„Forstplantagen-Philosophie“? Immer weniger Laubwälder im Hochsauerland. Junge Fichten anstatt alter Buchen.

Auch optisch geben die Buche eine Menge her. (archivfoto)

Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.

Symbolfoto; Dunkle Fichten kontrastieren mit dem helleren Grün der Buchen. (archivfoto)

Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungsp?ichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657

Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:

„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.

Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.

Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.

Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“

Klick/Klack:
https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=788&catid=22

Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

Fehlt im Schottergarten und ist hier im Naturgarten zu Gast : Der Buntspecht (Archivfoto: Karl Josef Knoppik)

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meint die Sauerländer Bürgerliste (SBL).

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der SBL erschienen.)

Welche Aspekte?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung

  • Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.
  • Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.
  • Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.
  • Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz

  • Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.
  • Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.
  • Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen

  • Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.
  • Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW

  • Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.
  • Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen

  • Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.
  • Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.
  • Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele

  • Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.
  • Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m² zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m² bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.
  • Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.
  • Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung.

Alles weitere ist hier im PDF nachzulesen.

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Mit dem Thema Naturgarten hat sich 2019 hier im Blog unser Autor Karl Josef Knoppik beschäftigt:

Der Naturgarten: Kleinod der biologischen Vielfalt – Refugium für die heimische Tier- und Pflanzenwelt

Meschede und eine „undemokratische“ Petition. Der Bürgermeister ist empört (Wir auch!). Eine Sonntagssatire.

In unserem BriefkastenBürgermeister von Meschede ist empört (Wir auch!)

Woher wir das (vom Bürgermeister) wissen: Na klar, aus der heimischen Tageszeitung!

Der Anlass der Empörung:
Die Petition einer Bürgerinitiative aus Meschede (angeblich die erste in der langen Geschichte Meschedes)

Ein Hauptärgernis: Der Schlichter

Der Sachverhalt in groben Zügen:
In Meschede soll das Gewerbegebiet Enste-Nord entstehen. Der Stadtrat segnete das Vorhaben 2009 ab. Bürgerinnen und Bürger aus Meschede-Enste fühlen sich bei der Planung des Gewerbegebietes übergangen. Sie stellten im März 2010 einen Petitionsantrag beim Landtag. Aus der WP (Artikel vom 22.03.2011) erfahren wir, der Pressesprecher der Stadt Meschede hätte gesagt, das sei in einem Bauleitverfahren erst seit Stuttgart 21 möglich!

Der Schlichtungstermin war vor ein paar Tagen. Zitat aus der WP (vom 22.03.2011): Das Gremium kam zum Entschluss, dass juristisch alles korrekt abgelaufen sei. „Jedoch hat uns ein Abgeordneter gesagt, dass nicht richtig mit uns umgegangen wurde.“

Was positiv auffällt: Die WP informiert am 22.03.2011 strukturiert und neutral über Petition und Schlichtung.

Laut WP-Artikel (vom 26.03.2011) erhielten Petenten und Stadt eine Antwort des Petitionsausschusses. Aus dem Schreiben gehe hervor, die Stadt Meschede hätte im Verfahren Enste-Nord rechtlich einwandfrei gearbeitet. In einem weiteren Absatz sei den Parteien jedoch geraten worden, sich um einen von beiden Seiten akzeptierten Schlichter zu bemühen.

Die WP nennt den Namen des Schlichters: Es ist der Landtagsabgeordnete Gordon Dudas, ein SPD-Mitglied aus dem Märkischen Kreis.

Im Gegensatz zum Bericht vom 22.03. erscheint der WP-Artikel vom 26.03. tendenziös.
Dem Leser wird klar gemacht: Der Bürgermeister hat Recht! Petition und Schlichtung waren überflüssig! Der Schlichter bemüßigt sich falscher Gepflogenheiten! Denn schließlich handelt es sich um eine (unwiderrufliche) Entscheidung des Stadtrates, und, Zitat (mit Zitat des Bürgermeisters): „Was gibt es da noch zu schlichten?  Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung des Mescheder Stadtrates. Was ist so eine Entscheidung denn noch wert, wenn jetzt jemand kommt und meint, das wieder aufrollen zu müssen. Pikanterweise soll es sich um einen Alleingang Dudas‘ gehandelt haben. Ohne Absprache mit dem Petitionsausschuss habe er den Satz eingefügt: „Seit Stuttgart 21 gibt es eben eine andere Form von Bürgerbeteiligung“, sagt Hess. Er vermutet, dass der zeitliche Abstand zwischen den eskalierten Bürgerprotesten in Stuttgart und dem Brief aus Düsseldorf kein Zufall war.“

Auch interessant: Der Kommentar der WP zum eigenen Bericht.

