Hochsauerland: Eine Rede an die Kreisausländerbehörde

RomaSundern. (msh) Ich gehe davon aus, das habe ich nie bestritten, dass die Kreisausländerbehörde nach Recht und Gesetz handelt. In der Vorlage des Hochsauerlandkreises ist die rechtliche Situation korrekt wiedergegeben. Der springende Punkt ist die Verwaltungspraxis. Und da geraten wir in einigen Punkten ganz erheblich aneinander, weil nicht nur wir, sondern insbesondere kirchliche Vertreter und ausländische Mitbürger in erheblichem Maße Vorwürfe erheben und der Kreisausländerbehörde unmenschliches Verhalten vorwerfen. Und auch im landesweiten Vergleich gilt die Kreisausländerbehörde als Hardlinerbehörde.

Ich will mich hier nicht auf eine moralische Argumentationsebene begeben – das ist Sache der Kirchen – sondern ich möchte einen anderen Aspekt hineinbringen, der auch der Grund ist, warum wir diesen Antrag gestellt haben:

Sie sprechen richtigerweise davon, das sie Vollzugsbehörde der Anordnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind. Sie haben das rechtliche Verfahren verdeutlicht und sehen von daher keinen Handlungsspielraum in Abschiebungsverfahren. Dies mag so richtig sein: Das Bundesamt gibt seine Weisungen nach Aktenlage. Der Ausländer mit seinem Lebenshintergrund ist dort ein Blatt Papier. Über dieses Blatt Papier wird eine Anordnung getroffen, die sie umsetzen und vollziehen müssen.

Soweit sind wird einig.

Und jetzt kommt der Punkt wo wir nicht einig sind, wo wir ihr Verwaltungshandeln erheblich in Zweifel ziehen und kritisieren:

Sie haben in Punkt 5 der Vorlage klar dargestellt wie die Regelung bei der Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer ist, die Ausfluss der Art. 2 und 6 GG sowie der Regelung des Art. 8 der Europäische Menschenrechtskonvention ist. Und bei diesen Punkten ist von erheblicher Bedeutung, wie die Ausländerbehörde die Menschen die schon länger hier leben, betrachtet. Bei der Frage ist von entscheidender Bedeutung ob sie den Menschen wohlgesonnen ist, wie sie zur Frage der Unschuldsvermutung steht, wie sie die Integrationsleistung der Menschen betrachtet und wie sie eventuelle Vergehen in der Vergangenheit mit dem Lebensumfeld und der Integration der Menschen abwägt.

Und hier entsteht in sehr starkem Maße der Eindruck, dass ihr Verwaltungshandeln nicht dem einer Integrationsbehörde entspricht. Es entsteht der Eindruck, dass sie im Antragsteller denjenigen sehen, der Bittsteller ist, der sich was erschleichen will und im Unrecht ist.

In dem Punkt der Integration ist es von entscheidender Bedeutung, wie Menschen die in unserer Stadt mit uns zusammen leben von uns beurteilt werden. Bei diesem Punkt sind die Menschen kein Blatt Papier mehr wie im Asylverfahren. Sie haben ihre Freunde in unserer Stadt, sie haben ihre Familien und ihre Arbeitsplätze in unserer Stadt und sie leben mit uns zusammen und sie haben sicherlich auch schon Schicksalsschläge in unserer Stadt erlebt.

Und an dem Punkt hat sich bei uns in letzter Zeit ganz erheblich verdichtet, das ihr Urteil der Integration erheblich von unserem Urteil abweicht.

Ich mach dies mal an einem Beispiel fest:

Ich kenne eine Familie in unserer Stadt seit 2o Jahren. Ich kenne die Lebensumstände, ich kenne den Integrationsgrad, ich weiß wie der Familienvater für seine Familie schuftet, ich weiß, wie die Familie Familienmitglieder in Montenegro unterstützt, und ich weiß aber auch, dass Sundern und Arnsberg mittlerweile die Heimat dieser Familie ist.

Ihre Kreisausländerbehörde wollte dies ändern. Ich kann dazu nur sagen, dass ich froh bin, dass sie es nicht geschafft hat, wenn ich mir das Urteil und die Abwägung über diese Familie, in der zu Grunde liegenden Ordnungsverfügung, mit der sie eine Abschiebung rechtfertigten, durchlese.

Sie schreiben: *Die durch ihr bisheriges Handeln eingetretenen und auch für die Zukunft zu befürchtenden weiteren Beeinträchtigungen der Interessen der Bundesrepublik kann wirksam nur durch ihr dauerhaftes Entfernen aus dem Bundesgebiet begegnet werden. Aus diesen Gründen ist ihre Ausweisung schon aus spezialpräventiven Gründen gerechtfertigt.*

Ich frage: Handelt es sich hierbei um einen international gesuchten Terroristen oder ist hiermit der Familienvater gemeint der seit 20 Jahre in einer Stemeler Firma an der Stanze steht?

Wie soll bei einem solchen massiven Urteil über eine Familie, wie soll da noch eine Abwägung der Integrationsleistung und des Lebensumfeldes stattfinden?

Ihr Urteil in diesem Fall ignoriert vollkommen die örtliche Lebenssituation.

