Laufend spekuliert: wie teuer wird das Oversum für Winterberg?

Beim Laufen im Schnee kommt der Mensch auch mal ins Grübeln (foto: zoom)
Beim Laufen im Schnee kommt der Mensch auch mal ins Grübeln (foto: zoom)

In den letzten drei Reden bzw. Verlautbarungen einschließlich der Ankündigung seiner erneuten Kandidatur zur Wahl des Bürgermeisters in Winterberg hat der amtierende BM Werner Eickler buchstäblich nichts gesagt, zum Thema „Oversum“ gefühlt weniger als nichts.

Die Westfalenpost hatte am Dienstag von einem Dissenz des SPD-Fraktionsvorsitzenden Harald Koch und CDU-Bürgermeister Eickler über die jährlichen Zahlungsverpflichtung der Stadt für die „Schulden“rückzahlung der Stadt Winterberg berichtet. Koch hatte 800.000 Euro genannt, Eickler 655.000 berichtigt: „Die Stadt Winterberg habe im Haushalt 2014 die vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtung in der Größenordnung von aktuell 665.000 Euro eingestellt.“

Wer unser Blog zum Thema „Oversum“ gründlich gelesen hat und wer insbesondere die Haushalte 2013 und 2014 mit unseren Lesehilfen studiert hat, dem sind die beiden Zahlen nicht fremd:

Ausschnitt aus dem Teilergebnisplan Bäder: Schuldrückzahlung 2014 hervorgehoben (screenshot)
Ausschnitt aus dem Teilergebnisplan Bäder (S. 371): Schuldrückzahlung 2014 hervorgehoben (screenshot)

Im Teilergebnisplan für die Hallen- und Freibäder lese ich für 2014 -665.754 Euro, dort stehen aber auch die Koch’schen 800.000 Euro, exakt   -795.812 Euro.

Bei der ersten Zahl handelt es sich um die Rückzahlung der forfaitierten Schulden gegenüber der Landesbank Baden Württemberg (LBBW). Bei der zweiten Zahl offensichtlich um diese Rückzahlung plus Personalkosten.

Die 800.000 Euro sind zwar eindrucksvoller, aber die Verbindlichkeiten gegenüber der LBBW sind interessanter, denn jedes Jahr der mittelfristigen Ergebnisplanung  von 2015 bis 2017 steigt dieser Betrag um ca. 13.000 Euro.  Wenn ich annehme, dass dies so fortgeschrieben werden wird, überschlage ich einfach so: statt 650.000 nehme ich konservativ 600.000 Euro an und berechne die Summe der 13.000 Euro Verdopplung über 30 Jahre mit dem Faktor 30(30+1)/2 = 465. Also 465 * 13.000 = ca. 6 Mio.

Dann müsste ich nur noch diese 6 Mio. Zinsen auf die ca.  18 Mio (30*0,6 Mio.) addieren und käme auf einen Betrag von 24 Millionen.

Mit dem Heimfall und der Planinsolvenz der aquasphere kämen zu diesen 24 Mio. Euro noch die Schulden des Partners der Stadt Winterberg hinzu, denn es ist das Wesen der PPP-Verträge, dass sich die Kreditinstitute die Städte als Bürgen bzw. Schuldnachfolger nehmen, denn Kreditinstitute sind nicht blöde und wissen, dass die Privaten eher Pleite gehen als die Kommunen.

Diese zusätzlichen Verpflichtungen, die der Heimfall mit sich bringen wird, werden auch im Millionenbereich liegen. Um auf eine runde Zahl zu kommen, nehmen wir 6 Mio an und kommen auf insgesamt 30 Millionen Euro.  Die 6 Millionen entsprechen der Bandbreite, die ich bislang bei Gesprächen an den Theken dieser Stadt (von 4 – 8 Mio.) gehört habe. Leider habe ich bislang vergeblich nach einer Äußerung der Stadt zum Themenkomplex „Verbindlichkeiten der aquasphere“ gesucht.

So bin ich beim Laufen auf eine Summe von 30 Millionen Euro gekommen, die die Stadt Winterberg über 30 Jahre zu bezahlen hätte – 1 Millionen Euro pro Jahr.

Wenn ich jetzt noch die 4,5 Millionen Euro Anfangs-Investition der Stadt hinzurechnete, läge ich bei den zuletzt in den Medien genannten 35 Millionen Euro Kosten des Oversums.

