Antwort auf die Anfrage: „Kostensteigerung bei der Bobbahn Winterberg“

Am 15. Oktober hatte ich die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg hier im Blog veröffentlicht. Am 27. Oktober hat der Landrat geantwortet. Den inhaltlich wesentlichen Teil des Schreibens veröffentliche ich im Folgenden.

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

  1. Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

  2. Das zusätzliche RodeI-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

  3. Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

    Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
    20203 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
    2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

  4. Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:

    Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.

    Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.

    Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.

    Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.

    Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.

    Es wird auf Besucherzelte verzichtet.

    Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

    In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

    Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

  5. Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg

Bobbahn Winterberg
Welche Kosten kommen in der Energiekrise auf die Winterberger Bobbahn zu? (archivfoto: zoom)

In unserem Briefkasten liegt eine Anfrage der SBL-Fraktion gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg, die wir im folgenden dokumentieren. Die Antworten werden wir zu gegebener Zeit ebenfalls veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die Bobbahn Winterberg ist in diesem Jahr als Austragungsort für den Rodel-Weltcup, der ursprüng­lich im Eiskanal am Königssee stattfinden sollte, eingesprungen. Das wird sicherlich zu nicht unerheblichen Mehrkosten beim Betrieb der Bahn geführt haben.

Vor allem aber aufgrund der enorm gestiegenen Energiekosten bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Mit welchem finanziellen Verlust rechnen Sie für das laufende Jahr?
  1. Wie hoch waren die Kosten für das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (das am Königssee nicht durchgeführt werden konnte)?
  1. Mit welchen Summen kalkulieren Sie derzeit für das Vereisen und Kühlen der Bahn in der bevor­stehenden Saison? Wie hoch waren im Vergleich dazu die Kosten in den beiden Vorjahren?
  1. Wie beabsichtigt die Bobbahngesellschaft mit der Lage umzugehen? Ist es absehbar, ob es aufgrund der explodierenden Energiekosten zu kleineren und größeren Einschnitten beim Betrieb der Bobbahn kommen wird (z.B. auch Absagen von Veranstaltungen)?
  1. Inwiefern reagiert der HSK auf die aktuelle Situation? Ist zu befürchten, dass es zu einem nicht unerheblichen Anstieg der vom HSK zu tragenden Kosten kommen wird? Gibt es für die Bobbahn bereits einen Nachtragshaushalt?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos (SBL-Fraktionssprecher)

Gabriele Joch-Eren (SBL-Geschäftsführerin)

Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Wasser ist faszinierend, für uns selbstverständlich makellos. Wird dies so bleiben? (foto: zoom)

„Nitratwert“ – fester Bestandteil unseres Wortschatzes

Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen: „Nitratwert“. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form  zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.

Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714

Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk. Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte. Nun gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:

„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“

Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

 


 

Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

Umleitung: Luthers Antisemitismus, Niedergang der SPD, Hire and Fire bei Funke und mehr.

Spätsommerabend auf dem Kahlen Asten. (foto: zoom)

Antisemitismus: Aufruf gegen einen Martin-Luther-Platz … hpd

Die SPD kämpft gegen ihren Niedergang: Schulz, Gabriel und die Zeit nach der Wahl … postvonhorn

Was tun?: Wir sind nicht nur die Stimme der Wütenden, wir sind die Stimme der Hoffnung … misik

Der Medienminister empfiehlt (anscheinend): Zerschlagt die Redaktionen! … charly&friends

Dortmunder Kiez-Nostalgie: Wie ich gemerkt habe, dass es Klassenunterschiede gibt? Über so etwas Unfeines redeten wir zu meiner Grundschul-Kinderzeit nicht … revierpassagen

Lehrbuch populistischer Demagogen: „Flüchtlingsstrom reißt Millionenloch in Hagener Kasse“ … doppelwacholder

Grenzwerte: Was blasen die Firmen Egger und Martinrea Honsel in die Luft? … sbl

Kosten der mehrtägigen Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Konferenz auf der Insel Norderney; hier: Kosten für den Hochsauerlandkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,

In dieser Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden statt.

