Hochsauerlandkreis: das Schweigen der Bürgermeister

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast elf Prozent.

Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen.

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt.

“Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Antwort auf die Anfrage: „Kostensteigerung bei der Bobbahn Winterberg“

Am 15. Oktober hatte ich die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg hier im Blog veröffentlicht. Am 27. Oktober hat der Landrat geantwortet. Den inhaltlich wesentlichen Teil des Schreibens veröffentliche ich im Folgenden.

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

  1. Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

  2. Das zusätzliche RodeI-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

  3. Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

    Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
    20203 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
    2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

  4. Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:

    Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.

    Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.

    Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.

    Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.

    Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.

    Es wird auf Besucherzelte verzichtet.

    Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

    In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

    Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

  5. Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Gewerbesteueroasen: Großunternehmer Falke unterhält offenbar Briefkastenfirmensitz

Die nordrhein-westfälische Falke-Gruppe unterhält offenbar Briefkastenfirmen in der deutschen Gewerbesteueroase Schönefeld in Brandenburg. Das legen Recherchen vom ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ und der „Süddeutschen Zeitung“ nahe.

(Pressemitteilung NDR)

Demnach sind zwei Firmen der Falke-Edelmarke „Burlington“ mit Geschäftssitz in Schönefeld gemeldet, doch die mutmaßliche Betriebstätte wirkt bis heute wie eine Büroattrappe: ohne Personal vor Ort und ohne eindeutige Geschäftstätigkeit. Der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld ist signifikant niedriger als der Bundesdurchschnitt.

Am angeblichen Geschäftssitz der Burlington-Firmen in der Gemeinde Schönefeld findet sich nur ein Briefkasten. Reporterinnen von „Plusminus“ und „Süddeutscher Zeitung“ waren über Monate hinweg immer wieder zu normalen Geschäftszeiten vor Ort: Angestellte haben sie dort nie angetroffen, jedoch rund ein Dutzend weitere Firmen neben Burlington am Briefkasten entdeckt. Für Christoph Trautvetter vom Netzwerk für Steuergerechtigkeit eine typische Strategie von Großunternehmen in Gewerbesteueroasen: „Gewinne werden von dort, wo sie eigentlich erwirtschaftet werden und wo sie eigentlich besteuert gehören, verschoben in diese Steueroasen, wo die Steuersätze niedrig sind.“ Eigentlich müssten solche Briefkastensitze von den Steuerbehörden Brandenburgs untersucht und unterbunden werden, fordert er. Laut Steuerrechtsexperte Prof. Henning Tappe müssten Firmen, die in Schönefeld ihren Sitz anmelden, eine so genannte „Betriebsstätte“ haben, um auch wirklich vom günstigen Steuersatz profitieren zu dürfen. Um diese zu rechtfertigen, so Prof. Tappe, müsste sich die Geschäftsführung regelmäßig vor Ort treffen und dort die wesentlichen Geschäftsentscheidungen treffen. Ein Scheinfirmensitz wäre nicht legal. Die Falke-Unternehmensgruppe teilt „Plusminus“ und SZ zum Geschäftssitz der Burlington-Firmen in Schönefeld mit, die „seltenen geschäftlichen Entscheidungen und Gesellschafterversammlungen“ würden in Schönefeld abgehalten.

Falke ist nicht das einzige Unternehmen, das den niedrigen Gewerbesteuerhebesatz von Schönefeld nutzt: An die hundert Firmen der Familie von Milliardär Ludwig Merckle sollen in Schönefeld ebenfalls ihren Sitz haben. Recherchen von „Plusminus“ und SZ zeigen, dass Merckle offenbar sogar Steueroasen-Hopping betreibt: Das heute in Schönefeld gemeldete Firmengeflecht hatte seinen Sitz zuvor in Zossen, Brandenburg. Als die Gemeinde Zossen den Gewerbesteuersatz nur leicht erhöhte, zogen die Merckle-Firmen offenbar weiter nach Schönefeld, wo die Gewerbesteuer noch niedriger ist. Ludwig Merckle will sich dazu nicht äußern. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange sieht keinen Handlungsbedarf. „Die Kommunen haben ein Recht darauf, ihre Hebesätze selbst festzulegen“, sagt sie. Es sei allerdings wichtig, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen – auch wenn das sehr aufwändig sei. 

Weil die beiden Unternehmer keine Einzelfälle sind, fordern immer mehr Kommunen sowie Berlins Finanzsenator Daniel Wesener Maßnahmen der Bundesregierung. „Es muss Schluss sein mit dem ruinösen Wettbewerb“, sagt er. „Die Vorschläge liegen alle auf dem Tisch – jetzt wird es Zeit, dass das auch umgesetzt wird.“

Das zuständige Bundesfinanzministerium teilt auf Anfrage von „Plusminus“ und SZ mit, eine Reform sei nicht geplant. Allerdings stehe das Ministerium im engen Austausch mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Man wolle noch in diesem Jahr nötigen und möglichen Handlungsbedarf ausloten.
 
