Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 63 Neuinfizierte, 30 Genesene, 14 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 73,0.

In unserem BriefkastenÜber das Wochenende gab es mit Stand von Montag, 13. September, 9 Uhr, kreisweit 63 Neuinfizierte und 30 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 73,0 (Stand 13. September, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Damit sind es aktuell 388 Infizierte, 10.405 Genesene sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 14 Personen behandelt, davon werden vier Personen intensivmedizinisch betreut und drei Personen beatmet. Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt 10.997.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (130), Bestwig (18), Brilon (39), Eslohe (5), Hallenberg (2), Marsberg (24), Medebach (3), Meschede (60), Olsberg (36), Schmallenberg (9), Sundern (49) und Winterberg (13).

CORRECTIV.Faktencheck startet Faktencheck-Chatbot.

Grafik: CORREKTIV

Essen, 10. September 2021. Ein effizientes Warnsystem für Desinformation auf Whatsapp: Über den neuen Chatbot von CORRECTIV.Faktencheck können Menschen nicht nur unkompliziert Hinweise einreichen, sondern erhalten auch automatisch bereits vorhandene Faktenchecks.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Virale Kettenbriefe, Videos oder Sprachnachrichten – auf Whatsapp werden zahllose Falschinformationen verschickt. Um darüber aufzuklären, weitet die Faktencheck-Redaktion des Recherchezentrums CORRECTIV nun kurz vor der Bundestagswahl ihren Service auf Whatsapp aus: Ein neuer Chatbot nimmt Hinweise entgegen und verschickt auf Wunsch bereits vorhandene Faktenchecks. Nutzerinnen und Nutzer können ihn unter der Nummer +49-(0)151-17535184 erreichen.

Whatsapp ist der beliebteste Messengerdienst in Deutschland, 79 Prozent nutzen ihn laut einer repräsentativen Umfrage von Juni 2021. Die Kommunikation per Chat ist privat und bietet gerade deshalb ein ideales Einfallstor für Desinformation. Denn das Vertrauen in Aussagen von Freunden und Familienmitgliedern ist groß, viele Menschen schenken ihnen Glauben und leiten Informationen ungeprüft weiter – so können sich auf Whatsapp Falschinformationen unbemerkt sehr schnell verbreiten.

CORRECTIV.Faktencheck hilft Falschmeldungen dort zu begegnen, wo sie sich verbreiten

CORRECTIV.Faktencheck ist bereits seit Mai 2020 auf Whatsapp präsent und nimmt dort Hinweise von Menschen entgegen, die glauben, auf eine Falschinformation gestoßen zu sein. Mehr als 14.000 Whatsapp-Nachrichten erhielt die Redaktion seit dem Start. Vor allem während der Corona-Pandemie konnte sie dank der Hinweise helfen, viraler Desinformation mit Fakten zu begegnen.

Der Chatbot ist eine künstliche Intelligenz, die selbstständig bestimmte Fragen auf Whatsapp beantworten kann. Potentielle Falschinformationen werden von ausgebildeten Journalistinnen und Journalisten nachrecherchiert.

Die Nutzerinnen und Nutzer können weiterhin Hinweise auf mögliche Falschinformationen an die Redaktion schicken. Neu ist, dass sie auch automatisch eine Antwort erhalten, wenn es zu ihrer Frage bereits einen passenden Faktencheck gibt. Zudem versendet der Chatbot auf Wunsch die neuesten Faktenchecks oder Artikel zu bestimmten Themen. Er greift dafür auf eine Datenbank mit mehr als 1.000 Artikeln von CORRECTIV.Faktencheck zu, die ständig mit aktuellen Recherchen erweitert wird.

Und so funktioniert die Kommunikation mit dem Chatbot: 

  1. Nummer einspeichern: +49-151-17535184
  2. Chat auf Whatsapp beginnen, eine erste Nachricht schreiben – und schon meldet sich der Chatbot.

Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 40 Neuinfizierte, 41 Genesene, 10 stationär. Der Impfbus kommt am Donnerstag nach Sundern.

In unserem BriefkastenDas Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises vermeldet am Freitag, 10. September, 9 Uhr, kreisweit 40 Neuinfizierte und 41 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 88,8 (Stand 10. September, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Aktuell gibt es damit 355 Infizierte, 10.375 Genesene, 10.934 bestätige Fälle sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden zehn Personen behandelt, davon werden vier Personen intensivmedizinisch betreut und beatmet.

Es sind derzeit ein Krankenhaus, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, 32 Schulen, fünf Kindertagesstätten sowie eine Jugendhilfeeinrichtung vom Infektionsgeschehen betroffen.

Alle 355 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (114), Bestwig (18), Brilon (36), Eslohe (7), Hallenberg (1), Marsberg (28), Medebach (3), Meschede (58), Olsberg (33), Schmallenberg (5), Sundern (41) und Winterberg (11).

Am Donnerstag, den 16. September, hält der Impfbus von 9 bis 15 Uhr auf dem Franz-Josef Tigges Platz in Sundern.

