Dokumentiert: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat heute zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan eine Entscheidung getroffen.

Auf der Website der Heinrich Heine Universität Düsseldorf ist soeben folgende Pressemeldung erschienen:

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat auf seiner Sitzung vom 22. Januar 2013 zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan folgende Entscheidung getroffen:

„Im Mai 2012 wurde in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben, es befänden sich in der Dissertation von Frau Prof. Dr. Schavan Plagiate. Wenn wir als Fakultät substantielle Anzeichen eines solchen wissenschaftlichen  Fehlverhaltens erkennen, müssen wir dem konsequent nachgehen – und zwar unabhängig von der Person und ihrer Position. Das Recht sieht für solche Fälle auch keine Verjährung vor.

Die Philosophische Fakultät hat daher zu überprüfen, ob der Doktortitel seinerzeit zu Recht verliehen worden ist …“

Alles lesen bei der Universität Düsseldorf.

Reaktionen (wird ab und zu ergänzt):

Plagiatsverfahren gegen Schavan: Noch ist nichts entschieden … faznet

Der Fall Schavan: Frau Jedermanns Plagiat – Braucht es Fachgutachten, um darüber zu entscheiden, ob die Ministerin ihre Doktorarbeit zum Teil abgeschrieben hat? Durchaus nicht! … faznet

Busenfreund Honnefelder: „Auf gute wissenschaftliche Praxis gut achten!“ … CausaSchavan

Fall Schavan: Fortgesetzte Rufschädigung – Das Chaos geht weiter, kommentiert Ruben Karschnick in der … zeitonline

14:0 gegen Schavan: Fernab von Berlin trifft die Uni Düsseldorf eine schicksalhafte Entscheidung über die Bildungsministerin: Sie leitet ein Verfahrung zum Entzug von Schavans Doktortitel ein. Damit droht der 57-Jährigen das politische Aus … handelsblatt

Weißer Rauch: Derweil weist Martin Heidingsfelder darauf hin, dass Schavan die plagiierende Arbeitsweise ihrer Dissertation auch anschließend nicht ablegte. … Erbloggtes

Ministerin unter Plagiatsverdacht: Uni Düsseldorf eröffnet Verfahren gegen Schavan … spon

Tweet von Hans Huett: „Die „Allianz der Wissenschaftsorganisationen“ hat sich mit der Kritik an der Überprüfung der Diss von A. #Schavan lächerlich gemacht.“ … @HansHuett

5 Gedanken zu „Dokumentiert: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat heute zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan eine Entscheidung getroffen.“

  1. ich hab da mal ne blöde frage: Wenn das, was Frau Schavan 1980 zusammenschrieb *gängige Praxis* war: was ist dann nach heutigen Kriterien mit den anderen Dissertationen aus dieser Zeit? Werden die auch alle untersucht oder haben nur Promis das Anrecht darauf? kriegen dann alle Absolventen der Uni Düsseldorf ein Verfahren? Oder kriegt gar die Uni Düsseldorf ein Verfahren auf Aberkennung des Universitätstitels?

  2. Soweit ich das beurteilen kann, war Frau Schavans Vorgehensweise keine „gängige Praxis“. Jede Dissertation muss wissenschaftlichen Standards genügen, sonst wäre sie ja keine Dissertation.

    Das bedeutet, dass wenn beispielsweise Du ein Dissertation in die Hände bekommst und feststellst, dass da seitenweise abgeschrieben oder/und getäuscht wurde, Du diese Kenntnis veröffentlichen darfst bzw. Dich an die entsprechende Stelle der promovierenden UNI wenden kannst.

    Die muss dann den Fall, wenn Deine Belege stichhaltig sind, untersuchen.

    Ich finde zum ersten Verständnis den FAZ Artikel „Der Fall Schavan: Frau Jedermanns Plagiat“, den ich oben verlinkt habe, ganz gut.

    Die Dissertation von Frau Schavan stellt natürlich auch die Frage nach der Qualifikation bzw. der Arbeit/Betreuung ihres Doktorvaters.

    Die Uni wird natürlich nicht dichtgemacht. Wenn ein Prof. „Mist“ gemacht hat, wird ja nicht die ganze Institution abgewickelt.

    Soweit erst einmal.

  3. Also ihre Dissertaiton lautet:

    *Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung*

    Und der Vorwurf lautet sie habe in der Dissertation so getan als ob sie Primärliteratur von Luhmann, Heidegger oder sonstwem gelesen habe (da in der Literaturangabe angegeben) , aber ihre Kenntnisse nur aus Sekundärliteratur hatte, die sie nicht hinreichend gekennzeichnet hatte.
    Richtig?
    Also wenn das so wäre, dann wären ja ihre Studien zu Vorraussetzungen heutiger Gewissensbildung ziemlich erfolglos gewesen oder?

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