Er trägt die Überschrift:
„Keine Hoffnungen wecken“

Die Kommentatorin teilt mit, es wäre nicht in Ordnung, wenn ein Mitglied des Petitionsausschusses suggeriert, dass an einem Ratsbeschluss noch etwas zu rütteln sei. Sie schreibt weiter von dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2009, der von gewählten Vertretern des Volkes und nach den Prinzipien einer parlamentarischen Demokratie usw. usw. ….

Und was will man/Frau uns armen Bürgerlein damit sagen?

Etwa das:
Empörung, die gebührt bestenfalls einem Bürgermeister, nicht dem Volke?

Oder:
Die Presse ist nur so lange frei, so lange der Bürgermeister sich nicht (über dieselbige und/oder andere) empört?

Oder auch:
Ihr lästigen Mescheder Bevölkerungsinitiativen, kommt ja nicht auf die Idee, noch eine Petition zu stellen. Ihr werdet hoffnungslos scheitern?

Petitionen gibt es doch nur bei Wikipedia und nicht im wahren Leben?

Dazu passend:
Alle demokratischen Rechte liegen (fast nur) beim Bürgermeister und (nachgelagert) bei den demokratisch gewählten Vertretern des Volkes?

Und:
Traue keinem Abgeordneten der nicht von der größten Sauerländer Volkspartei gestellt ist?

Wem fällt noch was ein?

Vielleicht:
Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen ….
Die Rente ist sicher ….
Deutsche Atommeiler auch …
Das Wasser ist nass und die Banane krumm ….

B7n – ungewöhnlicher Name, ungewöhnliche Vorkommen, unklare Antworten

Brilon. (sbl) B7n – eine ungewöhnliche Bezeichnung hat die geplante Straße von Nuttlar bis Brilon-Alme, einer Straße, die als Verlängerung der A46 gebaut werden soll. In den letzten Monaten geisterte ihr Name mehrfach durch die Zeitungen. CDU-Protagonisten protestierten in Brilon-Altenbüren für ihren zügigen Bau. „Das Maß ist voll!“ hieß laut Zeitungsartikel die Parole der Altenbürener und Antfelder, die im Januar 2011 in Altenbüren auf die Straße gingen.

Die Briloner Bürgerliste (BBL) versuchte die Gründe für den Baustopp in ein objektiveres Licht zu rücken. Auch die BBL hat Verständnis für die Anwohner, ist aber der Meinung, um die baldige Entlastung Altenbürens vom Durchgangsverkehr zu erreichen, sollten alternative Möglichkeiten geprüft werden. Im Interesse des Gemeinwohls dürfe dies jedoch nicht ohne Berücksichtigung ökologischer Belange und der Trinkwasserversorgung erfolgen, argumentiert die Bürgerliste.

Die Trinkwasserversorgung ist nämlich der „Knackpunkt“ der B7n. Die jetzt eingetretene Verzögerung des Straßenneubaus wird vor allem durch den Ausfall des Trinkwasser-Tiefbrunnens Burhagen verursacht.
Bekanntlich ist der Brunnen verunreinigt. Vor drei Jahren wurde durch den Hochsauerlandkreis seine Stilllegung veranlasst.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) richtete am 01.02.2011 eine Anfrage an den Landrat, um in Erfahrung zu bringen, welche Erkenntnisse der Hochsauerlandkreis über die Situation hinsichtlich der veränderten
Grundwasserströme im Stadtgebiet Brilon hat. Die Landesstraßenbauverwaltung hatte schließlich in einer Ratssitzung in Brilon darauf hingewiesen, dass bei der Trinkwasserversorgung in Brilon eine neue Situation eingetreten ist.

