Gas, frac und Wintershall – Stadtverwaltung Meschede beantwortet eine Anfrage der Fraktion MbZ zu möglichen Erdgasprobebohrungen im Hochsauerlandkreis.

In unserem BriefkastenAusführlich und schnell antwortete die Stadt Meschede auf eine Anfrage der Fraktion Meschede braucht Zukunft (MbZ) zu möglichen Erdgasbohrungen. Dem oder den Mitarbeitern der Stadtverwaltung herzlichen Dank!

Hier ein paar Auszüge aus dem Schreiben, vor allem zu Fakten, die uns erst seit kurzem bekannt sind:

Der Sachbearbeiter Herr W. schreibt, dass im Einzelfall auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden könnte, an der die Kreise als Wasserbehörden beteiligt sind.

Das Erdgasfeld „Ruhr“ (zu dem auch Sundern, Arnsberg und ein schmaler Streifen von Meschede gehören) wurde im Jahr 2010 Wintershall zugeteilt.

Auch die Stadt Meschede verfügt offenbar lediglich über die im Internet von der Bezirksregierung Arnsberg eingestellte Grafik. „Die Grafik lässt keinesfalls Rückschlüsse auf eine parzellescharfe Abgrenzung zu“, schreibt Herr W.

Voraussetzung vor „Niederbringung einer Bohrung“ sei eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung. „An einem solchen Verfahren werden auch die betreffenden Städte beteiligt.“ Bisher wäre ein Betriebsplanzulassungsverfahren und zwar im Münsterland anhängig. Weitere Infos enthielte die Vorlage 11/01/11 der Bezirksregierung an den Regionalrat vom 07.04.11 TOP 9.

Derzeit gebe es noch keine Betriebsplanzulassung für die spätere Förderung von Erdgas.

Fa. Wintershall habe gegenüber dem Hochsauerlandkreis ihr Vorgehen dargelegt. Demnach solle in den nächsten 3 Jahren eine Erkundung des Gebietes „Ruhr“ erfolgen.

Die Vorlage ist außer mit dem MbZ-Antrag noch mit 3 Anlagen versehen, z.B. mit 6 Seiten technischer Darstellung des Verfahrens (diese Anlage wurde offensichtlich von der Kreisverwaltung erstellt), der Karte „Erlaubnisfelder“ und über drei Seiten mit den Ausführungen „Rechtlicher Rahmen zur Aufsuchung und Gewinnung“.

Wir zitieren nun einige Aussagen aus dem recht aufschlussreichen Anhang mit HSK-Logo:

Es werden u.a. die Fördermethoden beschrieben. „Umweltbeeinträchtigungen sind während der Vorbereitungs-, und Bohrungs- und frac-Phase und während des Betriebs zu erwarten, wie sie bereits technisch beschrieben wurden. Sie reichen von Lärmbelästigungen und Flächenverbrauch über Schadstoffemissionen bis zu Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser. Der Flächenverbrauch ist nicht zu unterschätzen, und wird benötigt zur Zufahrt mit schwerstem Gerät, Raum für Bohrplatz, Verdichter und Abwasserteiche. Förderfelder in den USA weisen bis zu 6 – 8 Bohrungen pro Quadratkilometer auf.“ Weiter wird dargestellt, dass in den USA 10 – 24.000 Kubikmeter Wasser für ein Bohrloch benötigt werden. Dieses Wasser sei mit etwa 0,5 – 1 % Chemikalien und bis zu 20 % Sand vermischt. Das Wasser müsse aufgefangen und entsorgt werden. Das zusätzlich zum Gas geförderte „Lagerstättenwasser“ könne teilweise mit radioaktiven Substanzen versetzt sein. Kritiker des Verfahrens würden eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers sehen.

Zum Verfahren: „Das Verfahren zur Erteilung der Aufsuchungsberechtigung erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.“ Tiefbohrungen und Frac-Aktivitäten seien in der Phase der dreijährigen Phase der geologischen Erkundung nicht vorgesehen. Man könne vermuten, dass dann zur Förderung Hydraulic Fracturing eingesetzt wird.
Die Entscheidung über die Erlaubnis für eine Erkundungsbohrung setze bei der Entscheidung der Bezirksregierung das Einvernehmen des Kreises voraus, sodass der Kreis erheblichen Einfluss auf die Entscheidung habe. Bisher liege von Wintershall kein Antrag vor. Nach den Reaktionen bei dem Antragsverfahren im Münsterland hielte die Pressestelle des RP Arnsberg es nicht für wahrscheinlich, dass kurzfristig weitere Anträge gestellt werden. Im Übrigen würde die Bezirksregierung über die Landesregierung versuchen, eine Reform des Bundesberggesetzes anzustoßen.

