Kontrovers: Benötigen Polizei und Rettungskräfte größeren gesetzlichen Schutz?

Unter dem Motto „Sicherheit hat ihren Preis“ forderte die Gewerkschaft der Polizei auf der Demonstration am 9. Februar in Düsseldorf höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. (foto: zoom)

Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf des Ministers sehe vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen. Dabei sollte künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.

Die strafrechtlichen Änderungen (§113, §114 StGB) werden vom heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese begrüßt, während der Grünen-Politiker Ströbele die Gesetzesänderungen für nicht gerechtfertigt hält.

Nachfolgend dokumentiere ich die Pressemitteilungen der beiden Politiker.

Hans-Christian Ströbele: „Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für mehr Schutz und Wertschätzung von Einsatzkräften“

Am 09.02.2017 kommentierte Hans-Christian Ströbele den Beschluss des Bundeskabinetts vom 08. Februar 2016 zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften:

Wenn Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung und Schutz.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung, Übergriffe auf diese Personengruppen härter zu bestrafen, sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.

Eine Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte, Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Es gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.

Quelle: http://www.stroebele-online.de/presse/pressemitteilungen/9859388.html

MdB Wiese: Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

Der Bundestag hat in erster Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften beraten. Mit diesem Gesetz wird der strafrechtliche Schutz von Polizisten und Rettungskräften verbessert.

Rund 65.000 Polizistinnen und Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeilichen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten schützen.

Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams will die SPD auch den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften, wie THW, Feuerwehr oder DRK erweitern.

„Mit den Polizisten wollen wir gerade diejenigen besser schützen, die für unsere Sicherheit sorgen und das oft in gefährlichen Situationen. Es ist deshalb richtig, dass Gewalt gegen Polizisten zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft statt bisher drei Jahren bestraft werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Der bisherige Paragraf 113 Strafgesetzbuch bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn Polizisten Vollstreckungshandlungen ausüben. „Polizisten müssen aber in jeder Situation vor Attacken strafrechtlich geschützt sein. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen haben Polizisten im Sinne der Bürgernähe keine Schutzkleidung an. Die Strafbarkeit greift deshalb zukünftig bei allen Polizeitätigkeiten. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Rettungskräfte erweitert. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute wollen Bürgern helfen und sind dabei oft in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Bürgerinnen und Bürger tätig“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

„Die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt das spezifische Unrecht eines Angriffs auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck. Das rechtfertigt den jetzt beratenen eigenen Straftatbestand“, so Wiese.

Quelle: Pressemitteilung Dirk Wiese, 17. Februar 2017

Umleitung: Merz, Waldorf, Ströbele, Urmel aus dem Eis verlinken und dann die NPD zerstören!

VEB-Mülltonnen aus Dömitz 1990 (foto: chris)
VEB-Mülltonnen aus Dömitz 1990 (foto: chris)

Bundestagsabgeordneter & Anwalt: CDU-Politiker Merz berät offenbar RAG bei Börsengang … ngo-online

Freie Waldorfschule Kempten: Ein ehemaliger Schüler berichtet … esowatch

Hans-Christian Ströbele: kritisiert in einem Podcast das Versagen des Verfassungsschutzes, vor rechtsextremistischen, rassistischen und terroristischen Gefahren zu schützen … stroebele

NPD verbieten – oder finanziell zerstören! Weil die US-Justiz dem Mafia-Gangster Al Capone seine unzähligen Morde nicht nachweisen konnte, griff sie zu einem Trick, um ihn dennoch ins Gefängnis zu bringen. Er wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt und verurteilt … sprengsatz

Urmel aus dem Eis: Er entstammt einer berühmten Familie, seine Bücher wurden millionenfach verkauft, sein „Urmel aus dem Eis“ ist längst zu einem Klassiker geworden – und doch ist Max Kruse stets bescheiden geblieben. Gestern feierte der Schriftsteller seinen 90. Geburtstag … hpd

Samstags in Duisburg: Eine Frage der Schnelligkeit und ein treuer Blick … jurga

Die sonntaz: und ein merkwürdiges Interview mit Fadwa Barghuti … ruhrbarone

„99/99“ – Der Teil und das Ganze: Anlässlich der BOGEN-Jahresausstellung (20.11.2011) werden mehrere “ARTOMATEN” in Betrieb sein. In einem dieser umgewidmeten Zigaretten-Automaten können Fragmente – jeweils “1/99″ pro Schachtel – der KAHOS-Collage “99/99″ erworben werden … neheimsnetz

Jean-Michel Jarre am 4.11.2011 in der Westfalenhalle in Dortmund: Man kann Jean-Michel Jarre, der bereits Mitte der 1970er Jahre seine ersten Alben veröffentlichte, durchaus als einen der Mitbegründer der elektronischen Musik bezeichnen … martinswebsite

Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des HSK: Messestand ohne Personal … sbl

Erklärung zu Afghanistan: Waffenstillstand und verantwortbarer Abzug statt weiterer Soldaten und Waffen. Link zum Abstimmungsergebnis.