Es steht ausreichend Impfstoff von Biontech (ab 16 Jahre) und Johnson & Johnson (Einmalimpfung / ab 18 Jahre) zur Verfügung. Alle Interessierte haben vor Ort die Wahl, welchen Impfstoff sie bevorzugen.

Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, im Idealfall der Personalausweis, und – sofern vorhanden – der Impfausweis. Alle weiteren Unterlagen können vor Ort ausgefüllt werden.

SBL-Kreistagsfraktion beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen am Verkehrsflugplatz bei Arnsberg-Voßwinkel.

Kahlschlag im Landschaftsschutzgebiet (Foto: SBL)

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) in der Nähe von Voßwinkel ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen.

(Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste)

Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich gewesen. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angele­genheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Landrat und Arnsberger Bürgermeister haben in ihren Antworten auf schriftliche Anfragen sehr widersprüchliche Auskünfte erteilt.

Der Landrat schrieb, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.

Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.

Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete der Bürgermeister, dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am morgigen Freitag (10.09.) einen Bericht des Landrats über den Vorgang beantragt.

Knapp vier Tage vor der Sitzung wurde von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:

“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat…  Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar.“

Mittlerweile haben auch mehrere überregionale Medien das Thema aufgegriffen. Vieles bleibt weiterhin undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – der Klärung, z.B.:

  • Wer hat wen wann und worüber informiert?
  • Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
  • Wie geht es weiter?
  • Hat der CDU-Bundestagskandidat, der zwei eigene Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

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Anmerkungen:

Der vollständige Text des Antrags der SBL-Fraktion ist hier abrufbar:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfYhjQib96wtYLWPlwOCjilZF7tglSljOrxXYU50n8r2/Antrag-KT-FAM-20210825.pdf

Und hier die Sitzungsdrucksache des Landrats:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYDsYIZqTE_G-6IROMAcCj6jKi6PD2SvqGHG-nJR5RwP/Vorlage_10-263.pdf

Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 53 Neuinfizierte, 38 Genesene, 9 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 92,3.

In unserem BriefkastenDer Hochsauerlandkreis verzeichnet am Donnerstag, 09. September, 9 Uhr, kreisweit 53 Neuinfizierte und 38 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 92,3 (Stand 09. September, 0 Uhr).

Damit sind es aktuell 356 Infizierte, 10.334 Genesene sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden neun Personen behandelt, drei Personen werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet.

Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt 10.894.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, 34 Schulen, fünf Kindertageseinrichtungen und eine Jugendhilfeeinrichtung betroffen.

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen in Meschede – Remblinghausen. Aktuelle Infos am Montag im Bezirksausschuss Remblinghausen.

Windenergie bei Einhaus, nahe Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Hochsauerlandkreis/Meschede. Die Firma Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen im Stadtgebiet Meschede in der Gemarkung Remblinghausen und Meschede-Land beantragt.

(Pressemitteilung HSK um weitere Infos ergänzt)

Die Unterlagen für den Antrag der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 09. September 2021, bis Freitag, 08. Oktober 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Meschede, Zimmer 102, Sophienweg 3, 59872 Meschede, (Tel.: 0291/205-0).
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, Tel.: 02961/94-3155).

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Montag, 08. November 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Windkraft-Projekt bei Höringhausen: Aktuelle Infos im Bezirksausschuss Remblinghausen

In der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses Remblinghausen am Montag, dem 13.9.2021, 17 – 20 Uhr, will der Träger des Projekts, das Unternehmen UKA (Meißen) über seine Pläne informieren. Ort ist der große Saal der Schützenhalle in Remblinghausen. Es gilt die 3-G-Regel: Geimpft/Genesen/Getestet (max. 48h).

Weitere Infos hierzu:

https://www.meschede.de/willkommen-in-meschede/newsmeldung/news/windkraft-projekt-bei-hoeringhausen-aktuelle-infos-im-bezirksausschuss-remblinghausen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fecbd1b19217c2a833b7a614fae31152

Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 26 Neuinfizierte, 50 Genesene, 13 stationär. Freitestung gilt nur bei Kontaktpersonen.

In unserem BriefkastenDie Statistik des Kreisgesundheitsamtes verzeichnet am Mittwoch, 08. September, 9 Uhr, kreisweit 26 Neuinfizierte und 50 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 90,0 (Stand 08. September, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Insgesamt sind es damit aktuell 341 Infizierte, 10.296 Genesene, 10.841 bestätigte Fälle sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 13 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden drei Personen beatmet.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (106), Bestwig (8), Brilon (32), Eslohe (8), Hallenberg (2), Marsberg (26), Medebach (3), Meschede (62), Olsberg (31), Schmallenberg (3), Sundern (50) und Winterberg (10).

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine Freitestung von unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern (5-Tage-Regel) ausschließlich für Kontaktpersonen möglich ist. Eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne für positiv getestete Schülerinnen und Schüler ist nicht möglich.

„Quarantäneregeln bedeuten weniger Sicherheit, sind vage und intransparent.“ Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft bewertet Änderungen der Quarantäneregelungen in Kita und Schule in NRW.

