Pressemeldung: Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg

In unserem BriefkastenPressemeldung der SPD Arnsberg zur Prüfung der Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,

Die Landesregierung hat auf Empfehlung der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ am 9. April das kommunale Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) beschlossen und ermöglicht Kommunen dadurch das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten.

Den Kommunen wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, welches konkrete Handlungsansätze und Sanktionen z.B. in Form von Ordnungsmaßnahmen, die Einleitung von Sanierungen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters und in letzter Konsequenz die Möglichkeit eine „Unbewohnbarkeitserklärung“ zu verabschieden, in deren Folge Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung fällig werden, beinhaltet.

Als Beispiel einer erfolgreichen Umsetzung dieser Instrumente kann das Beispiel der Stadt München herangezogen werden. Mieterschutz und Quartiersmanagement gegenüber verantwortungslosen Immobilienbesitzern/-fonds, gehören zu einer zukunftsorientierten Stadtplanung.

Wir möchten Sie daher bitten uns mitzuteilen,

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Arnsberg existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen, beospielsweise durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nach dem Vorbild Münchens.
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann;
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll;
  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksausschüsse, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird;
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von neun Quadratmetern für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll;
  • Welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt;
  • Ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Paul Bittner
(Fraktionsvorsitzender)