28.01.2011: Persönliche Erklärung der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Lisa Paus, Monika Lazar, Winfried Hermann, Mehmet Kilic, Hermann Ott und Uwe Kekeritz zur Verlängerung von ISAF: Stopp der gezielten Tötungen und der offensiven Kampfhandlungen – Her mit dem Strategiewechsel und Waffenstillstand

(hier geht es zu den Ergebnissen der  namentlichen Abstimmung, redaktionsbemerkung)

Wir lehnen eine erneute Verlängerung des ISAF-Mandats der Bundeswehr ab.

Vor einem Jahr weigerte sich die Bundesregierung, in Afghanistan von „Kriegseinsätzen“ der Bundeswehr zu sprechen. Inzwischen reden alle von „Krieg“, sogar die Kanzlerin.

Das ehemals defensive ISAF-Mandat für den Schutz der Regierung und Verwaltung in Kabul und mit dem Auftrag, Waffen nur einzusetzen zum Schutz der Bevölkerung oder zum Eigenschutz in der konkreten Situation, ist von NATO und Bundesregierung pervertiert worden in ein Mandat zum Krieg. Ein Krieg mit immer mehr Soldaten und mit immer mehr Opfern. Unter diesem Mandat wurden im letzten Jahr mehr Menschen getötet und verletzt als jemals zuvor unter dem Kampfmandat enduring freedom. Über 10.000 Zivilisten, Polizisten, Staatsangestellte, Soldaten und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen haben ihr Leben verloren.

Die Zahl der NATO-Soldaten wurde um mehr als 30 Prozent auf ca. 140.000 erhöht, die der deutschen auf 5.350 aufgestockt. Die neue Strategie heißt „partnering“: Unter dieser Tarnbezeichnung zieht die NATO Seit an Seit mit Afghanen in Kampfeinsätze, zuweilen auch ohne diese. Großoffensiven in Helmand sowie im Norden, wo die Bundeswehr die Verantwortung trägt, dauern an und sind für Kandahar weiter geplant.

Die US-Streitkräfte verstärken den Offensivkrieg im Rahmen der „Counter Insurgency“ durch extralegale Hinrichtungen in nie gekanntem Ausmaß. Hunderte von Zielpersonen werden Opfer von Kommandooperationen. Immer mehr unbemannte Drohnen werden in Afghanistan und im angrenzenden Pakistan eingesetzt. Die USA verweigern jede nähere Auskunft zu diesen Operationen. Aber nach Medienberichten soll nur etwa ein Drittel der Getöteten zu den Aufständischen gehört haben.

Laut der New York Times gab es 2010 sechsmal mehr solcher Kommando-Operationen. Auch die Bundeswehr unterstützt dies, indem sie Zielpersonen für die Targeting-Listen von ISAF bzw. NATO benennt und nimmt so billigend in Kauf, dass die Gelisteten Opfer von extralegalen Tötungen werden.

Diese Geheimoperationen schüren zusätzlich Hass und Rachegefühle unter der afghanischen Bevölkerung. Sie treiben den Aufständischen immer mehr Kämpfer zu. Sie verhindern Verhandlungslösungen, denn wie soll mit denen verhandelt werden, die von Drohnen gejagt und getötet werden?

Die Bundesregierung stellt zwar eine Verbesserung der Sicherheitslage fest und gibt sich zuversichtlich. Stattdessen wird die militärische Lage jedes Jahr dramatisch schlechter. So werden trotz Großoffensiven aus der Provinz Helmand ein Jahr später schwerste Verluste der NATO gemeldet. Im letzten Monat starben 25 alliierte Soldaten, meist aus den USA. Der UN-Sonderbeauftragte für Afghanistan von 2008 bis 2010, Kai Eide, stellte fest, dass aus der „clear – hold -build“-Strategie eine „clear and again clear“-Übung geworden ist. Das heißt: Die Regionen werden nicht gehalten oder gar aufbaut, sondern immer wieder gesäubert. In Marja wurde im Februar 2010 eine NATO-Offensive gestartet, die in drei Monaten erfolgreich beendet werden sollte. Heute steht fest, sie ist gescheitert.

