Vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) und seinen teuren Millionen

In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses kamen u.a. die langfristigen Kreditverbindlichkeiten des Hochsauerlandkreises zur Sprache. Es hieß, die Höhe der Kredite betrage ca. 4 Mio. Euro und, sie könnten nicht abgelöst werden können, obwohl ausreichende Guthaben vorhanden sind. Die Sauerländer Bürgerliste wollte darüber mehr erfahren. Sie stellte diese Anfrage:

  • Welchen Umfang und welche Laufzeiten haben diese Kredite genau?
  • Wie hoch ist der jährliche Zinsaufwand?
  • Wurde die Möglichkeit einer Ablösung genau geprüft und ggf.
    wie?
  • Gibt es in aktuellen Kreditverträgen des HSK sowie kreiseigener
    Gesellschaften Vereinbarungen über Sondertilgungsrechte?

Die Antwort kam wenige Tage später vom Abfallentsorgungsbetrieb des
Hochsauerlandkreises (AHSK). Die Zusammenfassung:

Frage 1:
Derzeit bestehen noch zwei Kredite – Das Restkapital des ersten beträgt 2.144.011,27 Euro (Stand 30.09.2012) – Ende der Gesamtlaufzeit 30.03.2029 – Das Restkapital des zweiten Kredits beträgt 1.790,652,01 Euro (Stand 30.09.2012) – Ende der Gesamtlaufzeit 30.03.2024

Frage 2:
Der (jährliche) Zinsaufwand für das erste Darlehen beträgt 119.125,12 Euro, für das zweite 106.229,89 Euro

Frage 3:
2002 wurde bei allen Kreditgebern die vorzeitige Rückzahlung abgefragt – Zwei von sechs Instituten räumten die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung unter Einrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein – Die übrigen eröffneten diese Möglichkeit nicht – Mit einem Kostenvergleich wurde seinerzeit die Unwirtschaftlichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ermittelt

Der AHSK teilt dazu auch mit, dass für beide Kredite am 08.10.2012 erneut die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung abgefragt wurde. Er formuliert es so: „Das betreffende Kreditinstitut weist auf die zins- und fristenkongruente Refinanzierung und die sich daraus ergebene Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung hin, dessen Höhe vorläufig mit rd. 1.120 T Euro beziffert wird.“

Frage 4:
Sondertilgungsrechte wurden nicht vereinbart

Überschlägige Rechnung
Zinsen für die Zeit von 2012 bis 2028, 1. Kredit: 119.125,12 Euro x 16 J. = 1.906.001 Euro
Zinsen für die Zeit von 2012 bis 2023, 2. Kredit: 106.229,89 Euro x 11 J. = 1.168.528 Euro

Das macht mit den „Kleckerbeträgen“ für die letzten 3 Monate der Laufzeit Kreditzinsen in Höhe von sage und schreibe rund 3,1 Mio Euro.

Die Kreditinstitute haben so wenigstens etwas Grund zur Freude. Wie wir wissen, geht es vielen von ihnen ja sehr schlecht.

Bei den 3,1, Mio bleiben die Zinszahlungen der letzten Jahre unberücksichtigt. Da sind ja wohl auch schon viele Hunderttausend Euro vom Kreditnehmer HSK zum Kreditgeber XY geflossen.

Sondertilgungsrechte hätten dem Hochsauerlandkreis viele Hunderttausend Euro eingespart.

Hoffentlich handelt der HSK bei möglichen weiteren Kreditverträgen günstigere Konditionen aus und zwar mit Sondertilgungsrechten. Noch besser wäre allerdings, wenn er erst gar keine Kredite mehr aufnehmen würde. Wir wissen ja alle, nichts ist teurer als Schulden.

Abfall: Wer sind die Profiteure der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes?

Kreative Abfallwirtschaft: Müllslulptur im Regents Park, London (foto: chris)
So geht es auch: Kreative Abfallwirtschaft im Regent's Park, London (foto: chris)

Krempeln wir bald alle unsere Müllkippen von oben nach unten, von links nach rechts um, auf der Suche nach der Mangelware Rohstoff? Will der Bundestag, um dem vorzubeugen, am 28.10.2011 eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, mit der wenig charmant klingenden Bezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz“?

