Kein Ruhmesblatt für die Universität Düsseldorf: Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren?

Die Universität Düsseldorf, die sich standhaft dem Druck der „Schavanisten“ entgegenstellte, knickt bei einer plagiierenden Fernsehdarstellerin ein.

Auf wikipedia lese ich heute Abend:

Koch wuchs in Baden-Württemberg auf. Sie studierte Pädagogik in Tübingen. Im Jahr 2011 wurde sie mit ihrer Arbeit „Mentalisierungsfähigkeit der Mutter und kindliche Bindung“ an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf zur Dr. phil. im Fach Erziehungswissenschaft promoviert.[2] Im März 2015 veröffentlichte VroniPlag Wiki die Ergebnisse einer Überprüfung, wonach Kochs Dissertation zahlreiche umfangreiche Passagen mit Textübereinstimmungen zu anderen Texten (Plagiate) enthält.[3][4] Am 17. März 2015 teilte die Universität Düsseldorf mit, dass ihr aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Doktorgrad am 3. Februar 2015 durch den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät entzogen wurde.[5] Hiergegen reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.[6][7][8][9]

Sie hat geklagt und das Resultat ist kein Urteil, sondern ein Vergleich, der auf CausaSchavan süffisant dekonstruiert wird:

„Unvergleichliche Sarah Sophie“, heißt es dort, „eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen“.

Lang-Zitat:

Das Fernsehsternchen Sarah Sophie Koch, einst angetreten als pädagogisch promovierte Zauberfee für allerlei Notlagen und zwischenzeitlich selbst in Nöten wegen eines entzogenen Doktorgrades, hat nun einen Vergleich mit der Universität Düsseldorf geschlossen.

[ … ]

Klägerin und Beklagte sind einander also auf halbem Wege entgegen gekommen, und nun steht es im Kampf um den Ruf in der Wissenschaft irgendwie Unentschieden. Man fragt sich allerdings, was das denn für ein Vergleich sein soll: Denn wenn die Klägerin ihr Werk „nachbessert“ und dann an einer anderen Hochschule vorlegt, ist dies ohnehin nichts, was die Universität Düsseldorf ihr verwehren könnte. Und es ist folglich auch nichts, was sie ihr „zubilligen“ kann.

Es handelt sich um einen Vergleich, bei dem es nichts zu vergleichen gab und nur der Schein gewahrt bleiben sollte, um eine Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil möglich zu machen. Wenn Sarah Sophie Koch sich auf einen solchen Vergleich einlässt, ist das nur zu verständlich. Denn entscheidend ist allein seine mediale Verwertbarkeit: Die „TV-Pädagogin“ schafft sich weitere unangenehme und potentiell geschäftsschädigende Berichte über ihre Plagiatsaffäre vom Hals und kann sich jetzt ungestört ihrer neuen Serie „Liebesduell“ widmen, in der sie demnächst „den schönsten Heiratsantrag Deutschlands“ sucht.

Das Verfahren ist beendet. Es begann mit der Klage gegen die Entscheidung der Universität, den Doktorgrad wegen vorsätzlicher Täuschung abzuerkennen. Es endete mit einer Irreführung der Öffentlichkeit durch einen Vergleich, in dem die Beklagte ein Zugeständnis macht, das sie nicht machen kann, und die Klägerin ein Zugeständnis erreicht, das sie nicht braucht.

Dass diese Universität, die einen Fall Schavan ausgehalten hat, sich nun in einem viel weniger heiklen Fall auf solche Spielchen einlässt, ist kein Ruhmesblatt. Und es ist eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen. Ein Gerichtsurteil, das die vorsätzliche Täuschung bestätigt, ist hier offenbar nicht mehr zu befürchten.
Alles lesen auf Causa Schavan.

Tempora mutantur, anscheinend auch an der Universität Düsseldorf. Der Fall „Annette Schavan“ ist einfach nur zu früh entdeckt worden. Vergleich statt Vatikan, ein Schwebezustand.

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Dokumentiert: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat heute zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan eine Entscheidung getroffen.

Auf der Website der Heinrich Heine Universität Düsseldorf ist soeben folgende Pressemeldung erschienen:

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat auf seiner Sitzung vom 22. Januar 2013 zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan folgende Entscheidung getroffen:

„Im Mai 2012 wurde in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben, es befänden sich in der Dissertation von Frau Prof. Dr. Schavan Plagiate. Wenn wir als Fakultät substantielle Anzeichen eines solchen wissenschaftlichen  Fehlverhaltens erkennen, müssen wir dem konsequent nachgehen – und zwar unabhängig von der Person und ihrer Position. Das Recht sieht für solche Fälle auch keine Verjährung vor.

Die Philosophische Fakultät hat daher zu überprüfen, ob der Doktortitel seinerzeit zu Recht verliehen worden ist …“

Alles lesen bei der Universität Düsseldorf.

Reaktionen (wird ab und zu ergänzt):

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