Die deutschen Soldaten können die befestigten Militärlager nur in gepanzerten Wagen und in Konvois für Kampfeinsätze oder Patrouillenfahrten verlassen. Das Ansehen der Deutschen in Afghanistan sinkt rapide, und auch die Bundeswehr wird immer mehr als Besatzer wahrgenommen. Deutsche Hilfsorganisationen meiden deshalb die Nähe zum Militär. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen die sicheren Orte möglichst nur noch in besonders gesicherten Fahrzeugen.

Weiter werden 90 Prozent des Opiums in Afghanistan angebaut, ein immer größerer Teil davon schon im Land zu Heroin „veredelt“ und exportiert. Afghanistan ist auch zum größten Exporteur von Cannabis geworden. So sichern sich Warlords und ehemalige Kriegsfürsten ihre Macht und tragen zur weiteren Destabilisierung des Landes bei.

Die Fortsetzung des Krieges ein, vier oder mehr Jahre ist unverantwortlich. Es spricht nichts für die Zuversicht der Bundesregierung, dass die Sicherheitslage nächstes Jahr besser und in vier Jahren gut ist. Es spricht vieles dagegen, vor allem die Erfahrung der Verschlechterung der letzten Jahre. Jedes weitere Jahr Krieg kann weiteren zehntausend Mensch das Leben kosten.

Und was ist, wenn auch in vier Jahren die Sicherheitslage den Abzug nicht zulässt? Dann sind aber Zehntausende zusätzlich getötet und verletzt worden.

Wir fordern von der Bundesregierung einen wirklichen Strategiewechsel. Dazu muss die Bundeswehr unverzüglich alle militärischen Offensivoperationen und die Beteiligung an Kommandounternehmen stoppen. Sie muss sich auf Notwehr und Nothilfe beschränken. Die Bundesregierung muss zunächst die afghanische Regierung zu Waffenstillstandsvereinbarungen mit allen Aufständischen bewegen, die dazu bereit sind. Solche gab es immer wieder örtlich und regional. Auch die nationale Friedens-Jirga hatte sich bereits im Jahr 2009 bereit erklärt, die Gespräche mit Kommandeuren der Aufständischen in der Provinz Kunduz jederzeit wieder aufzunehmen. Die Verhandlungen zwischen der Regionalverwaltung und den Aufständischen muss unter Beteiligung von VertreterInnen der Zivilgesellschaft über die Zukunft dieser Region und des gesamten Landes geführt werden. Ziel sind Vereinbarungen zur Einhaltung der Menschenrechte und der afghanischen Verfassung, zu verstärkten Aufbauhilfen sowie zum raschen Abzug der Bundeswehr. Alle Finanzmittel, die durch die Einstellung der militärischen Operationen und Reduzierung des Militärs frei werden, werden der Bevölkerung bzw. dort aktiven Nichtregierungsorganisationen (NRO) unter internationaler Aufsicht für den Aufbau zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig muss sich die Bundesregierung bei den NATO-Partnern und in der UNO dafür einsetzen, dass alle militärischen Offensivoperationen, insbesondere die Drohnenangriffe, in Afghanistan sofort eingestellt und Waffenstillstandsvereinbarungen überall regional, in Provinzen und möglichst landesweit mit den Aufständischen und unter Beteiligung der Bevölkerung sowie der Nachbarstaaten für einen raschen Abzug des Militärs getroffen werden. Der von uns geforderte wirkliche Strategiewechsel sowie Bemühungen um ein Ende der Gewalteskalation sind nicht erkennbar.

Immer weiter Krieg zu führen macht keinen Sinn. Deutschland und die NATO müssen wenigstens versuchen, neue Wege zu gehen, da die bisherigen in die Irre geführt haben.

Die Bundeswehr darf keine Unterstützung für gezielte Tötungen und offensive Aufstandsbekämpfung leisten. Das gilt für Afghanistan genauso wie für Pakistan. Die Bundesregierung muss sich für Deeskalation und Waffenstillstände einsetzen, um den Krieg unverzüglich zu beenden.

Der Antrag der Bundesregierung ist zu finden unter: www.dip21.de Bundestagsdrucksachen-Nr.: 17/4402

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1943 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (BT-DRS: 17/4402)