Ayla Çelik Vorsitzende der GEW NRW. (Foto: Alena Wischolek)

Zur gestern bekannt gewordenen Änderung der Quarantäne-Regelung in Kita und Schule in NRW erklärt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW:

(Pressemitteilung GEW NRW)

„Die Landesregierung will bei den Quarantäneregeln mit dem Kopf durch die Wand, auch wenn bundesweit andere Regelungen verabredet wurden. Die neuen NRW-Regeln bringen weniger Sicherheit, sind vage und intransparent.

Jetzt sollen doch nur infizierte Kinder- und Jugendliche in Quarantäne. Gleichzeitig nutzt man lediglich Selbsttest, die eine hohe Fehlerquote haben, beispielsweise in Kitas,. Das ist ein äußerst riskanter Weg. Zumindest sollte man hier auf tägliche PCR-Tests setzen, um wenigstens ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Wann von einem ‚erkennbar höheren Infektionsgeschehen‘ gesprochen werden kann, ist intransparent und vage. Damit wird keine Handlungssicherheit geschaffen.

Das Vorgehen ist befremdlich: Erst richtete die Landesregierung einen Hilferuf nach Berlin, einheitliche Quarantäneregeln zu verabschieden. Jetzt, wo das Ergebnis nicht das gewünschte ist, weicht sie davon ab. So schafft man keine Akzeptanz.“

Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis: Quarantäne in Schulen neu geregelt.

In unserem BriefkastenDas Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises orientiert sich ab Dienstag (07.09.) am Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Regelung der Quarantäne an Schulen.

(Pressemitteilung HSK)

Danach können Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen, künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses durch Arzt, Apotheke oder Bürgerteststelle) am Unterricht wieder teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler symptomfrei sind. Der negativ bestätigte Testnachweis ist vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule vorzulegen.

5-Tage-Regelung schließt Altfälle ein

Die neue 5-Tage-Regelung schließt auch alle Schülerinnen und Schüler ein, die jetzt bereits von Quarantäneanordnungen betroffen sind (Altfälle). Das bedeutet, dass ab sofort auch allen derzeit bereits unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern ein Freitesten nach den vorgenannten Kriterien möglich ist. Eine vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

Dieses Vorgehen wurde aufgrund der noch ausstehenden Regelungen durch das Land Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres in einer Telefonkonferenz mit der Bezirksregierung Arnsberg und den übrigen Gesundheitsämtern im Regierungsbezirk am heutigen Tag (07.09.) abgestimmt.

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises wird bei der Nachverfolgung einer Corona-Infektion im Interesse eines verlässlichen Schulunterrichts wie bisher nach der sogenannten „Flugzeugregelung“ verfahren – gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, wird grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten. Je nach Dauer und Nähe des Kontaktes werden die unmittelbaren Sitznachbarn vorn, hinten und jeweils seitwärts in die Betrachtung einbezogen.

Nach wie vor ist das Gesundheitsamt gehalten, jeden Einzelfall zu betrachten und individuell zu bewerten und zu beurteilen, ob Maßnahmen wie eine anschließende Quarantäne erforderlich sind. Dieses kann auch weiterhin dazu führen, dass in besonderen Einzelfällen auch Quarantänemaßnahmen über die unmittelbaren Sitznachbarn hinaus getroffen werden müssen.

Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 37 Neuinfizierte, 18 Genesene, 15 stationär. Die Impfbus-Tour geht weiter.

Müsste! Hätte! Könnte! Hilft leider nicht! Mach’s einfach! Der HSK-Impfbus (hier Meschede) kommt Donnerstag nach Schmallenberg. (foto: zoom)

Die Statistik des Kreisgesundheitsamtes weist für Dienstag, 07. September, 9 Uhr, gegenüber dem Vortag 37 Neuinfizierte und 18 Genesene aus. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 90,3 (Stand 07. September, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Damit gibt es aktuell 365 Infizierte, 10.246 Genesene sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt nun 10.815. Stationär werden 15 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon zwei beatmet.

Das Gesundheitsamt teilt mit, dass nach der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz zur Regelung für Kontaktpersonen in Schulen die Detailinformationen bzw. der Erlass des Landes noch nicht vorliegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fallmanagement können daher auch noch keine Auskünfte zum Umgang mit älteren Quarantäne-Anordnungen (z.B. vor 24 Stunden) geben. Sobald das Gesundheitsamt die entscheidenden Informationen vorliegen hat, wird die Kreisverwaltung über ihre Kanäle informieren.

Am kommenden Donnerstag, 09. September, hält der Impfbus von 9 bis 15 Uhr an der Stadthalle in Schmallenberg (Paul-Falke-Platz).

Es steht ausreichend Impfstoff von Biontech (ab 16 Jahre) und Johnson & Johnson (Einmalimpfung / ab 18 Jahre) zur Verfügung. Alle Interessierte haben vor Ort die Wahl, welchen Impfstoff sie bevorzugen.

Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, im Idealfall der Personalausweis, und – sofern vorhanden – der Impfausweis. Alle weiteren Unterlagen können vor Ort ausgefüllt werden.