Mehr zur Recherche in „Plusminus“ heute Abend, am 2. November um 21.45 Uhr im Ersten.

Bobbahnen im “Klimastreik”

Wortwolke: Stilisierte Flamme

Vier Kunsteisbahnen gibt es in Deutschland, eine davon im HSK. Gesellschafter der Rodel- und Bobbahn in Winterberg sind je zur Hälfte der HSK und die Stadt Winterberg. Dafür werden im HSK pro Jahr mehr als eine Millionen Euro aus den kommunalen Kassen aufgewendet. Diese Bahnen sind aktuell sehr umstritten, wegen des hohen Energieverbrauchs für ihren Betrieb und des Nutzens nur für sehr wenige Sportlerinnen und Sportler. Benötigt Deutschland wirklich vier solcher Bahnen?

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Betrachtet man die aktuelle Situation, kann man auf den Gedanken kommen, dass die Bahnen selbst in eine Art Streik getreten sind. Denn nur eine dieser Bahnen ist derzeit funktionsfähig. Als erstes schied die Bahn am Königssee aus, als Folge der Unwetterkatastrophe im letzten Sommer. Der Wiederaufbau soll erst im Sommer 2024 erfolgen, also drei Jahre nach dem Großschaden.

Anfang Oktober schied auch Oberhof aus. Es gab mehrere Lecks in den mit Ammoniak gefüllten Leitungen des Kältesystems. Die Betreiber hoffen darauf, dass nach der Reparatur der Betrieb bald starten kann.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/oberhof-rennschlittenbahn-energiekrise-leck-dicht-100.html

Und nun ereilte auch die heimische Bahn das – zumindest vorübergehende – Aus. Der Startbereich konnte wegen technischer Schäden nicht vereist werde; stattdessen steht viel Wasser in der Bahn. Das führte sogar dazu, dass die in Winterberg geplanten Deutschen Bob-Meisterschaften abgesagt und kurzfristig nach Altenberg ins Erzgebirge verlegt werden.
https://www.sportschau.de/regional/mdr/mdr-altenberg-statt-winterberg-bob-meisterschaften-nun-im-osterzgebirge-100.html
Die ‘Westfalenpost’ berichtet, dass “nach Informationen dieser Zeitung eine defekte Pumpe im Startbereich den Plänen einen Strich durch die Rechnung” machte. “Einen Zeitrahmen für die Reparatur können wir derzeit noch nicht nennen, da wir auf die entsprechende Fachfirma warten“, sagte der Bahn-Geschäftsführer.
https://www.wp.de/sport/lokalsport/arnsberg/winterberg-bahn-defekt-nolte-und-co-reisen-ohne-dm-ab-id236740801.html

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg

Bobbahn Winterberg
Welche Kosten kommen in der Energiekrise auf die Winterberger Bobbahn zu? (archivfoto: zoom)

In unserem Briefkasten liegt eine Anfrage der SBL-Fraktion gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg, die wir im folgenden dokumentieren. Die Antworten werden wir zu gegebener Zeit ebenfalls veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die Bobbahn Winterberg ist in diesem Jahr als Austragungsort für den Rodel-Weltcup, der ursprüng­lich im Eiskanal am Königssee stattfinden sollte, eingesprungen. Das wird sicherlich zu nicht unerheblichen Mehrkosten beim Betrieb der Bahn geführt haben.

Vor allem aber aufgrund der enorm gestiegenen Energiekosten bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Mit welchem finanziellen Verlust rechnen Sie für das laufende Jahr?
  1. Wie hoch waren die Kosten für das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (das am Königssee nicht durchgeführt werden konnte)?
  1. Mit welchen Summen kalkulieren Sie derzeit für das Vereisen und Kühlen der Bahn in der bevor­stehenden Saison? Wie hoch waren im Vergleich dazu die Kosten in den beiden Vorjahren?
  1. Wie beabsichtigt die Bobbahngesellschaft mit der Lage umzugehen? Ist es absehbar, ob es aufgrund der explodierenden Energiekosten zu kleineren und größeren Einschnitten beim Betrieb der Bobbahn kommen wird (z.B. auch Absagen von Veranstaltungen)?
  1. Inwiefern reagiert der HSK auf die aktuelle Situation? Ist zu befürchten, dass es zu einem nicht unerheblichen Anstieg der vom HSK zu tragenden Kosten kommen wird? Gibt es für die Bobbahn bereits einen Nachtragshaushalt?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos (SBL-Fraktionssprecher)

Gabriele Joch-Eren (SBL-Geschäftsführerin)

Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in NRW gefährdet

Nahverkehrszug im Hochsauerland. (archivfoto: zoom)

