Leserservice: Weihnachtsbaumkulturen. Die Antwort auf eine Anfrage der SBL.

Im September 2009 hatten wir von einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste(SBL) an den Landrat und den Vorsitzenden des Umweltausschusses berichtet.  Vor einigen Tage kam ein Leser unseres Blogs auf diesen Bericht zurück und erkundigte sich nach der Beantwortung der insgesamt fünf Fragen.

Da der Hochsauerlandkreis trotz einer aufwändigen Website viele öffentliche Dokumente nicht im Internet zur Verfügung stellt, sondern lediglich im Kreishaus zur Einsichtnahme vorhält, ist es immer wieder mit viel Zeitaufwand verbunden, Vorgänge zu recherchieren. Vielleicht ist dies von der Kreisverwaltung beabsichtigt. An fehlendem Speicherplatz auf dem Webserver des Kreistags kann diese bürgerferne Öffentlichkeitspolitik nicht liegen.

Zur Erinnerung:

Matthias Schulte-Huermann(SBL) richtete im September 2009 eine Anfrage an den Landrat und an den Vorsitzenden des Umweltausschusses.

Nach Kyrill werden in Trinkwasserschutzzonen und Wassereinzugsbereichen viele Waldflächen in Weihnachtsbaumkulturen bzw. Schnittgrünkulturenumgewandelt. In manchen Bereichen des Naturparks Homert werden auch Laubwälder abgeholzt und in solche Monokulturen verwandelt. Es ist bekannt, dass in diesen Kulturen (im Gegensatz zu den vorherigen Waldflächen) im starken Maße gedüngt wird und Chemikalien aufgebracht werden. Bisher gibt es keine Handhabe gegen diese intensive Landschaftsnutzung und gegen den Chemikalieneinsatz in diesen Waldflächen, obwohl bei großflächigem Einsatz dadurch eine Landschafts- und Umweltbelastung verursacht wird.

Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung diesen Sachverhalt?

2. Welche Auswirkungen hat diese Intensivform der Landnutzung auf die Trinkwassergewinnungsanlagen?

3. Warum sind intensiv genutzte Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen großflächig in Waldgebieten erlaubt, obwohl deutlich erkennbar ist, dass es sich um Kurzumtriebsplantagenwirtschaft handelt und das Forstgesetz regelt, dass Chemikalieneinsatz im Wald nur in Ausnahmefällen zu erlauben ist?

4. Warum sind diese Kulturen in Wasserschutzzonen erlaubt?

5. Der Hochsauerlandkreis ist in erheblichem Maße von den Folgekosten der Aufbringung von Giftdüngern in Weihnachtsbaumkulturen betroffen. Hat der Kreis bereits Schritte unternommen um solche Kulturen in Wasserschutzzonen untersagen zu können?

Die Antwort des Landrats vom 4. November 2009 habe ich auf Nachfrage von Seiten der SBL als PDF zur Verfügung gestellt bekommen: antwort-auf-anfrage-sbl_schnittgrunkulturen-v17-9-09.

Bei Frage Nr. 1 beginnt die Antwort äußerst gradlinig:

Nach § 44 Landesforstgesetz unterliegen die durch den Sturm „Kyrill“ entstandenen Kahlflächen im Allgemeinen der Wiederaufforstungspflicht. Das bedeutet, dass auf ehemaligen Waldflächen grundsätzlich wieder Wald entstehen muss. …

Wer jetzt denkt, alles sei klar, wird in den folgenden Absätzen eines Besseren belehrt, denn sofort im nächsten Absatz heißt es:

Bei der Wiederaufforstung ist auch die Anlage einer sogenannten „Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur möglich und bedarf grds. keiner Einzelgenehmigung durch die Forstbehörde.

Ich denke nach dem ersten Durchlesen, dass die Antworten des Kreises die Fragen nicht eindeutig beantworten und Spielraum für weitere Nachforschungen lassen bzw. eröffnen.

Beispielsweise wird die Frage 2 nicht eindeutig beantwortet, sondern erst einmal der rechtliche Rahmen aufgezeigt. Es bleibt offen, ob dieser rechtliche Rahmen eingehalten wird.  Es wird allerdings auch klar gesagt, dass in die „schützende Bodenschicht“ eingegriffen wird und dass dieser Eingriff Konsequenzen haben könnte.

Ich frage mich, warum der Kreis diese möglichen negativen Auswirkungen auf Grundwasser und Trinkwasser nicht in der Realität überprüft.

Soweit erst einmal. Bitte auch selber lesen 😉 und kommentieren. Würde mich freuen.