Meine Rechnung ist wackelig, aber sicher scheint mir zu sein, dass die zu Beginn von den verantwortlichen Politikern genannten 4,5 Mio Euro Investitionen plus 600.000, manchmal auch 650.000 und auch mal 700.000 Euro „Betriebskosten“ im besten Fall eine falsche Botschaft an die BürgerInnen waren.

So schrieb die Westfalenpost noch am 16. Mai 2012: „Zu den 4,5 Millionen Euro an öffentlichen Geldern gesellen sich nun jährlich rund 700 000 Euro Betriebskosten hinzu.“

Am 6. September 2013 lesen wir hingegen: „finanziell kostet das Bad trotz Schließung immer noch rund 600.000 Euro jährlich. Mit diesem Geld werden aufgenommene Kredite für den Bau der Erbpachtfläche des Oversum, also u.a. das Sportbad, die Fitness-, Wellness- und Saunabereiche, die Tourist-Info und das MVZ, bedient. Klar ist also, würde die Stadt das Bad in Zukunft selbst übernehmen und betreiben, kämen zusätzliche Betriebskosten hinzu.“

Bei dem Betrag handelt es sich also nicht um „Betriebskosten“, sondern um feste Rückzahlungen, die fällig sind, egal ob das Oversum geöffnet oder geschlossen ist.

Die Betriebskosten, Personalkosten, Instandhaltungs- und Renovierungskosten, die Kosten für Rechtsanwälte und Gutachten  usw. habe ich hier nicht eingerechnet.

20 Gedanken zu „Laufend spekuliert: wie teuer wird das Oversum für Winterberg?“

  1. Das kommt daher, weil die WP offenbar immer völlig unwidersprochen alles aufschreibt, was ihr diktiert wird. Neuerdings steht ja nicht mal mehr der Verfasser des Artikels zum Oversum darunter. Wahrscheinlich weil sie eh‘ im Rathaus verfasst werden. Richtig wäre doch, meiner altmodischen Ansicht nach, wenn ein Redakteur zur Recherche diesen Themas (und da gäbe es jede Menge zu recherchieren) abgestellt würde. Aber wenn der BM verfügt „geheim“ dann ist es für die WP eben geheim. Und sol lesen wir weiter die interessanten Vereinsnachrichten, Termine und über Häkel-Weltmeister…
    Man könnte ja uch mal die NSA fragen, die wissen über das Zahlenwerk Oversum und den Stand der Verhandlungen sicher genaustens Bescheid.

    1. @nofretete
      In einer Sache muss ich den Redakteur vor Ort in Schutz nehmen: im Internet stehen nicht immer die Autoren unter dem Artikel, auch wenn sie im Print ausgewiesen sind. Ich bin da auch schon mal drauf „rein gefallen“.

      Bei dem Widerspruch zwischen den 800.000 und den 655.000 Euro hätte ich mir auch mehr Informationen und Nachfragen gewünscht, gerade weil die 655.000 Euro mit mindestens(?) 2% pro Jahr steigen.

      Auf der Bürgerversammlung hatte ja auch Michael Beckmann von den 2% Inflationsausgleich(?) gesprochen. Ich habe die Mathematik ja schon zum Haushalt 2013 gemacht. Da werden über 30 Jahre aus den harmlosen 2% schnell 6 Millionen Euro, es sei denn ich habe einen Gedankenfehler gemacht.

      Denkbar ist allerdings, dass es noch weitere Prozente gibt, es sei denn sie wären schon in die 18 Mio. eingepreist.

  2. Ja, da ist so manches denkbar – aber ich glaube, es wird ein „böses Erwachen“ geben. Nach der BM-Wahl müssen sie ja mit der Sprache raus.
    Gerade im Print und gerade zu diesem Thema habe ich die Autoren-Kürzel vermisst. Es ehrt Sie, dass sie die Redakteure in „Schutz“ nehmen. Aber wenn sich mein Abo lohnen soll, würde ich auch gerne umfassend über die Lokalpolitik informiert werden. Das Abo wird auch bei der Funke-Gruppe immer teurer ebenso die Anzeigenpreise…Nur derjenige der morgens die Zeitung bei Wind und Wetter austrägt für den bleibt nichts übrig – deswegen werden auch immer neue „Dumme“ gesucht. Und Mindestlohn ist ja gut und schön, zumindest auf den politischen Seiten der Zeitung – aber man benötige eine „Ausnahme“ für die Zeitungszusteller. Diese „Ausnahmen“ wollen alle gern haben… Leider können sich dann viele nicht mehr das Abo leisten.