In der Antwort der Kreisverwaltung auf die SBL-Anfrage hieß es, weder der Unteren Gesundheitsbehörde noch der Unteren Wasserbehörde lägen Kenntnisse vor. Auf die Frage, welche Gefahren für die Wasserversorgung im Stadtgebiet Brilon vom Straßenbau ausgingen, antwortete der HSK allgemein mit der Feststellung: „Sowohl in besiedelten als auch in unbesiedelten Gebieten ist immer eine konkrete bzw. abstrakte Gefährdung für die Wasserversorgung vorhanden. …“ (Darauf wäre sonst niemand gekommen?! Die Redaktion). Der Auftrag für die Sicherung der Trinkwasserversorgung liege bei der Stadt Brilon und damit in der Verantwortung des Bürgermeisters, schreibt die Kreisverwaltung. Es handele sich dabei um einen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, in den der Kreis nicht einzugreifen vermag.

Weitere Fragen von Reinhard Loos, der BBL-Ratsherr wie auch SBL-Kreistagsmitglied ist, wie z.B. nach Maßnahmen gegen hygienische Verunreinigungen von Wassergewinnungsanlagen, wurden vom HSK allgemein beantwortet, oder es wurde wieder auf die Stadt verwiesen.

Konkret wurde der HSK bei der Antwort auf die Frage nach einer eventuellen Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen: „Meine Genehmigung zu Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens ist am 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederinbetriebnahme abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit in der Phase der Entscheidungsfindung. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob und wie der Tiefbrunnen künftig betrieben werden soll. Ein erster Antrag auf Neuerteilung des Wasserrechts wurde zum Zwecke der Überarbeitung vom Antragsteller wieder zurück gezogen.“

Für alle die es nicht wissen: Die Verunreinigung des Brunnens resultiert aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung. Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens. Burhagen lieferte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für 4.000 Menschen. Daran sollte die CDU erinnern, wenn sie mal wieder medienträchtige Protestzüge durch Altenbüren veranstaltet.

Schiefergas – es regt sich Widerstand, aber nicht im Hochsauerland, sondern im Märkischen Kreis.

Meschede. (sbl) Am 05. Februar 2011 fand in Neuenrade laut Internetseite der Interessengemeinschaft „Gegen Gasbohren“ die Gründungsversammlung einer neuen Bürgerinitiative statt.

Mehr dazu unter:
http://www.gegen-gasbohren.de

Auch im Hochsauerlandkreis sollen, wie in vielen weiteren Städten und Kreisen in NRW, Schiefergasvorkommen erschlossen werden. Die Methode der sogenannten unkonventionellen Gasförderung ist äußerst umstritten. Aus den Regionen in den USA, wo nach dieser Technik bereits gefördert wird, erreichen uns wahre Horrormeldungen. Umweltschäden durch hochgradig mit Chemikalien verseuchtes Wasser sind dabei wohl nur ein Teil des Problems.

Von der Öffentlichkeit anscheinend unbemerkt hat sich die Wintershall Holding GmbH im Sommer 2010 im Hochsauerland die „Aufsuchberechtigung“ sichern lassen. Die Bevölkerung wurde erst spät durch die Medien über das vermeintlich große Erdgasvorkommen und die Planungen rund um den Rohstoff informiert.

Die Behörden im Hochsauerland hatten offenbar auch keine Ahnung. Erst nachdem die Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine schriftliche Anfrage an den Hochsauerlandkreis gerichtet hatte, antwortete die Kreisverwaltung, der HSK habe „keine Erkenntnisse“. Da war bereits ein halbes Jahr seit der Erteilung der „Aufsuchberechtigung“ ergangen. Bei der Stadt Meschede hieß es kürzlich auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden von „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ), man wisse nichts Konkretes über mögliche Erdgasbohrungen im Stadtgebiet.

„Wir waren davon nicht unterrichtet. Wir waren nicht involviert. Wir waren nicht beteiligt“, so wurde der Pressesprecher des Kreises Olpe Anfang Januar 2011 in einer Zeitung zitiert.

Nachdem im letzten Monat hier und da Berichte über das „Schiefergaswunder“ zu hören und zu lesen waren, wurde in den vergangenen Wochen leider wenig darüber berichtet. Interessant wäre es zu wissen, ob und wie sich zum Beispiel der HSK und die Städte Arnsberg und Meschede mit dem Thema auseinandersetzen. Bescheid wissen die Behörden ja nun.