Die Finanzierung des Schienenpersonen-Nahverkehrs ist gefährdet. Nach einem Bericht der Lippstädter Lokalpresse „Der Patriot“ fehlen für den Betrieb von Regionalzügen und S-Bahnen in Nordrhein-Westfalen allein in diesem Jahr 190 Millionen Euro; im kommenden Jahr könnten es bereits 400 Millionen sein.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Westfalen denkt der zuständige Verkehrsverbund Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) bereits darüber nach, das Angebot zusammenzustreichen – was überhaupt nicht zur notwendigen Klima- und Verkehrswende passt. Die Lösung der Probleme soll mehr Geld vom Bund sein. Ob eine Erhöhung der sog. Regionalisierungsmittel kommt, ist allerdings unsicher.

Die Gründe für die Finanzierungsprobleme sind nach Aussage des NWL-Sprechers Beele vielfältig:

Mit der Corona-Pandemie sind die Fahrgasteinnahmen eingebrochen, und als Folge des Ukraine-Kriegs stiegen die Ausgaben drastisch an. Strom kostet für den Bahnbetrieb jetzt 70 Prozent mehr als zuvor, beim Diesel sind es 50 Prozent.

Dazu kommen Infrastruktur-Vorhaben wie eine S-Bahn fürs Münsterland, die den Schienenverkehr attraktiver machen sollen. Sollte sich an der bisherigen Finanzierung nichts ändern, rechnet man beim NWL bis 2032 mit einer Deckungslücke von bis zu 900 Millionen Euro. Spätestens im kommenden Sommer müsse man über eine Ausdünnung des Angebots nachdenken, so Beele.

Per Resolution hatte der Ruhrgebiets-Verband VRR sich bereits Mitte September an Bund und Land gewandt: Mit den augenblicklichen Mitteln sei der Bus- und Bahnverkehr nicht mehr zu gewährleisten. Da der öffentliche Verkehr zur Erreichung der Klimaziele deutlich mehr Menschen befördern solle, müsse auch das notwendige Geld bereitgestellt werden, möglichst vom Bund. Bisher schon finanziert der Bund den größten Teil des Regionalverkehrs, bundesweit bekommen die Länder dafür jährlich mehr als 9 Milliarden Euro, die sie dann an die Verkehrsverbünde weiterreichen.

Der VRR fordert nun eine bundesweite Aufstockung um 1,5 Milliarden Euro, dazu 1,65 Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten und 1 Milliarde für Corona-Folgen.

Bisher hat die Bundesregierung jedoch noch keine Zusagen abgegeben. Wenn es so bleibt, bleiben für Westfalen zwei Alternativen, erklärt NWL-Sprecher Beele: Die Städte und Kreise, die den Verband tragen, könnten die Mehrkosten über eine Umlage aufbringen – was eher unwahrscheinlich ist. Wenn auch das Land NRW nicht ein springen sollte, bleibt die Verringerung des Angebotes, beispielsweise über die Ausdünnung von Takten oder die Schließung von Nebenstrecken.

Weitere Informationen finden sich hier:
https://nahverkehr-nrw.de/nrw/millionen-betraege-fehlen-kuerzungen-im-oepnv-drohen/

Umleitung: Biologismus, Twindemie, Post mit Esel, Nachrichtenmühle und einfaches Multiplizieren

Es grenzte an ein Wunder, dass ich diese Skulptur unbehelligt fotografieren konnte. (foto: zoom)

Reaktionärer Biologismus: Was rechte Akteure und ,radikale Feministinnen‘ verbindet … geschichtedergegenwart

Die Grippe und die “Twindemic”: Was passiert, wenn Grippe und Corona gemeinsam zuschlagen? Auch dieses Jahr machen sich Fachleute wegen so einer “Twindemic” im Winter Sorgen … scilogs

Post mit Esel: Bündnis erinnert an Versprechen der Ampel-Koalition … doppelwacholder

Raus aus der Nachrichtenmühle: Die Weltlage gerade ist ja eher Weltschmerz denn Freude und in Vorbereitung auf einen sicherlich nicht wirklich angenehmen Winter habe ich mir vorgenommen meinen Nachrichtenkonsum etwas anzupassen. Der Plan … schmalenstroer

Einfaches Multiplizieren: Parabeln, Primzahlen und sichere Passwörter … spektrum

Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

Symbolbild: züngelndes Feuer

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt. Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Knfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt.

Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

Feuer (Symbolbild)

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.

Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:

50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…

Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

Umleitung: Scholz, Zinsen, Twitter, Emscher, Drogen, Comics

Stockrosen sind Malvengewächse, nicht heimisch, aber doch gut angepasst, wenn nur dieser Pilz (Malvenrost) nicht wäre. (foto: zoom)

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Zinsen: Klammen Kommunen drohen neue Lasten … doppelwacholder

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