  3. Eine etwas genauere Rechnung:
    Wenn ein Betrag von 655 TEuro jährlich um 2% steigt, sind daraus im 30. Jahr 1.163,2 TEuro geworden, 6.922 TEuro mehr als ohne die jährliche Steigerungsrate. Als Summe über die 30 Jahre ergeben sich dann 26.572,1 TEuro. Plus 6,0 Mio Euro Verpflichtungen aus dem Heimfall plus 4,5 Mio Euro Anfangs-Invest sind wir bei 37,1 Mio Euro!
    Dafür hätte man viele Winterberger Freibäder sanieren können…

    1. @Reinhard:

      ja, da hast Du Recht – aber sowohl Du mit dem Zinseszins als auch ich mit meinem groben Keil kommen mit unseren Methoden auf ungefähr die gleiche Gesamtsumme.

      Ich habe das bewusst so gemacht, damit der Leser/die Leserin nachvollziehen kann, wie ich überhaupt mit den paar Spalten in einer einzigen Zeile des viele hundert Seiten dicken Haushalts auf die Idee komme.

      Die Millionen Verpflichtung aus dem Heimfall sind noch das Enigma des BM, aber ich meine es entschlüsselt zu haben, auch wenn ich nicht Alan Turing bin 😉

      Ich hatte ja schon an andere Stelle erwähnt, dass die Strategie von BM und Projektgesellschaft ähnlich der in Leimen vor der OB-Wahl sein könnte:

      „Besprechung s.a.b. mit Stadtverwaltung, neues Nutzungskonzept und Vermeidung des Themas im OB-Wahlkampf (nach Angaben der s.a.b.)“ Quelle: http://gall-leimen.de/txt_sab4.htm

      Vor der Wahl keine Wort nach draußen, unbedingt dichthalten – nach der Wahl dem Rat eine gemeinsame Lösung präsentieren. Falls jemand eine andere Idee hat, aus welchem Grund derart verbissen geschwiegen wird, bitte melden!

  4. @nofretete:

    bin Ihrer Meinung. Gerade wurde in einer Radiosendung über die ganzen Ausnahmen vom Mindestlohn gesprochen: mindestens Schweizer Käse, ca. 2 Millionen ArbeitnehmerInnen würden weiterhin unterhalb des Mindestlohns arbeiten. Mich wundern diese Entwicklungen in der Großen Koalition übrigens gar nicht. Ulrich Horn ist in seiner gestrigen Analyse „SPD: Maschinenraum – Union: Sonnendeck“ der Situation ziemlich nahe gekommen.

    Zur Zeit haben wir keine Tageszeitung im Abonnement. Das gibt uns die Freiheit querbeet die Informationen zusammenzukaufen: mal eine FR, ein Tagesspiegel, die taz, die FAZ oder auch mal keine Tageszeitung oder die WP.

    Von dem, was in der Westfalenpost steht, kann ich, bis auf sehr wenige Artikel im Regionalteil, fast nichts gebrauchen. Und da ist es natürlich schade, dass bei den wenigen Artikeln, die ein lokalpolitisches Thema anpacken, oft nicht genügend in die Tiefe gegangen wird.

    Wenn im Print kein Autor unter dem Artikel steht, ist es meist eine Pressemeldung, also PR im weiteren Sinne. Der „normale“ Leser, die Leserin unterscheidet dies aber kaum. Das wissen diejenigen, die die PR ins Blatt drücken ganz genau.

    Eine Nachfrage: um welche(n) Artikel im Print handelt es sich denn, bei dem/denen kein Autor dabei stand. Das interessiert mich sehr.

  5. Wahl hin oder her… es gibt ein laufendes Verfahren zum Oversum, bzw. Aquasphere. Ich kann das Schweigen insofern nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist die Verschiebung des Prozesstermins. Bei Wäscher und Co. sollte man im Gegenteil knallhart ein Gerichtsurteil erzwingen (oder sich die Tendenz des Richters anhören), bevor man auf fadenscheinige Verhandlungsangebote eingeht.

