörigen Kommunen versorgt und betreut werden.“ Das Ergebnis sei, dass durch jeden Flüchtling, der von einer Kommune zusätzlich über die gesetzliche Quote aufgenommen werde, ihr im Jahr 2016 10.000 Euro Landesmittel entgingen. Nach einer von der Zeitung veröffentlichten Grafik liegen die Quoten in 10 der 14 Gemeinden des Kreises Soest ziemlich nahe bei 100% des Solls, in Soest bei etwa 190% und in Wickede, Rüthen und Möhnesee zwischen 284% und 260%.

Der Landtagsabgeordnete Jens Kamieth aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt auf seiner Internetseite, dass die tatsächliche Zuweisungsquote in Bad Berleburg bei 167,13%, in Bad Laasphe 170% und in Burbach sogar 245,66 Prozent liege. Daraus würden sich für die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein negative finanzielle Folgen ergeben, im Gegensatz zu vielen großen Kommunen an Rhein und Ruhr, die ihre Aufnahmequoten nicht erfüllen.

Glück für Meschede? Pech für Eslohe?

Eslohes Bürgermeister Kersting äußerte sich zur Verteilung der Landesmittel für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung unter einem speziellen Aspekt. In der WP vom 29.12.2015 sprach er von einer „unglaublichen Fehlsteuerung“. Die Gemeinde Eslohe werde im Vergleich zur Stadt Meschede finanziell benachteiligt, weil Flüchtlinge, die in den beiden vom Land betriebenen Notunterkünften in Meschede untergebracht sind, auf die Zahl der dortigen Asylbewerber angerechnet werden. Zusätzlich zahle das Land an Meschede die übliche Pauschale, ohne dass in der Stadt zusätzliche Asylbewerber untergebracht werden müssten.

Anscheinend gibt es bei der Verteilung der Flüchtlingspauschalen auf Landes- wie auf Kreisebene Gewinner und Verlierer.

Problem erkannt?

Die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben. MdL Monika Düker stellte im Dezember 2015 klar, dass wir „eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen“. Das Land werde daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen.

Fragen an den Landrat

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte sich ein Bild über die derzeitige Situation im HSK machen. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat darum Landrat Dr. Schneider per Schreiben vom 5. Januar 2016, folgende Fragen zu beantworten:

1.) Wie sind aktuell die tatsächlichen Zuweisungszahlen in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK im Vergleich zum gesetzlichen Zuweisungsschlüssel?
2.) Welchen Städten und Gemeinden sind im vergangenen Jahr aufgrund der Übererfüllung von Flüchtlingsquoten ggf. Landesmittel entgangen und in welcher Größenordnung?
3.) Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die von Herrn Bürgermeister Kersting als „Fehlsteuerung“ kritisierte Verteilung der Landesmittel zukünftig zu vermeiden, so dass alle Kommunen nach ihren Leistungen und ihrem Aufwand Finanzmittel erhalten?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt berichten wir …

Kassel-Calden: Sinnlos-Flughafen?

Meschede. (sbl) Flughäfen können sehr teuer und sehr nutzlos sein. Ein besonders markantes Beispiel dafür liefert seit seiner Eröffnung (die im April 2013 stattfand) der Flughafen in Kassel-Calden, nicht weit entfernt vom HSK.

(Dieser Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

271 Mio Euro hat der Bau verschlungen. Nachforderungen von Baufirmen in Höhe von 14 Mio Euro sind noch offen: http://www.hna.de/kassel/flughafen/hoch-sind-mehrkosten-4597395.html Das Betriebskostendefizit liegt bei etwa 8,1 Mio Euro pro Jahr. Diese Kosten teilen sich das Land Hessen, der Kreis Kassel die Stadt Kassel und die Gemeinde Calden.

Und finden dort auch Ankünfte und Abflüge statt? Kaum!

Zwischen 10. Januar und 10. April 2016 haben Besucher immerhin einmal pro Woche (!) die Chance, eine Landung und einen Start einer Passagiermaschine zu beobachten. Jeweils Sonntags um 13:50 landet der Flieger der Fluggesellschaft Germania, der dann aus Las Palmas kommt. Um 14:35 Uhr geht es wieder zurück nach Las Palmas – und die Passagierabfertigung hat eine Woche Pause.

Und damit der Betrieb nicht zu intensiv wird: Vom 10. April bis zum 1. Mai gibt es keinen einzigen Passagierflug.

Wer es nachlesen möchte:
https://www.kassel-airport.aero/de/fluege-urlaubsangebote/flugplan
https://www.kassel-airport.aero/de/fluege-urlaubsangebote/flugplan?direction=ankunft

Der Flughafen Kassel-Calden wurde zwar – im Gegensatz zum “BER” in Berlin – pünktlich fertig, aber was nützt das, wenn man ihn nicht benötigt?