Was ist das nun genau, das Kreislaufwirtschaftsgesetz? Machen wir es uns einfach und zitieren ein wenig aus der WR vom 25.10.2011:

„Verbraucher sollen alle Abfälle aus Plastik und Metall künftig in ein und dieselbe Mülltonne werfen. Die Wertstofftonne soll ab 2013 vor den ersten Haustüren stehen – dafür schafft das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Voraussetzung, das der Bundestag am Freitag verabschieden will.
…“

Wunderbar – das Leben wird einfacher! Die Hoffnung besteht…

Aber wie es nun mal meistens so ist, hat das neue „Müll-Gesetz“ gleich Widersacher auf den Plan gerufen. Wir finden sie, wie die WR am 21.09.2011 berichtete, in den Reihen der fünf Landkreise Südwestfalens. In dem Presseartikel wird von einem Schreiben, das allen Bundestagsabgeordneten der Region zugeleitet wurde, berichtet. Demnach befürchten die Verfasser des Schreibens: „Die avisierte Neuregelung zur Zulassung der gewerblichen Sammlung wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“. Soll das neue Gesetz denn wirklich zum Nachteil von „Otto-Normal-Bürger“ sein? Es klingt doch so, als würde es für uns das Müllentsorgen vereinfachen? Wo ist also der Haken?

Und nicht nur die Landräte Südwestfalens, sondern auch Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) setzte sich mit den Auswirkungen des geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetzes auseinander; denn er vermutet „erhebliche Auswirkungen auf die Kreispolitik“. Am 03.10.2011 schickte das SBL-Kreistagsmitglied ein Schreiben an den Landrat des Hochsauerlandkreises und schlug vor, das Thema auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 14.10.2011 zu setzen. Offenbar schien der Verwaltung das Anliegen aber nicht wichtig genug. Es kam nämlich nicht auf die Tagesordnung. Stattdessen antwortete der Landrat am 19.10. der SBL schriftlich u.a.:

Mit dem neuen Gesetz würde eine EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19.11.2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel sei eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Es solle eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt werden. Sie lege die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, stoffliche Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung fest. Weiter geht aus dem Schreiben des Landrats hervor, dass die Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (sprich der Stadt/der Gemeinde) zu überlassen seien.

Und nun der vermeintliche Knackpunkt: „Es ist aber vorgesehen, die Beschränkung der gewerblichen Sammlungen aufzuheben und eine einheitliche Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen einzuführen.“! Weiterhin solle die flächendeckende Einführung der Biotonne ab 2015 festgeschrieben werden, antwortete der Landrat.

Zu den Sorgen der südwestfälischen Landkreise: Sie führen in dem besagten Schreiben an die Bundesabgeordneten Südwestfalens (dessen Wortlaut dem Schreiben an die SBL beigefügt ist) aus, die avisierte Neuregelung zur Zulassung der gewerblichen Sammlung würden definitiv zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Gewerbliche Sammlungen würden nur dort und solange erfolgen, wie sich für die gewerbliche Wirtschaft Gewinne erzielen ließen. Diese Einnahmen fehlten dann den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und ihren Gebührenhaushalten.

Diese Annahme läßt sich gut nachvollziehen!

Das Gesetz wird wohl kommen. Das ist vermutlich keine Frage. Die Frage ist, wie geht der Disput aus? Werden die Abgeordneten aus Südwestfalen im Bundestag etwas Positives im Sinne ihrer Landkreise erreichen oder haben
sie andere Sorgen? Wer wird zukünftig das ganz große Geschäft mit dem großen Müllkreislauf machen!?

Aktuell: Informationsblockade? Sauerländer Bürgerliste erwägt Klage gegen Landrat Dr. Karl Schneider

In meinem BriefkastenGerade ist eine Presseerklärung der Sauerländer Bürgerliste eingetroffen, die ich im Folgenden unverändert dokumentiere. Das Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider als PDF: Brief an den Landrat.

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Hilft nur Klage gegen Informationsblockade des Landrats?

Am 07. Februar hatte das Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Landrat die Anfrage nach dem Inhalt des aktuellen Zwischenberichts der kreiseigenen Abfallbetriebe eingereicht. Solche Zwischenberichte werden vierteljährlich erstellt und geben u.a. Auskunft über die abgelieferten Abfallmengen und über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Seit die SBL nicht mehr im Betriebsausschuss vertreten ist, erhält sie diese Berichte nicht mehr automatisch.

Doch mit Schreiben vom 22. Februar verweigerte der Landrat die Auskunft; die Berichte würden nur Mitgliedern des Betriebsausschusses des Kreistags zur Verfügung gestellt, heißt es sinngemäß zur Begründung.

