Panoramafreiheit: Fotografie nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See?

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hat heute eine Erwiderung auf die Stellungnahme der Stiftung Zollverein herausgegeben. In dieser Auseinandersetzung um die Panoramafreiheit, geht es im Prinzip um die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen schleichende Privatisierungsgelüste. Die Panoramafreiheit (siehe auch hier meine Zusammenschau) ist genauso wenig selbstverständlich wie beispielsweise das Waldbetretungsrecht in Deutschland. Wir nehmen beides als gegeben hin, weil wir mit den Freiheiten aufgewachsen sind.

Der Kampf um den medialen Raum erinnnert mich an die Einhegungen im frühkapitalistischen England, die die Allmende fast völlig privatisierten und den physikalisch-öffentlichen Raum auf dass „Public Right of Way“ reduzierten. Selbst um dieses Recht muss im Einzelfall die Öffentlichkeit auch heute noch gegen die Grundbesitzer kämpfen und es durch jährliche Begehungen immer wieder manifestieren. Wer einmal in England gewandert ist, kennt den Unterschied zu unseren Freizügigkeiten.

Die Triebkräfte für die Zugangsbeschränkungen bzw. Einschränkungen des öffentlichen Raums sind nur oberflächlich der fiese Gutsherr oder die sophistische Stiftung Zollverein.

Um es mit einem US-amerikanischen Präsidenten zu sagen: „It’s the economy stupid!“

Wenn ich die Macht habe, Zugang zu beschränken, habe ich auch die Möglichkeit diesen Zugang wieder zu öffnen – gegen Geld.

Mit privatisiertem öffentlichen Raum lässt sich ergo trefflich Gewinn (vulgo: Profit) erzeugen.

Der DJV:

„… Das Gelände der Stiftung Zollverein ist frei zugänglich, es gibt weder Einlasskontrollen noch eine durchgehende Umzäunung. Das Gelände ist derart groß, dass die Verweigerung der Panoramafreiheit auf eine Sperrzonenpolitik hinausläuft. Wer das Gelände betritt, wird außerdem an keiner sichtbaren Stelle darauf hingewiesen, dass er eine solche Sperrzone betritt und irgendwelche besonderen Fotogenehmigungsverfahren gelten sollen.

Hinzu kommt, dass die „kostenfreie“ Ausstellung für Fotografen „im Auftrag einer Redaktion“ für Fotografen keine Lösung darstellt. Heutzutage arbeiten viele Fotografen für ihre eigenen Datenbanken oder für Agenturen, die dann – vermittelt über Systeme wie etwa den Communication Server oder die Plattform ipicturemaxx.com – von Redaktionen durchsucht werden. Fotografen sind heutzutage fast sämtlich frei tätig, – die Redaktion finden sie häufig erst im Anschluss an die Fotoproduktion. Die Stiftung Zollverein verhängt ihre Fotoregeln im Blindflug, weil sie nicht offenbar wissen will, wie die Fotografenbranche funktioniert.

Hinzu kommt, dass das Angebot über Datenbanken auch von Buchverlagen oder Internetplattformen in Anspruch genommen werden kann, die keine aktuellen Berichte produzieren. Fotografen stellen die Bilder zudem als Werbung für ihre Angebote auf ihre Blogs oder in andere Plattformen ein. Selbstverständlich kann es auch sein, dass sie Werbeagenturen Fotos zur Verfügung stellen …“

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Update: Auch das pottblog hat sich ausführlich dem Thema zugewandt und widmet sich insbesondere der Frage, ob es schon Abmahnungen der Stiftung Zollverein gegeben habe.

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