PPP in Rathäusern. Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand mit interessantem Faktenblatt

In unserem BriefkastenDas Faktenblatt der Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) beschreibt einige Beispiele für teure oder gescheiterte PPP Projekte in Rathäusern.

Die Initiative befasst sich zwar nicht mit dem PPP-Projekt Oversum, doch die Argumente und Hintergründe sind auch für uns Winterberger Bürgerinnen und Bürger interessant.

Die Idee einer öffentlichen Fraktionssitzung (am Ende des Textes), hier beispielsweise Oversum, Freibad und Zukunft der Stadt Winterberg, finde ich gut.

Ich greife allerdings an dieser Stelle nur die Argumente heraus, Beispiele und Literaturhinweise möge jeder selbst nachlesen.

Ab hier wörtliche Übernahme aus dem Faktenblatt:

B: Argumente

 

1. Haushaltssanierung

PPP wird fast immer unabsehbar teuer. Und es ist ein haushaltspolitisches Abenteuer. Wenn das glaubhaft belegt werden kann, werden sich nur wenige weiter für PPP einsetzen.
Um diese Wirkung zu erzielen, ist es notwendig:

– die vorliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachdrücklich zu hinterfragen

– sich nicht von den absoluten Zahlen beeindrucken zu lassen, sondern

  • die Kosten des Projekts ins Verhältnis zu setzen zur bisherigen Haushaltsposition für den Erhalt und den Betrieb des Rathauses sowie zur Summe aller Haushaltpositionen. Welchen Anteil der Mittel für alle Verwaltungsbauten verbraucht allein dieses Rathausprojekt über den projektierten Zeitraum Jahren?
  • die mit dem PPP-Projekt verbundenen Risiken in Zahlen oder anderen Projekt-Erfahrungen zu packen: „Wenn wir hier eine Kostensteigerung erleben wie das Projekt im Landkreis Offenbach, dann können wir das in vier Jahren nicht mehr bezahlen.“

– Eindruck macht auch eine Liste von gescheiterten oder bereits als sehr teuer bekannten PPP-Projekten, z.B. …

  • Landkreis Offenbach: in nur fünf Jahren 50% Kostensteigerung.
  • Leimen: Die Kommune musste weiterzahlen, obwohl das Stadtbad schon geschlossen war.
  • Bonn: Investor ging erst Pleite und wurde dann wegen Betruges verhaftet, die Kosten trug die Stadt Bonn
  • Elbphilharmonie Hamburg: Kosten verzehnfacht.

Gemeingut in BürgerInnenhand arbeitet an solchen Listen:
http://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2012/01/FB-08-Erfahrungen-mit-PPP.pdf.
http://www.gemeingut.org/2013/10/gesucht-wir-die-nachste-elbphilharmonie/
Verdi hat eine eigene Zusammenstellung veröffentlicht:
http://kommunalverwaltung.verdi.de/themen/ppp_-_public_private_partnership

2. Zutrauen in die eigene kommunale Leistungsfähigkeit

Ein gängiges, allerdings selten öffentlich geäußertes Argument ist:
„Das können wir doch gar nicht mehr! Ein Projekt dieser Größe bekommen wir alleine gar nicht hin, das läuft uns finanziell und terminlich völlig aus dem Ruder. Die Berater werden uns wie überall völlig übers Ohr hauen. Am Ende müssen wir komplexe Verträge unterschreiben, deren Implikationen wir nicht im Ansatz überblicken.“
Hier muss die Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die öffentliche Hand ist in der Regel – entgegen allem Gerede – zu besonderen Leistungen fähig, sofern sie nicht bereits kaputtgespart ist. Man kann oft die Beschäftigten in den Ämtern an ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Verantwortung für das Ganze packen. Auf jeden Fall sollten die Beschäftigten des durch PPP bedrohten Bereichs in die Abwehr aktiv einbezogen werden. Dass Private „es besser können“, ist kein Naturgesetz:

  • Unsere Verwaltung mag manchen im Moment nicht gerade Vertrauen erweckend vorkommen. Aber genau das, was als Alternative zu PPP gefordert ist – die konventionelle Vergabe – hat sie jahrzehntelang in Deutschland in einer Art bewältigt, dass wir weltweit immer noch in vielen Bereichen die besten Infrastrukturen vorweisen können.
  • Lebenszyklusbetrachtungen können die Verwaltungen und machen sie konventionell längst. Darüber hinaus kann man eine kommunale Planung über fünfundzwanzig Jahre, unterstützt von einer informierten Öffentlichkeit, besonders wirkungsvoll und transparent aufstellen und öffentlich darlegen.
  • Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen lassen an vielen Stellen den erforderlichen fachlichen Sachverstand außen vor. Einmal offengelegt, sind sie an vielen Stellen mit Hilfe elementarer Kenntnisse zu widerlegen bzw. als schön gerechnet zu kritisieren. Das zeigen die zahllosen Beispiele in den Prüfberichten der Rechnungshöfe. Zu diesen vergleiche man unser Faktenblatt
  • Wenn wir uns von den zumeist nicht unvoreingenommenen Beratern abhängig machen, sind wir in Kürze völlig entmachtet.
  • Die öffentliche Verwaltung kann über ein In-house-Angebot darlegen, ob und wie sie das Projekt durchführen kann.
  • Sowohl PSC als auch PPP werden in allen Gutachten prognostiziert. Dabei geht es um enorme Langzeitprognosen, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Eine vor 30 Jahren erstellte Prognose hätte weder den Fall der Mauer, die Anschläge auf das World Trade Center noch die Weltwirtschaftskrise ab 2008 berücksichtigt. Auch spartenspezifische Ereignisse wie die Umstellung auf das Gesamtschulkonzept in NRW wären vermutlich nicht enthalten gewesen. Der Prognosespekulation folgt bei PPP das Betonieren der zugehörigen Bedingungen in ultralanglaufende Verträge. Demgegenüber kann die öffentliche Verwaltung in konventioneller Ausschreibung sukzessive und sachorientiert auf Ereignisse reagieren.