Ich habe in der letzten Ratssitzung auch den Fall Koko angesprochen, wo sie auch die Ausweisungsverfügung mit der *schweren* Straftat begründen, weil die Frauen zu 90 Tagessätzen a 5 Euro verurteilt wurden. Hier kannten sie die Hintergründe der Straftat und da hätte man durchaus auch den Bitten des Rechtsanwalts in der Sache folgen können. Nach Ausländerrecht ist ihre Verhaltensweise nicht zu beanstanden, aber ob die auch Art. 6 des Grundgesetzes und ob sie dem Geist der Bleiberechtsregelung entspricht, da habe ich meine Zweifel.

Ich gehe davon aus, und da stehe ich wohl nicht alleine, dass Sie in vielen der Fällen, in denen Abschiebungen durchgeführt oder versucht wurden, anders hätten handeln können.

Eine eklatantes Beispiel ist dabei der Fall eines langjährig hier lebenden Italieners, der eine von ihm schwangere Ukrainerin heiraten wollte, die die italienische Staatsbürgerschaft bekommen sollte. Obwohl bekannt war, dass die Schwangerschaft kritisch war, haben sie eine Hochzeit nicht zugelassen und die Frau im tiefsten Winter nach Kiew abgeschoben. Die Folge war eine Fehlgeburt. Die näheren Umstände will ich hier nicht erörtern, denn ein Bekannter des Italieners, ein ehemaliger Kripobeamter hat zwischenzeitlich Strafanzeige gegen Ihre Behörde wegen Kindestötung gestellt.

Wir leben auch in Sundern in Zeiten rückläufiger Bevölkerungszahlen. Wir leben auch in Sundern im sozialen Miteinander mit vielen Menschen von denen Sie wollen, dass sie unsere Stadt verlassen. Wir würden uns wünschen, dass Sie in dieser Fragestellung stärker die sozialen Zusammenhänge berücksichtigen und die Integration fördern würden und in den Fällen, wo eine Abschiebung unumgänglich ist, eine humanere Praxis ihrer Behörde umsetzen.

Matthias Schulte-Huermann

7 Gedanken zu „Hochsauerland: Eine Rede an die Kreisausländerbehörde“

  1. Es steht heute in der WPSundern eine Berichterstattung über die Ratssitzung drin in der ich die *rede an die Ausländerbehörde* teilweise gehalten habe. Der Kommtar des Ausländeramtes lautet folgendermaßen:

    Kreuzverhör im Ratssaal?
    Infos zum Asyl für eigenes Ziel genutzt

    von Matthias Schäfer

    war ich da im falschen Film? Da kommen zwei Mitarbeiterinnen des Ausländeramtes und wollen über ihre Arbeit in Sachen Asyl und Härtefällen informieren, tun dies sachlich und auf Grundlage einer Menge Daten und Erfahrungen. Und dann werden sie von einem Ratsmitglied wie in einem Prozess ins Kreuzverhör genommen, sollen sich rechtfertigen und verteidigen. Gut, dass die Damen – wenigstens nach außen – cool blieben. Gut auch, dass man schnell wieder zur eigentlichen Fragestellung zurückfand und entschied.*

    1. @Jochen: Meinst Du das polemisch? Mir ist es im Übrigen völlig egal, wer schreibt. Es geht doch um die Inhalte. Matthias hat seine Kritik an einem WP-Beitrag formuliert. Falls es dazu Gegenpositionen gibt – nur zu.

  2. Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.
    (Rosa Luxemburg 1918)

    Nicht genehm ?

    1. @Jochen:
      Sorry, dass ich Deine Frage nicht eher frei geschaltet habe. Ich kam heute eine lange Zeit nicht online. Das kann bei Blogs mit kleiner Belegschaft schon mal vorkommen. Normalerweise geht es schneller.

  3. jetzt verstehe ich immer noch nicht was das mit Rosa Luxemburg zu tun hat.
    Meine Stellungnahme auf den Kommentar zumindest erscheint in der WP nicht Offensichtlich ist der Reporter weder dazu in der Lage zu sagen, was er mit dem Satz *Infos zum Asyl zum eigenen Ziel genutzt.* meint, noch ist er gewillt andere Meinungen zu seinem Kommentar in seiner Zeitung zuzulassen.
    Ist das ein allgemeines Problem des Lokaljournalismus, das *Lokaljournalisten`* der *Macht* hinterherdackeln. oder sich meinen darüber profilieren zu müssen, das sie krtischen Menschen versuchen einen reinzuwürgen,?

  4. @Matthias:
    Ich denke, dass Jochen gedacht hatte, ich hätte seinen Kommentar nicht freigeschaltet, weil er mir nicht genehm wäre. So wenigstens habe ich ihn verstanden. Er hat also gedacht ich würde seinen Kommentar zensieren und daraufhin das Rosa Luxemburg Zitat gebracht. Es hat also nichts mit Dir zu tun.

    Ich sage es noch einmal: Ich bin nicht immer online und so kann es schon mal dauern, bis ein Beitrag freigeschaltet wird.

    Jochen hat sich im Übrigen auf meine Antwort und Frage (s.o.) an ihn nicht mehr gemeldet.

Kommentare sind geschlossen.