Kinderarbeit und Umweltschutz – In Meschede ist alles geregelt.

In unserem Briefkasten„Wie stellt die Stadt Meschede sicher, dass Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz Bestandteil der Vergabeentscheidungen sind und, dass keine Produkte und Waren angeschafft werden, die unter Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden?“

Diese Anfrage brachte die Fraktion Meschede braucht Zukunft (MbZ) am 13. März 2011 auf den Weg in und durch das Rathaus. Im Oktober 2010 hatte MbZ das Thema im Rat bereits einmal aufgegriffen. Doch der MbZ-Antrag,

„Die Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in dem Sinne zu
überarbeiten, dass Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz
Bestandteil der Zuschlagsentscheidungen werden und Richtlinien zur Beschaffung von Waren so zu modifizieren, dass künftig keine Sachen angeschafft werden, die unter Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden“,

fand bekanntlich bei allen anderen Fraktionen keine Unterstützung.

Aufgrund der MbZ-Anfrage vom März 2011 nahm die Stadtverwaltung nun schriftlich Stellung und erläuterte,

Lieferungen und Leistungen würden unter Beachtung der VOL bzw. der VOB vergeben. Darüber hinaus gebe es eine interne Dienstanweisung für das Vergabewesen, die u.a. regelt, dass unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten dem Angebot der Zuschlag zu erteilen ist, welches als das annehmbarste bzw. wirtschaftlichste erscheint. Im Rahmen der Ausführungen z.B. von Bauleistungen seien zusätzliche Vertragsbedingungen zu beachten, welche dem Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer eine besondere Bedeutung beimessen. Da höherrangige Regelungen bestünden, sei die Schaffung von weiteren internen Richtlinien nicht erforderlich.

Das zum Aspekt Umweltschutz/Energieeffizienz. Nun zum Thema Kinderarbeit:

Da verweist die Stadt Meschede auf eine Äußerung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2009. Nach geltendem Recht seien sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Auftragnehmer, die solche Produkte anbieten, als ungeeignet und damit als unzuverlässig im Sinne eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. Verdingungsverordnungen anzusehen. Zusätzliche Erklärungen hätten daher lediglich deklaratorische Wirkungen. Zitiert wird dann aus einer Mitteilung vom Städte- und Gemeindebund NRW vom 11.03.2009 zum Vergaberecht und Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit. In dieser Mitteilung (218/2009) finden wir u.a. die Aussage: „Ob allerdings das Vergaberecht eine geeignete Möglichkeit bietet, dem berechtigten Wunsch nach einer flächendeckenden Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit zu entsprechen, dürfte mehr als fraglich sein.“

Das besagt also, es ist keineswegs sicher gestellt, dass bei dem Vergabenverfahren der öffentlichen Hand keine Produkte aus Kinderarbeit angeschafft werden!

Doch im Antwortschreiben der Stadt Meschede steht weiter: „Wie sich bereits aus der Diskussion in der Ratssitzung vom 30.09.2010 ergeben hat, beschafft die Stadt Meschede praktisch keine Gegenstände aus dem Anwendungsbereich des Erlasses vom 23.03.2010.“ (Das ist der Erlass, auf den sich MbZ beim Antrag wie bei der Anfrage bezog. s.o.!) „Gleichwohl wird bei jeder Auftragsvergabe ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, ob Artikel aus verbotener Kinderarbeit angeboten werden. Beispielsweise bedient sich die Stadt Meschede bei der Beschaffung von Büro- und Verbrauchsmaterial eines Web-basierten Beschaffungssystems der KDVZ-Citkomm. Alles Lieferanten in diesem System haben eine Erklärung abgegeben, nur Waren anzubieten, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Eine Beachtung der internen Vergaberichtlinien ist wegen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Beachtung der Erlasse nicht erforderlich.“

Unkommentierter Nachtrag (auch zu „zusätzlichen Erklärungen mit deklaratorischer Wirkung“):
DerWesten 08.02.2011. Hagen/Wetter. Die Stadt Wetter will – wie alle Kommunen im Ruhrgebiet – beim Einkauf darauf achten, dass die Waren ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. Am Kaffee will man sich in Wetter nicht mehr verschlucken. Damit das Getränk nicht sauer aufstößt, will die Stadt künftig beim Einkauf nicht mehr allein auf den günstigen Preis achten, sondern vor allem darauf, dass bei Ernte keine Kinder ausgebeutet worden sind. Wetter hat nun, wie alle Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises, wie die Stadt Hagen und insgesamt 53 Kommunen der Metropole Ruhr, eine Magna Charta gegen Kinderarbeit unterzeichnet. Damit haben sich die Kommunen verpflichtet, keine Produkte mehr anzuschaffen, für die Kinder in der Welt leiden mussten.