3. Gesellschaftliche und weltanschauliche Grundhaltung

3.1 „Die Privatwirtschaft ist effizienter“
Das Argument, die privaten Unternehmungen würden schneller und effektiver sein, ist durch keine belastbaren Forschungsergebnisse gestützt. Dennoch ist es oft schwer, die quasi-religiöse Überzeugung zu erschüttern, Private wären per se effizienter. Man kann und sollte sich dennoch auch hier trauen, zu argumentieren. So kann man Effekte höherer Effizienz – ohne sie zu bestreiten – in ihrer Größenordnung zu anderen Faktoren in Beziehung setzen. Die organisatorischen Probleme hier und dort sind weitgehend die gleichen. Bei einer Eigenerledigung macht sich die öffentliche Hand die Vorteile privater Planungs- und Arbeitsorganisation – soweit solche existieren – ebenfalls zu Nutze, indem sie die Aufträge an Unternehmen vergibt – allerdings in eigener Regie und oft auch an regionale Firmen, deren Gründlichkeit und Zuverlässigkeit sie aus eigener Anschauung einschätzen kann. Aber sie verfügt zusätzlich über Kontrollmöglichkeiten zwischen den jeweiligen Vergaben, bis hin zu einer Art „Notbremse“.
Bei PPP gibt es keine Notbremse für die öffentliche Hand, wie der Fall der Elbphilharmonie Hamburg eindrucksvoll belegt.

3.2 Wettbewerb regelt alles besser
Bei PPP findet Wettbewerb kaum bis gar nicht statt. Nicht selten gibt es nur einen Bieter. Die Großfirmen bilden Kartelle; von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung der Projekte profitieren nur sie. Der Mittelstand wird fast völlig ausgeschlossen oder in Nachunternehmerposition gedrängt. Und das heißt im Preis gedrückt und mit Risiken gut eingedeckt.
Eine ähnliche Monopolisierung des Marktes gilt für die Beratung: Eine überschaubare Zahl von Großkanzleien und international tätigen Unternehmensberatungen, die ganz oder vor allem für die Großen der Bauindustrie arbeiten, wird mit den Planungen mit der Erstellung der Verträge beauftragt. Das ist so teuer, dass die kleinen und mittleren Unternehmen schon aus diesem Grunde nur sehr geringe Chancen am Markt haben.

3.3 PPP ist Privatisierung
Wenn ein angesprochenes Publikum dem Zusammenhang zustimmt, dass PPP eine Form von Privatisierung ist, kann auf die breite generelle Ablehnung gegenüber Privatisierung zurückgegriffen werden. Gemäß einer gemeinsamen repräsentativen Umfrage des deutschen Beamten-Bundes (dbb) zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa wollen 78% der Bevölkerung keine weiteren Privatisierungen oder fordern sogar die Rückabwicklung bestehender Privatisierungen.

4. Transparenz

Eine zentrale Erfahrung der Arbeit vieler Gruppen zu PPP ist: Je mehr über die geplanten Projekte öffentlich diskutiert wird, desto unwahrscheinlicher wird die Realisierung per PPP. Ein ganz wesentlicher Teil der Auseinandersetzungen findet daher dazu statt, ob etwas und gegebenenfalls wie viel von der Fülle an skandalträchtigen Informationen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden kann. Es hilft auf der anderen Seite wenig, mit Fachdiskussionen im abgeschlossenen Rahmen Recht zu behalten. Möglichkeiten, Öffentlichkeit herzustellen sind:

  • Öffentliche parlamentarische Anfragen
  • Anfragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz
  • Öffentliche parlamentarische Anhörungen
  • Formlose Anfragen durch offenen Brief / Leserbrief
  • Offene Ratssitzungen oder – falls das verwehrt wird – öffentliche Fraktionssitzungen
  • Bürgerbegehren sowie formlose Unterschriftensammlungen
  • Öffentliche Diskussionsveranstaltungen
  • Infostände und Flyer