SPD-Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg beantragt die Einrichtung eines Inklusionsbeirats.

Rathaus Arnsberg (foto: wikipedia commons)
Rathaus Arnsberg (foto: wikipedia commons)

Arnsberg. (spd_pm) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg beantragt bei Bürgermeister Hans-Josef Vogel die Einrichtung eines Inklusionsbeirats. In einer Pressemeldung begründet der Fraktonsvorsitzende Ralf Paul Bittner gemeinsam mit Erika Hahnwald (Sozialausschuss) den Vorschlag der SPD Arnsberg.

Im Wortlaut:

„In Anlehnung an den von Sozialminister Guntram Schneider ins Leben gerufenen Inklusionsbeirat NRW halten wir es für unumgänglich und notwendig, einen Beirat auch für die Stadt Arnsberg zu installieren. Eine zusätzliche Beratung und Unterstützung durch einen Inklusionsbeirat ist für die Umsetzung der Inklusion von großem Vorteil. Die Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen der Gesellschaft (Inklusion) ist eine der zentralen Aufgaben auch auf kommunaler Ebene. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den direkt und indirekt Betroffenen von großer Bedeutung. Im Bereich der Sicherstellung von Barrierefreiheit zum Beispiel existiert mit der Behinderten Interessen Vertretung (BIV) bereits ein funktionierendes Modell.

Das dringlichste und schwierigste Problemfeld ist zurzeit die Umsetzung der schulische Inklusion. Dabei sind praktische Ausführungen in baulicher, sachlicher und organisatorischer Hinsicht außerordentlich komplex, und gerade Nichtbetroffenen fällt es schwer, alle Facetten mit zu bedenken.

Es ist aus unserer Sicht daher nötig, Angehörige/ Eltern, Selbsthilfegruppen und ihre Interessenverbände möglichst früh in Entscheidungen mit einzubeziehen und ihre Ratschläge einzuholen.

Wir schlagen daher vor, diese mit zum Beispiel Vertretern der Schulen (soweit es um schulische Inklusion geht), der Verwaltung und der Kommunalpolitik in einem Inklusionsbeirat an einen Tisch zu bringen, um im Vorfeld von Entscheidungen zu einem abgestimmten Vorgehen aller Seiten zu kommen. Möglicherweise kostenintensive Nachbesserungen können durch eine derartige Einbindung der Betroffenen vermieden werden.

Die genauen Modalitäten, insbesondere die Rechte und Pflichten des Beirates und dessen Zusammensetzung sind möglichst bereits in Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu klären.“