In dem Zusammenhang bitten wir Sie zwei Fragen zu beantworten:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
(SBL-Fraktionssprecher)

Für die Richtigkeit

Gabriele Joch-Eren
(SBL-Geschäftsführerin)

Neue Abschiebungen im Sauerland: Kinderrechteforum und Sauerländer Bürgerliste setzen sich für Familie Quni aus Bestwig ein.

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt.

Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt. Der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, die Schwester konnte inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat.

In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die Vorgänge beim „Kinderrechteforum“:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

  1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
  2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
  3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
  4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
  5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
  6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
  7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
  8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
  9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
  10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
  11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
  12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
  13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
  14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
  15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
  16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

„Entsorgte“ Puten zwischen Meschede und Schederberge: Was haben die polizeilichen Ermittlungen inzwischen ergeben?

Die Westfalenpost hat im letzten Oktober über den zufälligen Fund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge berichtet.

(Dieser Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Rede ist von „etwa 20 toten Puten“:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html

Nach Informationen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) könnte es sich um mehr als 20 tote Tiere gehandelt haben. Die Putenkörper sollen in Plastik verpackt gewesen sein und Verwesungsspuren aufgewiesen haben.

Der SBL/FW wurde darüber hinaus berichtet, dass allen Kadavern die Köpfe gefehlt hätten. An der Fundstelle sollen noch immer Knochenreste und Federn liegen.

In dem oben erwähnten WP-Bericht heißt es:

„… Die Polizei ermittelt wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern. Ein Zusammenhang mit der Puten-Mast in Schederberge besteht nach Informationen unserer Zeitung nicht. …“

Seitdem sind fast vier Monate vergangen. Da stellt sich die Frage, ob die polizeilichen Ermittlungen etwas ergeben haben.

Daher bat Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 09.01.2017 den Landrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor? Wenn ja, welche?
  • Was ist Ihrer Behörde über die Todesursache der Tiere bekannt? Wurden von Ihnen oder von anderen Behörden oder Instituten entsprechende Untersuchungen veranlasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Wo und wie sind die Putenkadaver letztendlich legal entsorgt worden?

Hochsauerland: Drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet? Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert …

wordlerettungswachen201161026Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Sachverhalt ist kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll.

Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben.

Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist.

Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.

In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.

Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.

Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders.

Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW.

Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.

Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”.

Sauerländer Bürgerliste: Gibt es einen Zusammenhang zwischen PFT und verspätet einsetzender Pubertät?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beschäftigte sich Anfang September 2016 in einem Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg auch mit „alten Bekannten“ aus dem Sauerland, gemeint ist der PFT-Skandal aus dem Jahr 2006.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6926

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aufgrund der in der FAZ erwähnten Langzeitstudie (von der wir bis dato nichts wussten), wonach bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, die Pubertät verspätet einsetzt, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider an und beantragte, das Thema in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und des Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Mit der Verwaltungsvorlage 9/549 vom 23.09.2016 legt der Hochsauerlandkreis seine Informationen zur PFT-Langzeituntersuchung folgendermaßen dar.
Wir fassen a) kurz zusammen und stellen b) den ganzen Text der Verwaltungsvorlage online.

Zusammenfassung:
Der HSK beruft sich auf den Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis vom 30. Juni 2015. Dieser sei zu der Bewertung gekommen, dass es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT im Blut der Arnsbergerinnen und Arnsberger gebe. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlaubten aber derzeit noch keine abschließenden Bewertungen potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen.

Zur Entwicklungsverzögerung bei Kindern aufgrund erhöhter PFT-Werte im Blut verweist der HSK auf eine Studie in den USA aus dem Jahr 2011. Vorsichtig lässt sich die Umschreibung des Ergebnisses wohl so deuten: „Ja, es spricht einiges dafür, dass ein Zusammenhang zwischen perfluorierten Tensinden und einer verzögerten Pubertätsentwicklung besteht.“

Vorlage 9/549 der Kreisverwaltung komplett:
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 04.09.2016 von einem PFT-Skandal in Ba-den-Württemberg. Im Artikel der FAZ wird auch die Langzeituntersuchung der Arnsberger Bevölkerung zitiert:

„ …Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus….“

Diese Äußerung findet sich allerdings nicht im Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum, der im o.g. Artikel zitierten Langzeitstudie, zur „Weiterführung (3. Follow-Up) der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis“ vom 30.Juni 2015 wieder.

