Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Kormoranabschuss im Hochsauerland: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Kormorane
Litauen, Kurische Nehrung: „unvergrämte“ Kormoran- und Reiher-Kolonie (foto: wendland)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier

http://sbl-fraktion.de/?p=3772

berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossenschaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Dr. Karl Schneider ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Beschluss-Beanstandung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt.

Am 05.12.2013 geht daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein (und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten), in dem eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert wird.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden war.

Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgt und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt.

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, obVerwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung degradieren.

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat. Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

Ein tödliches Verhältnis – Die Sauerländer und der Kormoran

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Manche Themen kehren leider immer wieder. So auch der „Kormoran-Abschuss“.

Nachdem der Sauerländer Bürgerliste (SBL) jetzt die Niederschrift derSitzung des Landschaftsbeirats vom 22.11.2011 vorliegt, gehen wir davon aus, dass wieder einige der schwarzen Vögel – amtlich genehmigt- ihr Leben ließen.

Dem Hochsauerlandkreis lag nämlich ein Antrag derFischereigenossenschaft Diemel „auf Zulassung einer Ausnahme vom Tötungsverbot gem. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG“ vom 04.11.2011 vor.

Die Untere Landschaftsbehörde befürwortete die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“ und „Oberes Diemeltal“ für die Zeit bis zum 29.02.2012. 40 Kormorane standen demnach auf der Abschussliste. Weitere 40 Artgenossen dürfen per Ausnahmegenehmigung in der Zeit vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 abgeschossen werden. (Kreistags-Drucksache 8/486).

Laut Sitzungsprotokoll löste die Drucksache im Landschaftsbeirat eine nicht uninteressante Diskussion aus. Da für dieses Gebiet an der Diemel bei Marsberg schon früher eine derartige Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, erkundigte sich ein Ausschussmitglied nach den damaligen Abschusszahlen. Die Antwort: 8 Kormorane wurden geschossen, wobei für maximal 30 die Abschussgenehmigung vorlag.

Das offensichtliche Missverhältnis zwischen früheren Abschusszahlen und gegenwärtigen Abschussplänen war dann auch Anlass einer Für- und Wider-Diskussion.

Ein Ausschuss-Mitglied äußerte, es bezweifle, dass die Erhebung über die Anzahl der Kormorane eine wissenschaftliche sei. Er forderte, es müsse eine gezielte Zählung durchgeführt werden. Ornithologen im HSK kämen zu völlig anderen Ergebnissen als den hier vorgelegten Zahlen.

Ein anderes Ausschuss-Mitglied sah den Antrag als sehr wohl begründet. Es ginge hier nicht um den Abschuss von Kormoranen sondern im Wesentlichen um den Fischartenschutz und auch um den Vogelschutz. Die Population von Äschen anzuheben, gelänge nur im Fall einer Reduzierung der Kormoranpopulation.

Ein weiterer Diskussionsteilnehmer äußerte (laut Niederschrift), er hielte den Antrag der Fischereigenossenschaft Diemel für „sensationell“ und stellte dabei auf die vom Antragsteller thematisierten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fischereivereine ab. Er kritisierte zudem den Zeitraum für die Ausnahmegenehmigung als zu lang und die Abschusszahl als zu hoch.

Nach offenbar längerer kontroverser Diskussion stimmte der Landschaftsbeirat mit einem knappen Ergebnis der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss zu:
– für die Zeit bis zum 29.02.2012 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen
– für die Zeit bis vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen

Flieg, großer schwarzer Vogel, flieg!