HSK: Kommt die kreisweite Schulenwicklungsplanung der Gemeinden?

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl) Aus einer Sitzungsvorlage der Olsberger Stadtverwaltung für den Rat:

“In den vergangenen Jahren besuchten durchschnittlich 13 Kinder aus dem Stadtgebiet Brilon und 30 Kinder aus dem Stadtgebiet Winterberg die Olsberger Realschule. Sollten künftig alle Schüler die eigene Realschule besuchen, würde die Olsberger Realschule nur noch zweizügig geführt werden können.

Mit Schreiben vom 16.04.2010 an die Stadt Brilon und mit Schreiben vom 09.09.2010 an die Stadt Winterberg wurde aus v. g. Gründen kein Einverständnis für die Errichtung der Realschulzweige in diesen Städten erteilt. Eine Reaktion ist aus keiner der beiden Städte erfolgt. Der Antrag der Stadt Brilon wurde zwischenzeitlich genehmigt.

In der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten des HSK am 08.09.2010 wurde von BM Fischer deutlich die Notwendigkeit einer regionalen Schulentwicklungspolitik angesprochen und eingefordert. Die HVB-Konferenz hat daraufhin beschlossen, sich in einer Sondersitzung im Frühjahr 2011 mit diesem Thema zu befassen.”

Wiederholt hat die SBL gefordert, dass der Kreis eine koordinierende Rolle in der Schulentwicklungsplanung übernimmt – wie es in anderen Kreisen längst selbstverständlich ist. Bisher haben CDU, SPD, FDP und Grüne dies immer abgelehnt. Dabei wäre es im ländlichen Raum in Zeiten deutlich sinkender Schülerzahlen sehr wichtig, dass nicht jede Gemeinde ihre Schulen alleine plant. Schließlich geht es darum, Qualität und Vielfalt der Schulangebots zu erhalten und zu verbessern.

Meschede: Sind die Patienten-Akten in der ehemaligen Veramed-Klinik sicher aufbewahrt?

Meschede. (sbl) Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hat folgenden Antrag an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt.

Antrag gemäß §§ 1, 5  der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der Sitzungen des Kreistags und des  Gesundheits- und Sozialausschusses

Das Kreistagsmitglied der SBL beantragt für die oben genannten Sitzungen folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt:

* Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen

Erläuterung:

Der WDR berichtete über einen Einbruch in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen. In dem Gebäude waren und sind vermutlich noch zahlreiche Patientenakten und Röntgenaufnahmen gelagert. Laut WDR-Meldung hatten Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises nach dem Bericht im Internet Hinweise auf die Einbrecher gefunden, so dass von Einbeziehung der Kreisverwaltung auszugehen ist. Daraufhin hätten sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittele jetzt. Die Medien berichteten kürzlich auch über einen Kupferdiebstahl in der Veramed-Klinik.

Für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bittet Reinhard Loos um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Veramed-Klinik lagern?

2. Wer ist für die Sicherung des Gebäudes zuständig?

3. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden und werden seit der Schließung der Klinik durchgeführt?

4. Wird das Gebäude ganz oder teilweise genutzt? Falls ja, wer nutzt es?

5. Sind weitere Vorfälle aus dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik – außer denjenigen, über die der WDR berichtet hat – bekannt, durch die Datenschutzbelange berührt werden?

Hochsauerland: Kreistagssitzung am Freitag dem 17. Dezember 2010

Meschede im Hochsauerland (foto: archiv)
Meschede im Hochsauerland (foto: archiv)

Meschede. Wie immer beginnt die Kreistagssitzung am Freitag um 15.00 Uhr mit der Bürgerfragestunde. Da hat jede Bürgerin, jeder Bürger die Möglichkeit mündlich Fragen an den Landrat zu richten.

Auf der Tagesordnung stehen Themen wie die Änderung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule, die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen, die Regionale 2013, das Solardachkataster, die Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege (Obere Ruhrtalbahn und Ruhr-Sieg-Strecke), ein Ergänzungsantrag des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zum Thema „Pflegestützpunkt NRW“, die Fortführung des Projekts „Pro Berufsorientierung“ (ProBe), die Einrichtung einer zweijährigen Berufsfachschule für Technik an den Berufskollegs Arnsberg, Meschede und Olsberg, das Personalentwicklungskonzept 2010, die Entlastung des Landrats, ein Dringlichkeitsentscheid zum Konjunkturpaket II, die Gebührenkalkulation und der Wirtschaftsplan 2011 des Rettungsdienstes, der Wirtschaftsplan 2011 für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises, die Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge, die Nahwärmeversorgung durch Hackschnitzel in Arnsberg-Neheim sowie, auf Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, die Verabschiedung einer Resolution an die Chefredakteure von WR und WP.