    1. Vor dem laufenden Verfahren wurden ja auch schon „merkwürdige Dinge“ gesagt: „Betriebskosten“, statt Rückzahlung der forfaitierten Millionen an die BWLB. So sah es in der Öffentlichkeit so aus, als würde dass Oversum lediglich 4,5 Mio. + Betriebskosten kosten, im Gegensatz zu den durch Gutachter (Gutachten bislang nicht öffentlich) genannten 10 bis 14 Mio Renovierungskosten für die alten Bäder.

      Der nächste Gerichtstermin am 7(?). Februar steht auch wieder zur Disposition.

      Frage: Welche Verhandlungsmasse/-macht hat eine Betreibergesellschaft in Planinsolvenz überhaupt noch? Irgendwas muss ja da noch sein, oder?

  6. Wie die WP heute berichtet, sollen Skilangläufer freiwillig für die Nutzung von Loipen zahlen, denn „Loipen schneit es nicht vom Himmel“ informiert Tourismusmanager Michael Beckmann die ungläubigen WP-Leser.

    Wenn Winterberg Geld benötigt, wir haben weitere Vorschläge:

    Gebühren für die Nutzung von Wanderwegen, Radwegen und geräumten Gehwegen. Die im Artikel angekündigten „Premium-Winterwanderwege“ wären selbstverständlich etwas teurer. Bezahlen könnten Besucher und Einheimische für die gute Luft, schöne Aussicht in Wald und Wohnung sowie gebührenpflichtige Sitzbänke. Weitere Ideen?

    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-winterberg-medebach-und-hallenberg/langlaeufer-sollen-fuer-loipen-rund-um-winterberg-freiwillig-zahlen-id8931589.html

  7. @ Johanna

    Wir lieben die Nordsee und verbringen jedes Jahr einige Tage auf einer der ostfriesischen Inseln … ich stelle mir gerade vor, ich müsste fürs Schwimmen im Meer eine extra Gebühr entrichten, oder es wäre nach jeder Dünenwanderung ein Obolus fällig, errechnet aus den zurückgelegten Kilometern. Na, ja, und morgendliches Joggen am Strand sollte man sich schon etwas kosten lassen … ;-((

  8. @Johanna:
    Winterberg benötigt also Geld.
    Wie wäre es denn mit kostenpflichtigen Führungen durch die stillgelegten Teile des Oversums? Nebeneffekt: Das Bad würde dann nicht in Vergessenheit geraten…

  9. @Reinhard Loos

    Gute Idee, bei der Elbphilharmonie sollen die Baustellenführungen gut angenommen werden. Könnte man noch mit einer Nostalgie-Tour durch das alte Bahnhofsgebäude verbinden, jedenfalls solange er noch steht.

  10. Facts and Figures:

    Die WP berichtet: Winterberg ist verschuldet und die Verschuldung steigt. In „diesem Jahr … auf 49,16 Millionen Euro“. Auch die Bobahn ist mit rund 2,64 Millionen Euro verschuldet. Hier ist die Stadt am Kahlen Asten zur Hälfte beteiligt. Winterberg zahlte 2012 einen Zuschuss von 343 000 Euro und 483 758 Euro in 2013.

    Die Winterberger Politiker weisen auf den enormen Marketing- und Imagewert der Bobbahn hin, nach Ansicht von Andreas Piper (CDU) ist der Preis dafür jedoch zu hoch.

    Und wie hoch sind die Kosten für das Oversum?

    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-winterberg-medebach-und-hallenberg/winterberger-politik-kritisiert-kostenspirale-bei-der-bobbahn-id8934953.html

    1. Die Bobbahn trägt schon seit Jahren massiv zur Verschuldung bei. Dies war und ist bekannt. Auch der Rat der Stadt Winterberg wusste es bzw. konnte es wissen.

      In diesem Blog waren die finanziellen Lasten der Bobbahn schon lange Thema. Auch Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste weist seit Jahren im Kreistag auf die Risiken der Bahn hin. Er blieb ein unbequemer, unbeliebter Rufer in der Wüste.

      Warum also die richtige Kritik erst zum jetzigen Zeitpunkt? Steht der Stadt Winterberg finanziell das Wasser bis zum Hals?

      Die Bob-WM – Brot und Spiele in Zeiten der Götterdämmerung?

      P.S. @Johanna: Der Artikel in der Westfalenpost referiert im Wesentlichen die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden auf der letzten Ratssitzung Mitte Februar, und zwar die Teile, die sich auf die Bobbahn beziehen.

