265 alte Müllkippen im Hochsauerlandkreis – 15 wurden bisher beprobt

Idyll am Meisterstein

Idyll an der ehemaligen Deponie am Meisterstein – nicht beprobt

In meinem Briefkasten fand ich folgende Meldung:

265 alte Müllkippen im Hochsauerlandkreis – 15 wurden bisher beprobt

Diese Antwort gab die Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion
Sauerländer Bürgerliste.

Es handelt sich dabei um folgende stillgelegte Deponien:

Deponie Buchhorst Olsberg
ehem. Müllkippe Olsberg II
ehem. Gemeindedeponie Altastenberg
Bodendeponie gebr. Schmiedeler
Bodendeponie Dr. Mlynek
ehem. Gemeindedeponie Hallenberg II
ehem. Gemeindedeponie Bruchhausen II
ehem. Ortskippe Cobbenrode im WSG Cobbenrode
ehem. Müllkippe Velmede
ehem. Ortskippe Reiste
ehem. Hausmülldeponie Meschede, Waldstraße
ehem. Hausmülldeponie Brilon, Am Oestenberg
ehem. Hausmülldeponie Marsberg, Jittenberg
ehem. Hausmülldeponie Winterberg, Helletal
ehem. Hausmülldeponie Schmallenberg, Am Wormbacher Berg

In der Antwort der Kreisverwaltung heißt es weiter:
„Bisher wurden bei den vorgenannten Deponien keine Auffälligkeiten
festgestellt.“

In meinem Briefkasten: Müllkippen und Deponien

In meinem Briefkasten habe ich folgende Mitteilung gefunden:

Alte Deponien sollen regelmäßig überprüft werden

Am 16.07.2009 tritt eine Verordnung in Kraft die besagt, dass Deponien
und Langzeitlager alle vier Jahre überprüft werden müssen. Dadurch soll
gewährleistet werden, dass alte Müllkippen und Deponien dem Stand der
Technik entsprechen und von ihnen keine Gefährdung für das Grundwasser
ausgeht.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste beantragte Ende Mai 2009
beim Landrat, dem neuen Gesetz entsprechend zu verfahren und die
Ergebnisse der Überprüfungen der Öffentlichkeit und den Gremien des
Kreistags zugänglich zu machen.

Sie dazu auch die Kommentare zu diesen Artikeln hier im Blog: Klick und Klack.

Ich habe mich auf eine schnelle Suche begeben und präzisiere:

Es handelt sich um die „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“. Sie ist im Bundesgesetzblatt als „PDF-Nur-Lesefassung“ veröffentlicht worden. Das Dokument kann ich nicht direkt verlinken, sondern lediglich das Bundesgesetzblatt.

Von dort muss man auf 2009 Teil 1 und die Nr. 22 klicken.

Ich habe noch eine weitere anscheinend interessante und ergiebige Website zum Thema „Deponien“ gefunden.

Anmerkung:

Es würde mich interessieren, inwieweit der oben genannte Antrag gegenüber dem Landrat argumentiert, was also „dem neuen Gesetz entsprechend“ bedeutet.