Schiefergas – Sauerland im Visier der Großkonzerne?

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl) Die Schiefervorkommen im Sauerland werden schon seit Jahrzehnten genutzt. Viele blau-graue Hausdächer und -fassaden in Dörfern und Städtchen zeugen davon und sind charakteristisch für diese Region Westfalens.

Doch jetzt bricht vielleicht eine neue, ganz andere „Schiefer-Aera“ an. Große Konzerne vermuten tief unten im Schiefergestein eine Art Goldgrube. „Schiefergas“ nennen sie die Energiereserven in der Erde, und sie träumen vielleicht schon vom deutschen Erdgaswunder.

In manchen Regionen der Welt, wie beispielsweise in den USA, wurde das „Wunder“ aber nicht zu einem Segen, sondern zum Fluch; denn dort wurden und werden durch die Bohrungen große Umweltzerstörungen verursacht, bedingt durch hoch giftige Abwässer, die bei der Schiefergasgewinnung anfallen.

Zeitungsberichten zufolge haben große Ölkonzerne wie Exxon und Shell auch in Nordrhein-Westfalen mit Probebohrungen begonnen. Wenn dem so ist, dann müssten die Multis auch das Sauerland im Visier haben.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schickte Ende November 2010 ein Schreiben an den Landrat, mit der Bitte, das Thema „Schiefergasbohrungen“ auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung zu setzen.

Zitat aus dem Antrag der SBL:

„In der Samstags-Ausgabe der Westfälischen Rundschau vom 20.11.2010 wurde ein Bericht über „Schiefergas“ als wachsende Energiequelle veröffentlicht. Auch in Nordrhein-Westfalen werden demnach Lagerstätten erschlossen. Der US-Ölmulti Exxon-Mobil sowie neun weitere Energieunternehmen hätten bereits die Genehmigung für Erdgas-Probebohrungen erhalten. „Der Schwerpunkt liegt im nördlichen Münsterland, an den nördlichen und südlichen Rändern des Ruhrgebiets sowie im Sauerland“, berichtete die WR.

Nur für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist Ihnen offiziell bekannt, ob im Hochsauerlandkreis Genehmigungen für „Schiefergas-Probebohrungen“ erteilt worden sind oder erteilt werden sollen?
2. Wenn ja, wo genau sollen die Bohrungen erfolgen?
3. Wer sind die Antragsteller?

Der Antrag zum Schiefergas als PDF.

Motorflugzeughalle als Konjunkturförderung?

Meschede. (sbl) Anfang des Jahres 2009 hat die Bundesregierung das “Konjunkturpaket II” (KP II) aufgelegt. Zusätzliche kommunale Investitionen sollten dazu beitragen, die damals beginnende Wirtschaftskrise zu überwinden und zukunftsträchtige Maßnahmen zu fördern. Förderfähig sind einige Arten von Investitionen in Bildungsinfrastruktur und in allgemeine Infrastruktur. Dazu zählen Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nahwärmenetze, der Bau von Mensen in Schulzentren, Aus- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und Breitbandversorgung, nicht jedoch beispielsweise der Straßenbau.

7,6 Mio Euro wurden dem HSK insgesamt aus dem KP II bewilligt. Verplant wurden sie für Dämmungsmaßnahmen in Berufskollegs und neue Heizungsanlagen.

Nun aber scheinen der Landrat sowie die Spitzen der CDU- und der SPD-Fraktion ein neues konjunktur- und energiepolitisches Ziel zu haben: 250.000 Euro sollen vom Kreis für die Sanierung der Motorflugzeughalle auf dem Flugplatz Meschede-Schüren ausgegeben werden. Der Kreis ist Gesellschafter dieses Flugplatzes, was in der letzten Kreistagssitzung zu sehr kontroversen Diskussionen führte.

Alles lesen bei der SBL