GEW enttäuscht über neues Inklusionsgesetz: Kostenfrage vertagt – Qualitätsstandards fehlen

In unserem BriefkastenDüsseldorf. (gew_pm) Mit nur geringfügigen Änderungen ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz heute im Landtag verabschiedet worden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist enttäuscht und befürchtet massive Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs behinderter Kinder auf Unterricht an einer Regelschule.

„Wo ist die ausgestreckte Hand der Landesregierung für die Lehrerinnen und Lehrer, die die Inklusion an den Schulen stemmen“, fragte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in Essen und spielte auf die Erklärung von SPD-Fraktionschef Norbert Römer zum Finanzkompromiss mit den Kommunen an. „Nachdem die Kommunen ruhig gestellt werden konnten“, so die Landesvorsitzende, „gab es offenbar keine weitere Veranlassung für Rot-Grün, das Gesetz im Sinne von verlässlichen Rahmenbedingungen für die Schulen nachzubessern.“ Seit der Expertenanhörung im Juni sei substantiell nichts mehr für eine Verbesserung des Gesetzes getan worden, die Zeit sei ergebnislos verstrichen.

Statt für Klarheit und Verlässlichkeit über die Verteilung der Lehrerstellen aus dem Stellenbudget für die Inklusion zu sorgen, gebe es im neuen Gesetz nur diffuse Vorgaben für die untere Schulaufsicht zum Einsatz der Förderschullehrkräfte. Schäfer: „Der Schulrat vor Ort soll es richten.“

Auch in der Frage verbindlicher Qualitätsstandards lasse das Gesetz vieles offen, so die Kritik der GEW-Vorsitzenden. Nahezu alle Empfehlungen der Experten aus der Anhörung seien in den Wind geschlagen worden.

Positive Ansätze im Entschließungsantrag

Immerhin gebe es jetzt in einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen Hinweise für die Sicherung und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Fachlichkeit, die die GEW auch begrüße. So unterstütze die GEW insbesondere die dort aufgeführte Empfehlung, in allen Schulamtsbezirken „Inklusionsfachberaterinnen und –berater“ zu berufen und dabei die Fachkompetenz und Erfahrung der Leiterinnen und Leiter auslaufender Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung zu nutzen, sei vom Schulministerium ernsthaft zu prüfen und umzusetzen. „Das könnte“, hofft Schäfer, „der erste Schritt zur Realisierung unseres Vorschlages sein, landesweit Fachzentren für Inklusion einzurichten und damit die sonderpädagogische Kompetenz vor Ort zu sichern und konkrete Unterstützung für die Lehrkräfte zu gewährleisten, die sie so dringend benötigen.“

Die GEW hatte im parlamentarischen Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf vorgeschlagen, vorerst die vorhandenen  Ressourcen in Inklusionsklassen und in sog. Vorreiterschulen zu bündeln und in „Fachzentren für Inklusion“ die notwendige Qualifizierung und den fachlichen Austausch der multiprofessionellen Teams zu organisieren. Die GEW fordert nach wie vor kleinere Klassen mit Doppelbesetzung für die inklusiven Schulen. Maximal 20 Schülerinnen und Schüler, davon höchstens fünf Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen von einer Regelschullehrkraft und von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet werden.