Betriebsverlust der ESZW GmbH (Bobbahn Winterberg) im Jahr 2013 höher als erwartet. Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro überschritten. Mangelhafte Unterrichtung des Kreistages?

Bobbahn Winterberg
Der Bobsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Meschede. In einem Schreiben vom 29. Juli 2014 (gestern) wirft der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos dem Landrat und den Vertretern des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH (Bobbahn) mangelhafte Unterrichtung über erhöhte Betriebsverluste vor.

(Disclaimer: Reinhard Loos ist SBL-Kreistagsmitglied und Autor dieses Blogs.)

Der Verlust der ESZW GmbH überstiege, so Loos, den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro.

Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 sei im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt worden, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausgegangen wäre.

Loos wörtlich:

Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“

Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der
letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen.

Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.

Die SBL-Fraktion fordert vom Landrat, die Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen. Er solle weiterhin die Entwicklung der einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darstellen.

Außerdem werde die SBL-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW GmbH beantragen, der aber ihrer Meinung nach die vorherige Information des Kreistages nicht überflüssig mache.

4 Gedanken zu „Betriebsverlust der ESZW GmbH (Bobbahn Winterberg) im Jahr 2013 höher als erwartet. Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro überschritten. Mangelhafte Unterrichtung des Kreistages?“

  1. Stichwort Einnahmen: Soweit ich weiß, werden seit einigen Jahren für die Bobbahn nur noch Eintrittsgelder bei Großveranstaltungen erhoben. Außerhalb der Großveranstaltungen „pilgern“ auch viele Besucher in Richtung Bobhaus, aber besuchen dann den „Erlebnisberg Kappe“.

    Wer sich die Bobbahn ansieht, wird dies über die kostenpflichtige Panorama-Erlebnisbrücke machen. Lohnt sich!

    In welchem Verhältnis stehen aber ESZW und Erlebnisberg Kappe?
    Ich frage bspw. unter Bezug auf gemeinsame (?) Angebote wie
    http://www.erlebnisbergkappe.de/de/bobbahn/bobbahnfuehrungen.php

    Aber auch im Hinblick auf Grundstücksfragen.

  2. Interessante Frage. Werde mich umhören.

    Noch eine Ergänzung zum Artikel: Winterberg muss, so wie ich es verstehe, von den Verlusten 358.000 Euro bezahlen.

    http://www.hochsauerlandkreis.de/politik_verwaltung/amtsblatt/Amtsblatt_fuer_den_hochsauerlandkreis.php.media/58581/00_Amtsblatt_10_2014.999.pdf

    „Die Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH hat am 18.06.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festgestellt. Sie hat beschlossen, dass der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 881.334,21 € wie folgt gedeckt wird: 716.000,00 € Betriebskostenzuschuss, jeweils hälftig zu übernehmen von den Gesellschaftern Hochsauerlandkreis und Stadt Winterberg,16.700,00 € Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung der erforderlichen Liquidität, 148.634,21 € Entnahme aus der Kapitalrücklage des Unternehmens.

  3. @zoom:
    Faktisch hat die Stadt Winterberg von den Verlusten nicht „nur“ 358 TEuro zu tragen, sondern direkt oder indirekt trifft sie die Hälfte des gesamten im Jahr 2013 aufgelaufenen Defizits, also ca. 440,7 TEuro. Denn auch die Entnahme aus der Kapitalrücklage und die Aufnahme eines zusätzlichen Kredites belasten die Gesellschafter. Wenn nicht gleich, dann später, wenn z.B. Tilgung und Zinsen für den Kredit zu zahlen sind, oder wenn das Kapital aus der Rücklage für weitere Investitionen fehlt.
    Offen ist zudem noch der „reguläre“ Anstieg der Verschuldung im Jahr 2013. Der könnte bei etwa 400 TEuro gelegen haben, aber genaues wissen wir erst dann, wenn die Antwort des Landrats auf unsere Anfrage vorliegt. Dieser Anstieg der Verschuldung (falls es ihn gab) und der Betriebsverlust zusammen ergeben die Summe der liquiden Finanzmittel, die der Bobbahn bei ihrer Tätigkeit an eigenen Einnahmen fehlten.

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