Viel mehr kommt man hierin zu der Bewertung, dass nach den bisher vorliegenden internati-onalen Daten zur Belastung von Menschen mit perfluorierten Verbindungen es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT, die im Blut von Anwohnern im Raum Arnsberg gemessen wurde, gibt. Unabhängig von der Langzeituntersuchung in Arnsberg geben die Experten der Ruhr Universität Bochum einen Einblick in derzeit aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen auf mögliche Effekte einer Belastung mit perfluorierten Verbindungen, die im Zusammenhang mit unterschiedlichen Messgrößen, wie z.B. der körperlichen Entwicklung bei Jugendlichen stehen. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlauben jedoch derzeit noch keine abschließende Bewertung potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen auf den Menschen.

Dieser Abschlussbericht sowie die Berichte zu den vorherigen Untersuchungen in Arnsberg sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/umwelt-und-epidemiologie/pft/

Im Nachgang der o.g. Kohortenfolgenstudie in Arnsberg ging die Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit dem Umweltbundesamt der Fragestellung nach, ob sich im Zusammenhang mit erhöhten PFT-Blutplasmagehalten Verzögerungen in der Entwicklung bei Kindern zeigen, wie es eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2011 (C8-Studie) äußert. Genutzt wurde das Kollektiv der Probanden aus der Kohortenstudie in Arnsberg.

Als Ergebnis dieser Studie ergab sich, dass trotz des kleinen Umfangs des Kollektivs in einigen Modellen statistisch signifikante negative Assoziationen zwischen der PFAS-Belastung und Pubertätsmarkern beobachtet wurden, die mit der Hypothese einer Verzögerung der Pubertätsentwicklung durch PFAS vereinbar sind. Diese Ergebnisse sind allerdings aufgrund des geringen Stichprobenumfangs, der bekannten hohen interindividuellen Variabilität der Pubertätsentwicklung und des begrenzten Anteils von Probanden in den fortgeschrittenen Pubertätsstadien mit Vorsicht zu interpretieren.

Dieser Bericht zur Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Müttern nach hoher Belastung mit PFOA im Raum Arnsberg ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter folgendem link für die Öffentlichkeit zugänglich:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beobachtung-der-gesundheitlichen-entwicklung-von

Es wird teurer: Sauerland-Ferien-Service-GmbH – Wer und was ist das genau?

Tourismus und "Natur" als Wirtschaftsfaktor. Blick vom Kahlen Asten. (foto: zoom)
Tourismus und „Natur“ als Wirtschaftsfaktor. Blick vom Kahlen Asten. (foto: zoom)
Sauerland-Ferien-Service-GmbH – Wer und was ist das genau? Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Mitte August 2016 dem Landrat.

Das Fazit der SBL/FW nach der Antwort (s.u.): Es wird teurer. Der Sauerland-Tourismus gibt Aufgaben an eine GmbH ab, reduziert aber nicht sein Personal entsprechend. Und die Pensionen müssen höhere Beiträge als bisher für das Online-Buchungssystem zahlen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, hatte gefragt:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Homepage der Sauerland-Ferienservice GmbH meldet eine Veränderung. Unter „News“ ist von einer Bündelung der Kompetenzen der Sauerland-Tourismus e.V. und der neuen „Sauerland-Ferienservice GmbH“ zu lesen. Die „Bündelung“ soll zum 01.01.2017 erfolgen. Das erklärte Ziel ist, „im direkten Kontakt zu allen Leistungsträgern unserer Region das bestehende Reservierungssystem zu optimieren und neue Servicemodule anzubieten“. Von Beginn des nächsten Jahres an, wird der Sauerland-Tourismus e.V. nicht mehr für das Buchungssystem TOMAS zuständig sein.

Klick:
http://www.sauerland-ferienservice.de/news/

Daher möchten wir fragen:

1. Wer und was genau ist die Sauerland-Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

2. Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e.V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

3. Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e.V.?

4. Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland-Tourismus e.V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

5. Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?“

Die Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 31.08.2016 in Kurzform:

Eigentümer der Sauerland-Ferien-Service-GmbH ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..

Eine Veränderung tritt ab dem 01.07.2017 ein. Dann wird die Betriebspflege der im TOMAS-System online buchbaren Betriebe, die jetzt noch mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, von der Sauerland-Ferien-Service-GmbH übernommen.

Kostenersparnisse wird es dadurch nicht geben.

Der Zuschuss des HSK für den Sauerland Tourismus e.V. wird nicht reduziert.

Die Konditionen verändern sich. Ab 2017 gibt es für Hotels und Pensionen eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt. Die Preisliste ist unter www.sauerland-ferienservice.de/Kosten abrufbar.

Für alle, die es das Antwortschreiben lieber komplett lesen möchten, hier ist es:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Sauerland-Tourismus e.V. und Sauerland-Ferien-Service GmbH vom 16.08.2016

Sehr geehrter Herr Loos,

in Abstimmung mit dem Sauerland-Tourismus e.V. beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1 Wer und was genau ist die Sauerland—Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

Die Sauerland-Ferien-Service GmbH mit Sitz in 57392 Schmallenberg, Poststraße 7, ist seit 1999 im Handelsregister des Amtsgerichtes Arnsberg unter HRB 2405 eingetragen.

Eigentümer ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..
Die Tätigkeitsbeschreibung lautet: Vermittlung von Wander- und Pauschalreisen und Unterkünften sowie sonstige gewerbliche Dienstleistungen.

Frage 2 Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e. V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

Beim Internet- und Buchungsservice findet künftig eine intensive Zusammenarbeit statt, wobei sich die Aufgaben wie folgt abgrenzen:
Ab dem 01.01.2017 wird die Aufgabe der Betriebspflege der im TOMAS—System online buchbaren Betriebe, die derzeit mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, zur Sauerland-Ferien-Service GmbH überführt. Betriebe haben durch die Sauerland-Ferien-Service GmbH die Möglichkeit, Zimmerleistungen und Pauschalen zu verkaufen.
Der Sauerland-Tourismus e.V. wird TOMAS—Hauptmandant bleiben und – in Zusammenarbeit mit allen Mandanten im Sauerland – die technische Plattform weiterhin betreuen.

Frage 3 Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e. V.?

Für den Sauerland—Tourismus e.V. und damit den ihn tragenden Hochsauerlandkreis wird es keine Kostenersparnisse geben, da das derzeit für den Buchungsservice eingesetzte Personal neue Aufgaben innerhalb des breiten Aufgabenspektrums einer regionalen Tourismusorganisation übernehmen wird (Fortführung Sauerland-Gastgeberwerkstatt, Projektmanagement Innovationswerkstatt NRW etc.)

Frage 4 Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland—Tourismus e. V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

Der Zuschuss des Hochsauerlandkreises wird in der bisherigen Höhe weiter benötigt, um das breite Aufgabenportfolio des Sauerland-Tourismus e.V. erledigen zu können.
Die Mitgliedsbeiträge des Sauerland—Tourismus e.V. wurden im übrigen seit der Vereinsgründung zum 01.01.2004 nicht angehoben.

Frage 5 Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?

Der Betriebseintrag im TOMAS-System wird ab dem 01.01.2017 zur Sauerland-Ferienservice GmbH zu veränderten Konditionen übergehen.
Bisher bezahlte ein Betrieb jährlich 120 € plus einmalig 35 € für die Ersterfassung; hinzu kamen die fälligen Provisionen bei entsprechenden Buchungen über das System.

Ab 2017 wird eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt (zum Beispiel Betriebe bis neun Betten / Ferienwohnungen bis zwei Einheiten zahlen dann 180 € jährlich
– siehe Preisliste unter www.sauerland-ferienservice.de/Kosten. Die Provisionskonditionen bleiben unverändert.“

Fazit:
Es wird mal wieder teurer. Der Sauerland-Tourismus gibt Aufgaben an eine GmbH ab, reduziert aber nicht sein Personal entsprechend. Und die Pensionen müssen höhere Beiträge als bisher für das Online-Buchungssystem zahlen.