      Die Reden von CDU(Pieper), und SPD(Kooch) liegen mir vor. Die FDP (Kräling) hat mich auf das noch zu erscheinende Mitteilungsblatt verwiesen. Sie liegt mir also nicht vor.

  11. In der Haushaltsdebatte am 14.12.2013 im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass ein Entschuldungskonzept für die Bobbahn vorgelegt werden soll. Der Antrag wurde noch nicht beschlossen, sondern verschoben.
    Über die Zahlen und Daten zur Bobbahn haben wir z.B. hier berichtet:
    http://sbl-fraktion.de/?p=3798
    Im Kreistag hat uns die SPD bei diesem Thema noch nicht unterstützt. Vielleicht ändert sich das ja jetzt…

  12. Zitat von zoom: „Die Bob-WM – Brot und Spiele in Zeiten der Götterdämmerung?“

    Brot und Spiele, völlig richtig. Götter sind es allerdings nicht, die da dämmern: Zu viel der Ehre für in ihrem Horizont eigentümlich begrenzte Lokalpolitiker. Ersetze also „Götterdämmerung“ durch „Autoritätendämmerung“.

    Aber apropos Götter:
    Unsere Lokalpolitiker huldigen den falschen: In die Bildung unserer Kinder wären die Millionen besser investiert als in die Oberschenkelmuskulatur einiger Leistungssportler und eine der in der Gesamtrechnung defizitärsten Sportarten überhaupt.
    Zumal die Leistungssportler im gesponsorten Audi zum Training fahren, während die Kinder nicht nur unter schlechter Schulbusversorgung in die Dörfer leiden, sondern sogar die Schulbausubstanz verfällt.
    Und bevor Einwände kommen: Der Bau einer hochmodernen Mehrzwecksporthalle passt sehr wohl in dieses („Götzen-„) Bild.

    Übrigens:
    Wer einmal den regen VIP-Shuttle-Limousinen-Verkehr beobachtet hat, der bei Bobbahn-Großveranstaltungen Politiker und sonstige Spektabilitäten zum Ort des Geschehens und retour bringt, oder auch die VIPs zusammen mit den städtischen Vertretern beim Sonnen im Lichte solcher Veranstaltungen beobachten konnte oder (leidige Repräsentationszwecke!) gar musste, der bekommt eine dumpfe Ahnung davon, warum die Bobbahn bei Politikern der Volksparteien so „hoch im Kurs“ steht: Auf solchen Veranstaltungen feiert sich die „Elite“ selbst. Die Zeche zahlt – wie immer – der kleine Steuerzahler.

    1. Die Sporthalle mit ihrem Laufschlauch und Seminarraum ist inzwischen imposanter als das Schulgebäude. Haben Sie Informationen über den „Verfall“. Mehr als Gerüchte über Schimmelgerüche ist mir nicht bekannt.

  13. Keine aktuellen Informationen, da der Nachwuchs vor einigen Jahren erfolgreich abschloss.

    Themen waren damals sanitäre Einrichtungen, Schimmelgerüche, Asbestverdacht, Baustelle Flachdach, Fenster, Bestuhlung. Etc. pp. Von allein bessert sich so was nicht. Und die Stadt setzt ihre finanziellen Mittel bekanntlich lieber andernorts ein.

    Einfach mal mit offenen Augen einen Spaziergang um den „Plattenbau“ machen. Auf die Bausubstanz achten. Die prächtige Kommunikationsinsel bestaunen. Die stimmige Wandbemalung diverser Abiturjahrgänge goutieren.
    Aber Obacht vor dem Kater vom Hausmeister: Dicke Klöten und bissig!

  14. Offensichtlich findet am 27.03.2014 eine Gläubigerversammlung im Amtsgericht Arnsberg statt. Hier die öffentliche Bekanntmachung:

    Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 105/13

    Über das Vermögen

    der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8876 eingetragenen aquasphere Winterberg GmbH, Am Kurpark 6 – 8, 59955 Winterberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Gustav Norbert Wolff, 22 Malacca Street 03-02, SGP- Singapore 048980

    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.01.2014, um 13:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Axel Kampmann, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.

    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

    Donnerstag, 27.03.2014, 14:00 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 328.

    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters,

    die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
    und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

    die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

    die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

    die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,

    die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,

    die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

    die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

    die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

    und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.03.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. 137 niedergelegt.

    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

    Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
    Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
    Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

    10 IN 105/13

    Amtsgericht Arnsberg, 31.01.2014

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