Damit ist die SBL nicht einverstanden. Alle Kreistagsmitglieder haben gesetzlich (nach der Kreisordnung) einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Landrat über alle Angelegenheiten der Kreispolitik. Dazu gehören selbstverständlich auch Daten zu den kreiseigenen Abfallbetrieben. Das Kreistagsmitglied hat dem Landrat daher Frist bis zum Montag gesetzt, die angeforderten Informationen zu liefern. Andernfalls wird wohl nichts anderes übrig bleiben als Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Diese Haltung des Landrats setzt leider eine sehr fragwürdige Informationsblockade aus den letzten Monaten fort. Erst wurden auf Vorschlag des Landrats die Frage- und Mitwirkungsrechte im Kreistag erheblich eingeschränkt. Kürzlich wurde die SBL von einer „Zwischenbilanz zur Umsetzung des SGB II“ ausgeschlossen, an der etwa 70 Personen teilnahmen und zu der alle anderen im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen jeweils mehrere Teilnehmer entsenden durften.

Gerade der Abfallsektor verlangt eine sorgfältige Beobachtung. Die kreiseigene Zentrale Reststoffdeponie (ZRD) in Meschede-Frielinghausen ist seit 12 Jahren in Betrieb und wurde für eine jährliche Abfallmenge von 190.000 Tonnen geplant. Schon vor dem Baubeginn war bekannt, dass dort seit 2005 kein Hausmüll mehr abgelagert werden darf. Der Hausmüll wird aus dem gesamten Kreisgebiet in der Vorbehandlungsanlage in Meschede-Enste gesammelt und geht von dort entweder in die Verwertung oder in die Müllverbrennungsanlage Bielefeld.

In die nur noch für Gewerbeabfälle nutzbare ZRD wurden bereits etwa 60 Mio Euro investiert. Für 2008 wurde noch eine Abfallmenge von 50.000 Tonnen Gewerbeabfall erwartet. Für die Zeit ab Sommer 2009 prognostizierte die Betriebsleitung einen deutlichen Anstieg der Gewerbeabfallmengen, weil Altdeponien in anderen Kreisen schließen müßten. Dieser Zuwachs trat aber nicht ein; für 2010 werden nur noch 25.000 Tonnen eingeplant. Trotzdem soll die Deponie in 2010 für ca. 5 Mio Euro um einen weiteren Bauabschnitt erweitert werden.

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Update: Politik im Hochsauerlandkreis und wirtschaftliche Verflechtungen.

Ich habe gerade einen sehr guten Bericht  auf der Website der SBL-Kreistagsfraktion gelesen. Es ist ein Bericht, der die wirtschaftlichen Interessen und Verflechtungen hinter der politischen Bühne der Gremien und Parlamente ein Stück weit deutlich macht. Es ist ein Bericht, der uns Lesern und Wählern einen Blick in das Getriebe der Kommunalpolitik gewährt.

Ich drucke den Artikel im Folgenden komplett ab, wobei ich den letzten Absatz an den Anfang rücke:

  • Der Abfallbetrieb AHSK hatte 2008 ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio Euro an die Bobbahn-Gesellschaft vergeben.
  • Sämtliche im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung entstehenden Personalkosten von 1,2 Mio Euro pro Jahr werden nur dem (für Hausmüll zuständigen) AHSK zugeordnet; bei der (für Gewerbeabfall zuständigen) GAH fallen überhaupt keine Personalkosten an…
  • Der Landrat, der Ex-Landrat, der SPD-Fraktionsvorsitzende und der Kreiskämmerer gehören dem Aufsichtsrat der KEB an, also derjenigen Gesellschaft, die die Beteiligung des Kreises an der RWE AG verwaltet.
  • Beim Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden ist “für das Jahr 2009 … erstmals seit 15 Jahren von einem negativen Ergebnis auszugehen”. Der HSK als Mitgesellschafter muss 4% dieser Verluste tragen. Der Landrat gehört dem Aufsichtsrat an.
  • Bei Radio Sauerland sind Bilanzverluste von 565.000 Euro aufgelaufen. Der HSK als Mitgesellschafter hat der Betriebsgesellschaft ein Darlehen von 108.000 Euro gewährt. Alle wesentlichen Positionen bei Radio Sauerland sind übrigens fest in CDU-Hand…

Ein paar verbindliche Regelungen zur Herstellung von Transparenz bestehen ja im NRW-Kommunalrecht. Dazu gehört auch die Verpflichtung aller Kreise und Gemeinden, jährlich (!!) einen Beteiligungsbericht vorzulegen. Im Beteiligungsbericht sind die “wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung … zu erläutern” (§ 117 GO). Der Bericht ist sowohl für die Mitglieder des Kreistags bzw. Rates als auch für die Öffentlichkeit bestimmt.

Beim Hochsauerlandkreis nimmt man diese Verpflichtung zur Transparenz nicht so genau. „Update: Politik im Hochsauerlandkreis und wirtschaftliche Verflechtungen.“ weiterlesen