Piraten-PM: Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium

Dortmunder Piraten: Daniel Niedzwetzki (li.) und Christian Gebel hinter ihrem Wahlkampfstand (foto: zoom)
Dortmunder Piraten Im Wahlkampf 2010 (archiv: zoom)

Update(1.11.2011): die unten veröffentlichte Pressemitteilung beruht auf der Berichterstattung des Blogs  „Netzpolitik“. Informationen und weitere Links hier bei Netzpolitik.

(Pressemitteilung) Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechts- verstöße von Lehrern vorzugehen.

Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.

„Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen“, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. „Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby.“

Die Verlage werden ermächtigt, mithilfe eines Plagiatsscanners die Festplatten der Rechner von mindestens ein Prozent der Schulen jährlich durchsuchen zu lassen. Was bei einem vermeintlichen Fund auf der Festplatte geschieht, ist unklar: Was erfährt der Verlag und wie werden diese Daten übermittelt? Wer darf Daten löschen? Kann gar die komplette Festplatte beschlagnahmt werden? Welche disziplinar- und zivilrechtlichen Konsequenzen hat dies für betroffene Lehrkräfte?

Die Piratenpartei fordert eine generelle Verwendung von Lehrmitteln unter freien Lizenzen. Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten. „Ein großer Teil des Arbeitsmaterials wird ohnehin von den Lehrern selbst erstellt und mit den Kollegen geteilt“, ergänzt Nerz. „Gerade im Bildungsbereich dürfen wir es nicht zulassen, dass ein überkommenes Geschäftsmodell zu Lasten der Gesellschaft weiterbetrieben wird. Für Schulen und Universitäten muss die Nutzung von Werken im Sinne eines »Fair Use« grundsätzlich erlaubt sein.“

Die Regelung wurde im Rahmen des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG zwischen den Bundesländern, der VG Wort, der VG Musikedition und der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) geschlossen. Darin verpflichten sich die Länder weiter dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen. Diese Kosten sind eine Form von Bildungsgebühren und schränken den Zugang zu Bildung ein. Auch deshalb lehnt die Piratenpartei den Vertrag ab.